Vermieter/Architekt verlangt Versetzung des Spielhauses bis nächster Woche

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sharizah
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter/Architekt verlangt Versetzung des Spielhauses bis nächster Woche

Hallo,

wir sind vor 1 Jahr in ein Mietshaus gezogen in dem Wissen, dass das Grundstück (ca. 1600qm) halbiert und die Hälfte der Fläche neu bebaut wird, wir haben somit nur 800qm Grund angemietet. Beide Grundstücke gehören demselben Vermieter.
Im Februar diesen Jahren haben die Bauarbeiten begonnen und ein Bauzaun wurde errichtet. Die Grundstücksgrenze wurde vom Architekten und Bauherren, der bei den Bauarbeiten mehrmals wöchentlich zugegen war, vermessen und Korrekturen an der Platzierung des Bauzaunes wurden vorgenommen.
Laut Exposé befand sich der Bauzaun ca. an der Grundstücksgrenze, weshalb wir davon ausgingen, dass der Bauzaun diese auch darstellen soll.
Wir haben dann im April ein Spielhaus im Garten aufgebaut, welches locker 800kg wiegt und weitere 300kg Sand enthält und dieses mit vielen langen Metallschrauben fest im sehr harten Boden verankert, was ein richtiger Kraftakt war.
Das Spielhaus ist ca. 30cm vom Bauzaun entfernt.
Seitens Architekt/Bauherr und Vermieter gab es keinerlei Einwände.

Nun scheint dem Architekten plötzlich eingefallen zu sein, dass das Spielhaus wegen des Grenzzaunes, der dort errichtet werden soll, bis nächste Woche von uns verschoben werden soll.
Ich muss nicht erwähnen, dass sich dies nicht so einfach bewerkstelligen lässt in der kurzen Zeit.
Laut Exposé befindet sich das Spielhaus sehr wohl noch auf unserem angemieteten Grundstück, wenn auch knapp.
Aber selbst wenn das Spielhaus einige Zentimeter in das Nachbarhaus hineinragen SOLLTE, stellt sich die Frage, weshalb die Grundstücksgrenze a) nicht von Beginn an klar definiert wurde und b) wir nicht vorher bereits darauf aufmerksam gemacht wurden? Das Spielhaus steht da seit einem 3/4 Jahr und wurde mehrmals von den Zuständigen besichtet.

Ist die Forderung nach Versetzung des Spielhauses innerhalb weniger Tage rechtlich gesehen wirksam?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Sharizah am 03.12.2019 19:44

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Habt ihr denn eine Baugenehmigung für das Spielhaus? Da der Vermieter da ja zugestimmt haben müsste, könnt ihr ihn in diesem Fall einfach auf seine damalige Zustimmung verweisen. Damit wäre seine Forderung hinfällig.

Wenn ihr keine Baugenehmigung habt: ist das Teil überhaupt genehmigungsfrei? So wie du das schilderst habe ich da meine Zweifel: wenn es genehmigungsfrei wäre, sollte man es eigentlich problemlos versetzen können ...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Sharizah):
Nun scheint dem Architekten plötzlich eingefallen zu sein

Die Frist ist zu kurz, das ist dann sein Problem.


Und warum sollte das Haus das aufstellen des Zaunes überhaupt behindern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und warum sollte das Haus das aufstellen des Zaunes überhaupt behindern?
Zitat (von Sharizah):
Das Spielhaus ist ca. 30cm vom Bauzaun entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sharizah
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe keine Ahnung, weshalb das Haus das Aufstellen eines Zaunes angeblich behindert.

Eine explizite Genehmigung habe ich nicht eingeholt, allerdings hat der Vermieter uns freie Hand gelassen, "Hauptsache ihr fühlt euch wohl". Das Spielhaus wurde auch besichtigt und für gut befunden.

Es handelt sich um ein Spielhaus mit Schaukel und Sandkasten aus massivem Holz, das ca 800kg wiegt und 300kg Sand enthält. Ich bezweifle jedoch, dass es einer Baugenehmigung bedarf.
Der Aufbau hat mehrere Tage gedauert, da mein Mann alleine gearbeitet hat. Beim Aufsetzen des enorm schweren Daches kam es beinahe zu Verletzungen.
Leider ist mein Mann nicht in der Lage, in der kurzen Zeit aus dem harten Boden die Verschraubungen zu lösen, 300kg Sand umzulagern, alles auseinander und wieder zusammen zu bauen. Zumal wir berufliche und private Verpflichtungen haben, 4 kleine, kranke Kinder, darunter ein Baby und ich mit einer schweren Infektion und hohem Fieber das Bett hüten muss. Dass es bereits ab 16 Uhr finster wird, ist ebenfalls nicht zuträglich.

Für uns ist das Versetzen des Spielhauses in diesem Zeitrahmen nicht umsetzbar.
Wenn das für Sie "kein Problem" darstellt, ist das sehr erfreulich für Sie, meine Frage bezog sich jedoch lediglich auf die Rechtmäßigkeit einer solchen Forderung.

Und am Ende ist überhaupt fraglich und sehr anzuzweifeln, ob das Spielhaus die Grundstücksgrenze überhaupt übertritt, was anhand des Exposés nicht so aussieht.
Und falls doch, weshalb nicht früher darauf hingewiesen wurde.


-- Editiert von Sharizah am 04.12.2019 07:53

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#5
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn das Spielhaus in das fremde Grundstück ragt dann muss es versetzt werden.
Wenn es komplett auf Ihrem Grundstück steht dann darf es stehen bleiben.

Also sollten Sie erst einmal herausfinden wo genau die Grenze verläuft (ein Bauzaun ist keine Grenze!).

Falls das Spielhaus in das Nachbargrundstück ragt und die Bauarbeiten behindert so kann ich nur dazu raten dies so schnell wie möglich zu versetzen (da ansonsten eventuell Schadensersatzansprüche drohen).

"Aber selbst wenn das Spielhaus einige Zentimeter in das Nachbarhaus hineinragen SOLLTE, stellt sich die Frage, weshalb die Grundstücksgrenze a) nicht von Beginn an klar definiert wurde und b) wir nicht vorher bereits darauf aufmerksam gemacht wurden? "

Das spielt keine Rolle da Sie in diesem Fall verantwortlich dafür sind (wer baut muss auch prüfen ob der Grund auf dem gebaut wird auch ihm gehört).

-- Editiert von Naiima am 04.12.2019 10:13

-- Editiert von Naiima am 04.12.2019 10:14

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ Naiima: es handelt sich um ein Mietobjekt, ich stelle es mir schwer wor, da den genauen grenzverklauf zu überprüfen, zumal das grundstück ja erst jetzt aufgeteilt wurde. Und, ob der Bauzaun auf der Grundstücksgrenze verläuft, das ist auch die Frage.

Das Spielhaus ist also zu verrücken. Außerdem sollte überprüft werden, ob dieses Haus genehmigungsfrei ist.

Bleibt die Frage, ob eine Wochenfrist angemessen ist. Ich meine, das ist zu kurz. In Anlehnung ans Mietrecht würde ich eine Frist von 14 Tagen für angemessen halten. Wenn der Göttergatte nicht kann, dann muss eben ein Auftrag an Eine Firma erteilt werden. Einen Anspruch endlose Zeiten, um das alles selbst zu erledigen, den sehe ich allerdings nicht. Ist ja schon sehr mutig, das Teil bei einem unvermessenen Grundstück so eng an die mutmaßliche Grenze zu setzen.

wirdwerden

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Ich bezweifle jedoch, dass es einer Baugenehmigung bedarf.

Bei "800 kg" würde ich aber bezweifeln, dass das baugenehmigungsfrei wäre.
Es gibt keine feste Regeln. Spielgeräte an sich sind baugenehmigungsfrei. Allerdings endet die Genehmigungsfreiheit wenn es sich um eine "gebäudeähnliche" Einrichtung handelt. Und bei "massives Spielhaus" liegt der Gedanke, dass es sich um eine "gebäudeähnliche" Einrichtung handelt, nun nicht fürchterlich fern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und bei "massives Spielhaus" liegt der Gedanke, dass es sich um eine "gebäudeähnliche" Einrichtung handelt, nun nicht fürchterlich fern.


In NRW fällt es unter die genehmigungsfreien Bauten, aber die Grenzabstände sind einzuhalten.

Zitat (von Sharizah):
Leider ist mein Mann nicht in der Lage, in der kurzen Zeit aus dem harten Boden die Verschraubungen zu lösen,
Zum einen muss es Dein Mann nicht selbst machen, er kann es machen lassen. Mancher Bauarbeiter verdient sich gerne mal ein Taschengeld nach Feierabend.
Zum anderen ist das ein holes Argument. Mit entsprechendem Werkzeug lässt sich jede Schraube rausdrehen, sinnvollerweise mit Maschinenunterstützung. Machen Wintercamper tausendfach Jahr für Jahr aus gefrohrenem Boden.

Alle mir bekannten Spielhäuser bestehen aus vielen Einzelteilen, die zusammengesteckt oder -geschraubt werden. Die 800 KG Gesamtgewicht teilen sich also auf in viele Einzelgewichte, die im Normalfall von einem Erwachsenen bewältigt werden können.

Und abseits vom rechtlichen: Der Nachbar ist euer Vermieter. Wohl kaum besonders sinnvoll diesen zu verärgern.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Sharizah):
Eine explizite Genehmigung habe ich nicht eingeholt, allerdings hat der Vermieter uns freie Hand gelassen, "Hauptsache ihr fühlt euch wohl". Das Spielhaus wurde auch besichtigt und für gut befunden.
Letztlich wird das Spielhaus dort weg müssen. Hat sich denn im Verhältnis zum Eigentümer etwas grundlegend verschlechtert? Denn seine plötzliche Forderung steht für mich im Widerspruch zu dem von Dir Geschriebenen. Naheliegend wäre zu signalisieren, dass man das Haus versetzt, wenn es denn sein muss, aber es in der kurzen Zeit nicht schaffen kann. Vielleicht ergibt sich dann im Gespräch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung...

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Achso, der bauende Nachbar ist der Vermieter?

Dann lassen Sie sich von Ihm doch zeigen wo genau die Grenze verläuft.

In RLP beispielsweise braucht man bei normal dimensionierten Spielhäusern keine 3 Meter Abstand zur Grenze ein zu halten da diese nicht den Gebäudecharakter erfüllen.



-- Editiert von Naiima am 04.12.2019 14:15

-- Editiert von Naiima am 04.12.2019 14:15

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Das Spielhaus ist ca. 30cm vom Bauzaun entfernt.

Ein Zaunbauer der kompetent ist, lässt sich nicht man davon abhalten, wenn das nur 1mm entfernt wäre ...



Zitat (von wirdwerden):
Das Spielhaus ist also zu verrücken.

Wie kommt man darauf? Ich sehe da keine Rechtsgrundlage für.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Harry. woher weisst Du, wo genau die Grenze verläuft?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Harry. woher weisst Du, wo genau die Grenze verläuft?

Das weis ich - so wie Du - nicht. Das müsste die TS ja mal eruieren.
Bisher gibt es ja nur Indizien.




-- Editiert von Harry van Sell am 04.12.2019 15:10

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Zaunbauer der kompetent ist, lässt sich nicht man davon abhalten, wenn das nur 1mm entfernt wäre ...
Schon mal Fundamente für Bodenhülsen o.ä. gesetzt? Wohl nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Schon mal Fundamente für Bodenhülsen o.ä. gesetzt? Wohl nicht ...

Schon öfter.
Und die müssen überhaupt nicht auf des Nachbarsgrundstück ragen. Alles eine Frage der Kompetenz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Sharizah):
Nun scheint dem Architekten plötzlich eingefallen zu sein, dass das Spielhaus wegen des Grenzzaunes, der dort errichtet werden soll, bis nächste Woche von uns verschoben werden soll.
Da ich aus der Darstellung nicht ganz schlau werde, zur Sicherheit ein Hinweis: Dein Ansprechpartner ist erstmal dein Vermieter, der ja offenbar auch der Eigentümer des nun abgetrennten Nachbargrundstücks ist.

Wenn der Architekt nicht der Vermieter ist (so lese ich den Post), dann sind die Wünsche des Architekten erstmal egal. Zumindest solange, wie er vom Vermieter nicht entsprechend bevollmächtigt wurde und diese Bevollmächtigung auf Nachfrage auch nachgewiesen wird.

Daher würde ich empfehlen, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen. So oder so wird man mit dem Vermieter klären müssen, welcher Gartenanteil denn nun an euch vermietet wurde. Das müsste sich normalerweise eindeutig aus den Unterlagen bei Anmietung ergeben. Wenn man das geklärt hat, kann man schauen, ob das Spielhaus wirklich versetzt werden muss und wenn ja, mit welcher Frist und wer das zahlt.

Ein Grenzzaun ist ja nun auch kein besonders zeitkritisches Bauwerk. Notfalls wird der halt ein paar Wochen später gebaut. Mit ein bisschen Godwill sollte sich eigenlich mit dem Vermieter eine Lösung finden lassen.

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