Nachträglich Ratenzahlung vereinbaren?

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Biowio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglich Ratenzahlung vereinbaren?

Hallo liebes Forum,

folgende Situation:
A wurde zu einer Strafe von 90 Tagessätzen a 10€ verurteilt.
Beim Gericht hieß es eine Ratenzahlung sei möglich.
A ist nun aber für ein Semester ins Ausland zum studieren gegangen und hat deswegen keine Post geöffnet.
In dieser Zeit hat das Gericht mehrere Schreiben gesendet bis hin zur Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe, der Termin ist bereits verstrichen.
Jetzt hat A davon erfahren, dass die Polizei bei Ihm geklingelt.

Wie kann A nachträglich eine RatenzAhlung vereinbaren und somit eine Verhaftung noch verhindern?

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 03.12.2019 18:11

-- Thema wurde verschoben am 03.12.2019 18:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Versuchen kann er das, indem er Kontakt zu dem zuständigen Rechtspfleger der Vollstreckungsabteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft aufnimmt. Die Erfolgschance wird relativ gering sein, zu diesem Zeitpunkt (Haftbefehl schon erlassen)

Er kann auch einfach "aus dem Ausland" jeden Monat entsprechende Beträge zahlen, so dass die Strafe bei seiner Rückkehr abbezahlt ist. Dazu braucht es keine ausdrückliche Ratenvereinbarung. Der Haftbefehl ist mit der vollständigen Zahlung aus der Welt.

Vielleicht hat er ja auch finanzstarke Verwandtschaft, die ihm die 900 € erstmal vorlegen und an die er sie dann in Raten abbezahlt.

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

....Außerdem hatte man genügend Zeit sich VOR dem Auslandssemester zu melden.
Das wird der Rechtspfleger sicherlich auch anmerken. Sich erst zu melden, wenn die Polizei bei einem Klingeln hinterlässt einen sehr bitteren Beigeschmack.
Dazu wird man sicherlich die Frage stellen "Wenn sie das Geld für ein Semester im Ausland haben, wieso haben Sie dann kein Geld um vorher wichtigere Sachen zu bezahlen?"

Sollte der Rechtspfleger/Richter ablehnen, kannst Du damit rechnen, dass Du bei der Einreise und Passkontrolle direkt mitgenommen wirst

-- Editiert von Albarion am 03.12.2019 23:32

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