Guten Tag an alle,
Aktuell beschäftigt mich folgender fiktiver Fall und wollte eure Meinung dazu hören.
Person A gibt einen Auftrag an Person B zur Erstellung einer Website. Person A leistete eine Anzahlung von 50 Prozent.
Nach langer Zeit wurde von Person A eine Frist gesetzt. Dennoch tat sich nichts. Daraufhin setzte Person A eine erneute Frist die wiederum verstrich. Es wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen und die Anzahlung zurück verlangt. Person B reagiert auf keine Schreiben und erstattet die Anzahlung nicht zurück. Eine Leistung von B fand nur rudimentär statt. Das aufspielen eines themes auf einen Server. Dauer ca. 5-10 Minuten.
Wenn Person A jetzt einen Mahnbescheid beantragen möchte um die Anzahlung zurück zu erhalten, unter welche Position fällt so etwas beim Antrag Mahnbescheid.
Person A hatte sich Selbstständig gemacht und ist auf die Website angewiesen. Aber welcher Schaden könnte geltend gemacht werden, denn Verdienstausfall ist ja schwer zu beweisen?!
Danke für eure Hilfe
Fristlose Kündigung Website Erstellung
3. Dezember 2019
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Frage vom 3. Dezember 2019 | 16:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Website Erstellung
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Welchen Vertrag hatten A und B vereinbart? Wie heißt der?ZitatEs wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen und die Anzahlung zurück verlangt :
Tatsächlich schwer zu ermitteln. Es könnte auch mit fertiger Website nix für dich rumgekommen sein.ZitatAber welcher Schaden könnte geltend gemacht werden, :
Frage: In welchem Vertragsgebiet befindest du dich, wenn du fristlos kündigst und Verdienstausfall geltend machen möchtest?
#2
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 19:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also es ist eindeutig ein werkvertrag und die Beziehung Person A selbstständig und Person B Webdesigner.
Person A hatte job gekündigt um mit der Selbstständigkeit durchstarten zu können, allerdings war trotz Fristsetzung die Website nicht einsatzbereit. Allerdings kann Person A schlecht einen entstandenen Schaden an verlorenen Kunden nachweisen.
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Ein Werkvertrag. OK.
Vor langer Zeit--- WANN wurde der Vertrag geschlossen bzw. wann wurde die Lieferung des Werkes=Website vertraglich vereinbart?
Was wurde im Werkvertrag oder im Terminnachtrag als Konsequenz vereinbart, falls das Werk nicht zum Termin erbracht/übergeben wird? Wahrscheinlich nichts?
Das ist hier vollkommen nebensächlich.ZitatPerson A hatte job gekündigt :
Man sollte überlegen, ob man hier nicht besser die Anzahlung zurückfordert (wegen Nichtleistung), als noch Fristen und Mahnungen und Schadenersatzdrohungen erfolglos nachzuschieben.
#4
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatWelchen Vertrag hatten A und B vereinbart? Wie heißt der? :
Irrelevant
Einzig relevant wären die
ZitatAber welcher Schaden könnte geltend gemacht werden :
Jeder der einem einfällt.
Geltend machen kann man, denn geltend machen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Denn wenn nicht mal der "Geschädigte" sagen kann was für ein Schaden entstanden ist, dürfte kein juristisch relevanter Schaden vorliegen. Da tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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