Hallo,
ich weiß das mir niemand eine Rechtberatung geben wird, doch möchte ich gerne mal eine Frage stellen.
Ich habe heute eine Vorladung der Polizei bekommen. Der Tatvorwurf ist Warenkreditbetrug.
Ich soll im Mai 2018 etwas gekauft haben per EC Karte und nicht bezahlt haben.
Da ich mich aktuell am Anfang der Insolvenz bin und dies kein Gläubiger in der Liste ist weiß ich nun nicht genau wie ich reagieren soll.
Mein altes Konto existiert nicht mehr und ich komme auch nicht an die passenden Kontoauszüge (Bank ist ebenfalls Gläubiger)
Ich möchte nicht abstreiten das es damals eine Rücklastschrift gegeben hat.
Meine Frage daher ist, kann ich den Schaden begleichen und damit die Anzeige
abwenden oder wie sollte ich mich ideal Verhalten. Hat dies eventuell auch Einfluss auf meine Insolvenz?
Warenkreditbeteug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatMeine Frage daher ist, kann ich den Schaden begleichen :
Begleichen ist immer gut, damit verhindert man zumindest dass der Gläubiger die Forderung als aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultierend zur Insolvenztabelle anmeldet (falls er es nicht schon getan hat).
Das Strafverfahren kann man dadurch aber nicht abwenden. Schadenswiedergutmachung löst eine Straftat nicht in Luft auf. Die Begleichung des Schadens könnte aber die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft fördern, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen.
Der Form halber sei dazu gesagt dass eine Strafbarkeit ohnehin nur dann vorliegt, wenn man die Rücklastschrift vorsätzlich herbeigeführt oder mindestens billigend in Kauf genommen hat.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.12.2019 16:48
Vielen Dank für die Antwort,
dies ist genau das Problem. Ich habe damals durchaus beides gehabt. Also aus es kamen zum Teil nicht erwartete Lastschriften und um die decken zu können habe ich auch schon andere Lastschriften zurückbuchen lassen.
Ich kann zwar hoffen das es hier nicht der Fall war, doch ist mir hier das Risiko zu groß da die Polizei auch nicht ohne weiteres Anzeigen verschicken wird.
Jetzt hätte ich noch eine Frage, kann ich herausfinden um wie viel es geht und wie die Kontonummer ist? Auf meinem alten Konto kann ich nicht zugreifen da dies nicht mehr existiert und die alte Bank ebenfalls ein Gläubiger von mir ist.
Und wenn ich das bezahle, würde dies nicht eine Bevorzugung darstellen?
Ich weiß natürlich nicht ob der Gläubiger seine Forderungen angemeldet hat.
Habe halt natürlich Angst das aufgrund von vielleicht 100 Euro das ganze Insolvenzverfahren eingestellt wird bzw die Restschuldbefreiung verwehrt wird.
-- Editiert von Oxter am 03.12.2019 17:40
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Bitte nicht mehrere Fragen miteinander vermischen! Die Teilfragen zum Insolvenzverfahren werden bestenfalls im Unterforum "Insolvenzrecht" beantwortet. Hinsichtlich des Warenkreditbetrugs müsste man sich einmal anschauen, ob Käufe per Bankeinzug getätigt wurden, wohlwissentlich, dass diese zurückgegeben würden (d.h. in der Absicht nicht zu bezahlen).
ZitatBitte nicht mehrere Fragen miteinander vermischen! Die Teilfragen zum Insolvenzverfahren werden bestenfalls im Unterforum "Insolvenzrecht" beantwortet. Hinsichtlich des Warenkreditbetrugs müsste man sich einmal anschauen, ob Käufe per Bankeinzug getätigt wurden, wohlwissentlich, dass diese zurückgegeben würden (d.h. in der Absicht nicht zu bezahlen). :
Okay ist verständlich. Wie verhalte ich mich denn am Besten? Gehe ich der Vorladung nach und gehe zur Polizei? Wenn hier herauskommt das die Lastschrift von mir zurückgezogen wurde bezahle ich dann den entstandenen Schaden?
Wie gesagt, ich kann leider an die Kontoauszüge nicht herankommen. Ebenfalls gehe ich davon aus das die Rücklastschrift von mir ausgeführt wurde.
Daher denke ich wäre ein Schuldeingeständnis ebenfalls strafmildernd.
An die Daten des Gläubigers wird man in dieser Situation nur durch die Polizei kommen. Wenn man die hat, kann man den Insolvenzverwalter fragen, ob die Forderung bereits zur Insolvenztabelle angemeldet ist und wenn ja, ob als Forderung aus unerlaubter Handlung. Wenn das der Fall ist oder sie gar nicht angemeldet ist, kann man sie aus dem pfändungsfreien Einkommen zahlen. Das macht keine Probleme, siehe:
https://www.insolvenzberatung.pro/unmittelbare-zahlung-insolvenzschuldners-an-glaeubiger/
Zahlen könnte man sie auch, wenn sie zwar angemeldet ist, aber nicht als Forderung aus unerlaubter Handlung. Muss man dann selber entscheiden, denn der Gläubiger nimmt dann ja ganz normal am Insolvenzverfahren teil und die Forderungen unterfällt dann auch der Restschuldbefreiung.
Auch inwieweit man dem Vorwurf des Betruges entgegentreten will, muss man selber entscheiden. Dazu kommt es dann in der Praxis durchaus auf Dinge an, wie ob die Lastschrift wegen Widerspruch zurückgebucht wurde, oder mangels Deckung usw. Aber das scheint ja für sie selbst nicht mehr nachvollziehbar zu sein, so wie Sie schreiben.
Was ich persönlich tun würde, wäre wohl die Forderung zu bezahlen und darauf zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mind. wegen geringer Schuld einstellt. Sollte das nicht passieren, sondern ein Strafbefehl oder eine Anklage kommen, kann man dem Vorwurf immer noch entgegentreten. Bei der Polizei kann man entsprechend aussagen, dass man zum Tatzeitpunkt keinesfalls Betrugsvorsatz hatte und später dann im Rahmen seiner Überschuldung den Überblick verloren hat.
Das ist wie gesagt das, was ich tun würde. Was Sie tun wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
ZitatAn die Daten des Gläubigers wird man in dieser Situation nur durch die Polizei kommen. Wenn man die hat, kann man den Insolvenzverwalter fragen, ob die Forderung bereits zur Insolvenztabelle angemeldet ist und wenn ja, ob als Forderung aus unerlaubter Handlung. Wenn das der Fall ist oder sie gar nicht angemeldet ist, kann man sie aus dem pfändungsfreien Einkommen zahlen. Das macht keine Probleme, siehe: :
https://www.insolvenzberatung.pro/unmittelbare-zahlung-insolvenzschuldners-an-glaeubiger/
Zahlen könnte man sie auch, wenn sie zwar angemeldet ist, aber nicht als Forderung aus unerlaubter Handlung. Muss man dann selber entscheiden, denn der Gläubiger nimmt dann ja ganz normal am Insolvenzverfahren teil und die Forderungen unterfällt dann auch der Restschuldbefreiung.
Auch inwieweit man dem Vorwurf des Betruges entgegentreten will, muss man selber entscheiden. Dazu kommt es dann in der Praxis durchaus auf Dinge an, wie ob die Lastschrift wegen Widerspruch zurückgebucht wurde, oder mangels Deckung usw. Aber das scheint ja für sie selbst nicht mehr nachvollziehbar zu sein, so wie Sie schreiben.
Was ich persönlich tun würde, wäre wohl die Forderung zu bezahlen und darauf zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mind. wegen geringer Schuld einstellt. Sollte das nicht passieren, sondern ein Strafbefehl oder eine Anklage kommen, kann man dem Vorwurf immer noch entgegentreten. Bei der Polizei kann man entsprechend aussagen, dass man zum Tatzeitpunkt keinesfalls Betrugsvorsatz hatte und später dann im Rahmen seiner Überschuldung den Überblick verloren hat.
Das ist wie gesagt das, was ich tun würde. Was Sie tun wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.
Ihre Vorschläge klingen sehr gut und nachvollziehbar. Ich werde es wie Sie geschrieben haben auch umsetzen.
Ich hoffe dann auch das die Staatsanwaltschaft Gnade walten lässt.
ZitatMein altes Konto existiert nicht mehr und ich komme auch nicht an die passenden Kontoauszüge (Bank ist ebenfalls Gläubiger) :
Das ist schlichtweg falsch/eine Ausrede. Man kann nachwievor die Bank dazu auffordern, die fraglichen Kontoauszüge als Kopie zukommen zu lassen. Dann zahlt man die Gebühr dazu und bekommt diese kurz darauf (oder direkt) übermittelt.ZitatWie gesagt, ich kann leider an die Kontoauszüge nicht herankommen. :
Zitat:ZitatMein altes Konto existiert nicht mehr und ich komme auch nicht an die passenden Kontoauszüge (Bank ist ebenfalls Gläubiger) :Das ist schlichtweg falsch/eine Ausrede. Man kann nachwievor die Bank dazu auffordern, die fraglichen Kontoauszüge als Kopie zukommen zu lassen. Dann zahlt man die Gebühr dazu und bekommt diese kurz darauf (oder direkt) übermittelt.ZitatWie gesagt, ich kann leider an die Kontoauszüge nicht herankommen. :
Wahrscheinlich werden Sie Recht haben, ich kann ja einmal bei der Bank Anfragen ob man mir die Kontoauszüge geben möchte und welche Gebühren dann dort anfallen.
Mir kommt halt ein doofes Gefühl wenn ich daran denke das ich zu einem Gläubiger von mir gehe und ihn dann bitte mir etwas zu geben was ich eigentlich selber aufbewahren sollte. Auch sind die bestimmt nicht begeistert arbeiten auszuführen für jemanden der nicht einmal mehr Kunde bei der Bank ist.
Dennoch ist es ein Versuch wert.
ZitatAuch sind die bestimmt nicht begeistert arbeiten auszuführen für jemanden der nicht einmal mehr Kunde bei der Bank ist. :
Üblicherweise werden dafür Gebühren fällig, die Bank wird sich nicht allzu sehr grämen müssen sondern wird die Hand aufhalten.
ZitatWahrscheinlich werden Sie Recht haben, ich kann ja einmal bei der Bank Anfragen ob man mir die Kontoauszüge geben möchte und welche Gebühren dann dort anfallen. :
Mir kommt halt ein doofes Gefühl wenn ich daran denke das ich zu einem Gläubiger von mir gehe und ihn dann bitte mir etwas zu geben was ich eigentlich selber aufbewahren sollte. Auch sind die bestimmt nicht begeistert arbeiten auszuführen für jemanden der nicht einmal mehr Kunde bei der Bank ist.
Dennoch ist es ein Versuch wert.
Wir sprechen hier von einem Geschäftsverhältnis. Kunde bucht eine Dienstleistung und zahlt passende Entgelt. Da herrscht in der Regel eine gewisse Professionalität. Getuschelt wird maximal vielleicht noch in der Dorfbank, wo jeder jeden kennt.
Ich möchte mich bei allen bedanken. Ich war gerade bei der Bank und habe ohne weiteres die Kontoauszüge erhalten.
Meine Sorge war total unbegründet.
Es hat sich herausgestellt das ich die Rückbuchungen selbst ausgeführt habe.
Werde also den Insolvenzverwalter in Kenntnis setzen, die Polizei nach den Daten der betroffenen Firma fragen um den Schaden wiedergutmachen zu können und hoffen das der Staatsanwalt dies berücksichtigt und vielleicht Gnade vor Recht walten lässt.
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