Bekommen junge Täter mildere Strafen als ältere Täter außerhalb des Jugendstrafrechts?

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
alexander0208
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekommen junge Täter mildere Strafen als ältere Täter außerhalb des Jugendstrafrechts?

Guten Abend,

mich interessiert ob junge Straftäter (älter als 21 aber unter 25), obwohl sie nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können, für die gleiche Straftat eine mildere Strafe bekommen als ältere Täter (40 Jahre aufwärts)? Oder wird das Alter ab 21 gar nicht mehr in der Urteilsfindung berücksichtigt? Natürlich spielen auch die Lebensumstände eine Rolle, jedoch würde mich interessieren wie das in der Realität so gehandhabt wird.

Vielen Dank für jede Einschätzung

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

Nein, es ist keine Altersdiskriminierung feststellbar. Etwas anderes ist es, wenn Beschuldigte ab einem gewissen Alter häufig aufgrund damit einhergehender Umstände milder verfolgt/bestraft werden.

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#2
 Von 
alexander0208
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Nein, es ist keine Altersdiskriminierung feststellbar. Etwas anderes ist es, wenn Beschuldigte ab einem gewissen Alter häufig aufgrund damit einhergehender Umstände milder verfolgt/bestraft werden.


Wird auch bei beispielsweise sexuellen Straftaten gegenüber Jugendlichen kein Unterschied gemacht wenn der Täter selbst noch jung ist?

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#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von alexander0208):
Zitat (von DeusExMachina):
Nein, es ist keine Altersdiskriminierung feststellbar. Etwas anderes ist es, wenn Beschuldigte ab einem gewissen Alter häufig aufgrund damit einhergehender Umstände milder verfolgt/bestraft werden.


Wird auch bei beispielsweise sexuellen Straftaten gegenüber Jugendlichen kein Unterschied gemacht wenn der Täter selbst noch jung ist?


für die Strafzumessung gelten immer die Umstände des konkreten Einzelfalles

was bedeutet für dich jung?

wenn ein Täter jedoch nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fällt, wird er genauso behandelt wie ein 30, 40 ,50 oder 60 jähriger Täter.

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von alexander0208):
Wird auch bei beispielsweise sexuellen Straftaten gegenüber Jugendlichen kein Unterschied gemacht wenn der Täter selbst noch jung ist?
Es wäre einfacher, wenn ein konkreter Sachverhalt formuliert würde. Wenn wir z.B. von einem 182 (3) StGB sprechen, in dem der Beschuldige 22 Jahre alt war, wird er nicht deshalb milder bestraft, weil er jünger ist als z.B. der 50-jährige Täter. Dass dies statistisch der Fall sein mag, liegt an den individuellen Umständen des Einzelfalles. Um nur einmal eine Facette beispielhaft aufzuzeigen: bei dem 22-Jährigen kommt es statistisch eher häufiger vor, dass das Opfer (trotz mangelnder sexueller Selbstbestimmung) in einer intimen Beziehung zum Täter befindlich war.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von alexander0208):
mich interessiert ob junge Straftäter (älter als 21 aber unter 25)


Eine solche Einstufung kennt das Strafrecht (ausser zum Teil im Strafvollzug) nicht.

Es gibt :

Unter 14
14 bis 17
18 bis 20
21 und älter

wobei es jeweils auf das Alter zum Tatzeitpunkt ankommt.

Ab 21 ist zwingend Erwachsenenrecht anzuwenden, und da macht es auch keinen Unterschied ob man 22 oder 42 ist. Mildere Straßen (im Rahmen der allg. Strafrahmen) sind da allenfalls den Umständen des Einzelfalls geschuldet... Siehe DeuxExMachina.

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