Hallo, kann der AG vom AN eine telefonische Erreichbarkeit im HO verlangen, wenn der AN aber kein Firmenhandy erhält und somit seine private Telefonnummer beruflich zur Verfügung stellen muss? In der BV steht zwar, dass der AN während der Arbeitszeit über das Firmenhandy oder das private Festnetztelefon erreichbar sein muss, allerdings steht gleich im nächsten Satz, dass das Bürofestnetztelefon auf das Firmenhandy, private Telefon oder in die Abteilungsgruppe umgeleitet werden muss. Demnach stehen ja drei Möglichkeiten zur Verfügung. Nun gibt es aber bestimmte Kriterien, die ein AN erfüllen muss, um ein Firmenhandy zu bekommen. Wäre es rechtens, wenn der AN dann lediglich eine Rufumleitung in die Abteilungsgruppe einrichtet?
Telefonische Erreichbarkeit im Home Office
3. Dezember 2019
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Frage vom 3. Dezember 2019 | 12:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonische Erreichbarkeit im Home Office
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 12:22
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatIn der BV steht zwar, dass der AN während der Arbeitszeit über das Firmenhandy oder das private Festnetztelefon erreichbar sein muss, allerdings steht gleich im nächsten Satz, dass das Bürofestnetztelefon auf das Firmenhandy, private Telefon oder in die Abteilungsgruppe umgeleitet werden muss. :
Hier sind in der BV zwei Dinge separat geregelt:
1. Der MA im Home Office muss per Firmenhandy oder privatem Telefon erreichbar sein
2. Das Bürofestnetztelefon muss "erreichbar" sein, entweder durch Rumumleitung auf ein Telefon des MA oder zumindest zu Abteilungsgruppe
Dementsprechend kann der Arbeitgeber beides verlangen. Und wenn man seine Privat-Nummern nicht verwenden möchte bekommt man für wenig bis gar kein Geld eine VoIP Nummer oder eine Prepaid-Karte fürs Handy.
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