Lehrer werden trotz vorstrafe mit Marijuana

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go532546-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrer werden trotz vorstrafe mit Marijuana

Hallo Leute,

ich brauche einmal eure Hilfe.
Ich möchte Lehrer werden und bin auf dem besten Wege dorthin.
Mein Problem ist aber, dass ich schon mit Gras erwischt wurde.
2005 bin ich von der schule geflogen wegen Handel mit btm hab 10 sozistunden bekommen da war ich 15.
2009 wurde ich gerichtlich verurteilt für eine Sache wo ich minderjährig war zu 2 Wochen jugendarrest wegen btm Handel.
2011 wurde ein 10er bei mir gefunden aber eingestellt.
2012 wurde mir der Verdacht angehängt gehandelt zu haben mit gras was dann eingestellt wurde weil es ja nicht so war.
2015 wurde ich angezeigt wegen schwerer Körperverletzung was eingestellt wurde.
2019 verlor ich meinen Führerschein bei einer polizeilichen Kontrolle.
Frage kann ich noch Lehrer und Beamten werden oder eher nicht.
Was mit dem erweiterten was steht da drinne?
Wann wird das gelöscht?
Wird es gelöscht?
Evt. Wiederholungstäter?

Danke für Antworten......

Mfg

Mr. M

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

2019 verlor ich meinen Führerschein bei einer polizeilichen Kontrolle. Und da wurden Sie zu was verurteilt? Denn die Ursache dürfte ja ein Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluß gewesen sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ggf. ist das auch eine Straftat (§316 Strafgesetzbuch), wenn das damals so festgestellt wurde.
Gab es diesbezüglich ein Verfahren oder läuft da noch eins?
Darüber hinaus, ist auch noch die Frage wichtig, ob Du weiter konsumierst oder nicht, denn das kann sich früher oder später noch als Bumerang herausstellen!

-- Editiert von Albarion am 03.12.2019 17:57

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#3
 Von 
go532546-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
2019 verlor ich meinen Führerschein bei einer polizeilichen Kontrolle. Und da wurden Sie zu was verurteilt? Denn die Ursache dürfte ja ein Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluß gewesen sein...



Ja wegen Haschisch.

War eine Ordnungswidrigkeit 800 Euro Strafe wegen dem Fahren und Abgaben vom Führerschein.

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#4
 Von 
go532546-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Ggf. ist das auch eine Straftat (§316 Strafgesetzbuch), wenn das damals so festgestellt wurde.
Gab es diesbezüglich ein Verfahren oder läuft da noch eins?
Darüber hinaus, ist auch noch die Frage wichtig, ob Du weiter konsumierst oder nicht, denn das kann sich früher oder später noch als Bumerang herausstellen!

-- Editiert von Albarion am 03.12.2019 17:57


Es gab eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 800 Euro und Führerschein weg. Nein rauche kein Haschisch mehr.
Ist das ein Problem bzw wie komme ich da sicher raus?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
2019 verlor ich meinen Führerschein
Und seitdem kiffst du nicht mehr? Seit eben?

Falls du doch Lehrer werden kannst---- es heißt Marihuana. Und mit Haschisch wurdest du auch erwischt?
Zitat (von go532546-4):
Nein rauche kein Haschisch mehr.
Aber noch Gras?

Was für ein Lehrer möchtest du werden?

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Was die Einträge vor dem 18 Lebensjahr ggf. vor dem 21 Lebensjahr betreffen, sollte das alles kein Problem darstellen (Erziehungsregister, da haben nur sehr wenig Leute Zugriff drauf).
Was Du danach gemacht hast, das wirst Du selbst wissen, grob gesagt, und zwar wirklich nur grob gesagt: Alles was mehr als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Strafe bedeutet ist definitiv im FZ zu sehen. Bestimmte Sachen darunter aber auch, aber die scheiden hier aus und damit wärst Du dann automatisch für den Beruf disqualifiziert.

Dieser plötzliche Sinneswandel ist eher naja zweideutig zu werten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go532546-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von muemmel):
2019 verlor ich meinen Führerschein
Und seitdem kiffst du nicht mehr? Seit eben?

Falls du doch Lehrer werden kannst---- es heißt Marihuana. Und mit Haschisch wurdest du auch erwischt?
Zitat (von go532546-4):
Nein rauche kein Haschisch mehr.
Aber noch Gras?

Was für ein Lehrer möchtest du werden?


Nein ich rauche weder Hasch noch gras.
Sei dem ich von der Polizei erwischt wurde mit dem Auto ist Schicht im Schacht.

Ich möchte Mathematik und biologie Lehrer werden.
Alles was mir passiert ist habe ich hier aufgedeckt da gab's keine weiteren Sachen.......

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go532546-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Was die Einträge vor dem 18 Lebensjahr ggf. vor dem 21 Lebensjahr betreffen, sollte das alles kein Problem darstellen (Erziehungsregister, da haben nur sehr wenig Leute Zugriff drauf).
Was Du danach gemacht hast, das wirst Du selbst wissen, grob gesagt, und zwar wirklich nur grob gesagt: Alles was mehr als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Strafe bedeutet ist definitiv im FZ zu sehen. Bestimmte Sachen darunter aber auch, aber die scheiden hier aus und damit wärst Du dann automatisch für den Beruf disqualifiziert.

Dieser plötzliche Sinneswandel ist eher naja zweideutig zu werten.


Da war nicht mehr was ich noch erzählen kann das war alles was mir passiert ist. Welche bestimmten Sachen und warum bin ich ungeeignet?

Und welchen Sinneswandel?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Beispielsweise wäre eine Verurteilung wegen des Missbrauches Schutzbefohlener (oder ähnlich schlimmen Dingen) ein absolutes k.o.-Kriterium. - aber ich schrieb, dass die hier rausfallen.
Sinneswandel = plötzlich "clean" und nichts mehr mit Drogen, gerade nach der Kontrolle.

Bei einem sehr hohen Prozentsatz von Leuten kommt es vor, dass die so lange weitermachen, bis sie erwischt werden, sich vorher aber nicht um ihre Zukunft etc. kümmern, dann aber merken, dass das Eis dünn wird. (oder es schon zu spät ist)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Also, da es sich bei den ganzen Sachen nur um Einstellungen, jugendrechtliche Verurteilungen und OWis handelt, steht dem "Lehrer werden" so gesehen erstmal nichts entgegen, da nichts davon in einem relevanten Register steht.

Zitat (von go532546-4):
Und welchen Sinneswandel?


Dem Sinneswandel, nach 15 Jahren offenbar dauerhafte Konsum diesen nun dauerhaft bleiben zu lassen. Denn sollte sich in 1, 2, 3 Jahren oder wann immer doch wieder die Lust darauf einstellen ( was nicht ganz so ungewöhnlich wäre, je länger ein negatives Ereignis wie der FS-Verlust zurückliegt, vor allem wenn man den dann zwischendurch wiederbekommen hat) und es zu neuen Strafverfahren kommen, wird es halt u. U. mit "Lehrer bleiben" schwierig.

Denn bei Lehrern werden auch geringe Mengen in aller Regel nicht eingestellt und es erfolgt eine MiStra an den Dienstherren.

Wenn man also Lehrer werden und dauerhaft bleiben möchte, bringt es nichts nur solange clean zu bleiben, bis man seinen Führerschein wieder hat. Auch danach ist weiterhin Abstinenz angesagt.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was die Einträge vor dem 18 Lebensjahr ggf. vor dem 21 Lebensjahr betreffen, sollte das alles kein Problem darstellen (Erziehungsregister, da haben nur sehr wenig Leute Zugriff drauf). Vor allem steht da gar nichts mehr drin, denn die den TE betreffenden Einträge wurden längst gelöscht - er ist offenbar Ende 20, und ER-Einträge werden am 24. Geburtstag des Betroffenen gelöscht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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