Überweisung zu spät eingegangen mit hohem Folgeschaden

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cathrin08
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Überweisung zu spät eingegangen mit hohem Folgeschaden

Guten Tag,

ich bin selbständig und habe ein Geschäftskonto bei einer deutschen Direktbank. Für einen Auftrag eines Kunden mussten innerhalb von einer kurzen Zeitspanne Materialien eingekauft werden. Der Kunde hatte das Geld für den Auftrag am Mittwoch, den 02.10. von einem deutschen Konto aus überwiesen (12:59 Uhr, Buchung und Wertstellung beim Senderkonto war am 02.10). Am Freitag, den 04.10., habe ich bei der Bank angerufen um den Verbleib der Zahlung zu erfragen, erst daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass es wegen technischer Probleme zu Verzögerungen beim Empfang kommt - ohne eine Information darüber, wann die Summe verfügbar sein würde. Das Geld ist dann auch erst am Montag, den 07.10. auf dem Bankkonto verfügbar gewesen, also 3 Bankarbeitstage später.

Da ich die Zahlung dementsprechend erst in der Folgewoche an meinen Lieferanten senden konnte, war die fristgerechte Lieferung der Materialien gegen die dort übliche Vorkassezahlung nicht mehr möglich. Mir ist dann im weiteren Verlauf durch den Lieferverzug ein Schaden in Höhe von ca. 2800 EUR entstanden, ganz abgesehen von der zusätzlichen Tatsache, dass ich die existentiell wichtige Geschäftsbeziehung verloren habe. Da mein Unternehmen noch sehr klein ist trifft mich das auch dementsprechend hart, denn der Betrag entspricht ca 2 Monatsgehältern, mein Kühlschrank ist gerade ziemlich leer...

Soweit mir bekannt ist, gibt es strenge Fristen für die Ausführung von Überweisungen innerhalb Deutschlands. Bin mir jedoch nicht sicher, ob das auch für den Empfang von Zahlungen gilt. Besteht hier irgendeine Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern?

Viele Grüße!

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Besteht hier irgendeine Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern?
Erste Frage an dich in einer eventuellen Gerichtsverhandlung diesbezüglich wäre sicher, was hast du zwecks deiner Schadensminderungspflicht unternommen? Wieso bist du nicht in Vorleisstung getreten? Durch selbiges hätte jeglicher Schaden abgewendet werden können...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cathrin08
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Zitat:
Wieso bist du nicht in Vorleisstung getreten?

Eine Vorleistung wäre wegen mangelnder Kontodeckung gar nicht möglich gewesen. Ich habe mich darauf verlassen, dass die Bank ihre Arbeit korrekt durchführt und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.

Nachdem die Probleme aufgetreten sind habe ich aber auch Schritte unternommen um weitere Verzögerungen zu minimieren. Da z.B. ein weiterer Auslandstransfer erforderlich war, habe ich für Eilüberweisungen noch extra draufgezahlt. Hat aber auch nur 1 Tag mehr rausgeholt. Allerdings nicht den Verzug durch das ganze Wochenende, was im Zeitplan auch gar nicht zwischen Überweisung und Zahlungseingang hätte liegen dürfen.

-- Editiert von Cathrin08 am 03.12.2019 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Cathrin08):
Mir ist dann im weiteren Verlauf durch den Lieferverzug ein Schaden in Höhe von ca. 2800 EUR entstanden

Und wie genau soll der entstanden sein?



Zitat (von Cathrin08):
Soweit mir bekannt ist, gibt es strenge Fristen für die Ausführung von Überweisungen innerhalb Deutschlands.


1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,
2 Geschäftstage für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,, die beleghaft in Auftrag gegeben werden

Wurde am Tag der Einreichung der Cut-off-Zeitpunkt / Annahmeschluss überschritten, zählt erst der nächste Geschäftstag.

Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (Samstage, Sonn- und Feiertage sowie an Heiligabend und Silvester) sind keine Geschäftstage.

Der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers hat grundsätzlich den überwiesenen Geldbetrag unverzüglich dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.



Müsste man also alles mal aufdröseln, insbesondere Art der Einreichung und Annahmeschluss des Absenders.

Die Empfängerbank hat das ganze nur unverzüglich dem Konto gutzuschreiben und auch nur an Geschäftstagen. Da müsste man als erste Stufe für Schadenersatz erst mal den Nachweis bringen, das das nicht der Fall war.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Erste Frage an dich in einer eventuellen Gerichtsverhandlung diesbezüglich wäre sicher, was hast du zwecks deiner Schadensminderungspflicht unternommen?

Vermutlich erst die zweite Frage.
Die erste Frage dürfte sein, weshalb man solche Aufträge annimmt, obwohl man dafür gar nicht leistungsfähig genug ist. Oder weshalb man da keine vertraglichen Vorkehrungen zu trifft, dann das der Zeitplan mal nicht klappt, ist ja nicht unüblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cathrin08
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Cathrin08):
Mir ist dann im weiteren Verlauf durch den Lieferverzug ein Schaden in Höhe von ca. 2800 EUR entstanden

Und wie genau soll der entstanden sein?

Beliefert wurde durch meinen Kunden letztendlich eine öffentliche Ausschreibung einer UN-Organisation. Wenn die Deadline nicht strikt eingehalten wird, ist in der sogenannten "Penalty Period" eine Vertragsstrafe zu zahlen. Eine Projektbestätigung kommt immer sehr kurzfristig, und wenn man vorher anfängt zu bestellen, kann es sein dass man drauf sitzen bleibt. Daher waren auch keine Vorkehrungen möglich. Ich hätte sonst natürlich einfach einen Kredit aufgenommen zur frühzeitigen Beschaffung der Materialien.

Zitat (von Harry van Sell):

Wurde am Tag der Einreichung der Cut-off-Zeitpunkt / Annahmeschluss überschritten, zählt erst der nächste Geschäftstag.
[...]
Die Empfängerbank hat das ganze nur unverzüglich dem Konto gutzuschreiben und auch nur an Geschäftstagen. Da müsste man als erste Stufe für Schadenersatz erst mal den Nachweis bringen, das das nicht der Fall war.

Cut-Off-Zeitpunkt liegt bei der Absender-Bank bei 19:30, wie gesagt war Wertstellung / Buchung auch am 02.10. Interessanterweise ist Buchungs/Wertstellungstag im Kontoauszug meiner Bank am 03.10., im Online-Auszug auf der App steht der 03.10 als Wertstellungstag und 07.10 als "Empfangstag". Die Bank scheint die Differenzen im offiziellen Dokument zu verheimlichen...

Zitat (von Harry van Sell):

Die erste Frage dürfte sein, weshalb man solche Aufträge annimmt, obwohl man dafür gar nicht leistungsfähig genug ist. Oder weshalb man da keine vertraglichen Vorkehrungen zu trifft, dann das der Zeitplan mal nicht klappt, ist ja nicht unüblich.


Nicht leistungsfähig genug? Der Plan wäre aufgegangen, wenn die Bank leistungsfähig genug gewesen wäre. Aber natürlich, ich verstehe: Nur ich bin schuld, denn die Bank kann ja gar nichts dafür, dass ich Aufträge mit knappen Deadlines annehme. Sie darf es sich ruhig erlauben bei ihrem alltäglichen Geschäft zu versagen. Schließlich hat der Kunde stets damit zu rechnen, dass die Bank mal was verbockt. Gesetzliche Regelungen zu den Überweisungszeiten sind ja nur zur groben Orientierung, aber keineswegs verbindlich, und wenn sie gebrochen werden, hat der Kunde eben Pech gehabt. Hauptsache die Bank trägt keinen Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Cathrin08):
Wenn die Deadline nicht strikt eingehalten wird, ist in der sogenannten "Penalty Period" eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Und das hat man vertraglich vereinbart?



Zitat (von Cathrin08):
Nicht leistungsfähig genug? Der Plan wäre aufgegangen,

Genau das ist das Problem. Auf "hätte hätte Fahradkette" als Geschäftsmodell zu bauen kann man ja machen.
Aber wenn das dann schief geht, dann ist das das erst mal so genannte "unternehmerische Risiko" das sich realisiert.

Bedeutet, selbst wenn man der Bank ein verschulden nachweisen könnte, sorgt das mangelhafte Unternehmerische Konzept dafür das man ein Mitverschlden von bis zu 100% bekommen kann - dann wäre der zu ersetzende Schaden analog dazu bei 0.



Zitat (von Cathrin08):
wenn die Bank leistungsfähig genug gewesen wäre.

Das war sie doch. Technische Problem kann keiner gänzlich ausschließen. Das die technischen Probleme darauf fußen, das die Bank nicht leistungsfähig genug gewesen war, wird man halt beweisen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cathrin08
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Bank ist doch genauso ein Unternehmer wie ich, korrekt?
Demnach ist bei den Ausfällen bei der Bank genauso von einem "unternehmerischen Risiko" zu sprechen, welches sich realisiert, korrekt?
Die Bank baut sich ihr Geschäftsmodell ja auch auf ihr technisches System auf, so ist dieses doch praktisch das Herzstück, und wenn dieses offensichtlich nicht funktioniert, funktioniert die Bank als solches nicht.

Warum sollte dann dennoch ich allein und gänzlich das Risiko tragen? Warum muss alleinig ich für das Zerreissen von Deadlines bezahlen, aber die Bank als weiterer Unternehmer in dieser Kette nicht?

Aus verschiedenen Quellen erfahre ich, dass die Bank bei zu späten Überweisungen Schadensersatz leisten muss. Punkt. Aber alles wohl nur heisse Luft, wenn ich Ihre Argumentation anwende. Nehmen wir mal an, man muss fristgerecht eine Überweisung ausführen, aber die Bank versagt. Dann würde das Gesetz ja wohl auch nicht greifen, denn man hätte ja zur Sicherheit vorher ein zweites Bankkonto eröffnen können, von dem aus eine parallele zweite Überweisung hätte gemacht werden können. Denn es kann ja immer was schiefgehen, und "hätte hätte Fahrradkette"-Vorgehensweise ist ja Ihrer Meinung nach dann stets und immer Schuld des nicht-bänkerischen Unternehmers. Wenn ich Sie richtig verstanden habe...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Deadline nicht strikt eingehalten wird, ist in der sogenannten "Penalty Period" eine Vertragsstrafe zu zahlen.


Dann ist das doch ein Schaden bei Deinem Kunden und nicht bei Dir, oder?

Zitat:
Aus verschiedenen Quellen erfahre ich, dass die Bank bei zu späten Überweisungen Schadensersatz leisten muss. Punkt.


Ja, den Zinsschaden müsste sie ersetzen. Für Eine Vertragsstrafe muss die Bank aber nicht aufkommen, schon gar nicht wenn dieser als Folgeschaden bei einem Dritten eingetreten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Die Bank hat sich korrekt gemäß gesetzlicher Richtlinien verhalten.

Zitat (von Bafin):
Die Wertstellung muss mit Datum des Tages erfolgen, an dem der Betrag der Bank des Kunden zugegangen ist (§ 675t Abs. 1 BGB). Dies gilt selbst dann, wenn der Betrag - etwa wegen Störungen im Rechenzentrum - nachträglich gutgeschrieben worden ist.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte dann dennoch ich allein und gänzlich das Risiko tragen? Warum muss alleinig ich für das Zerreissen von Deadlines bezahlen, aber die Bank als weiterer Unternehmer in dieser Kette nicht?


Das gehört nun mal dazu, wenn man selbstständig ist, dass man dieses Risiko trägt. Und um dieses Risiko zu vermeiden, sollte man genug Puffer (Geld haben) um in Vorleistung gehen zu können. Das müssten Sie ja auch, wenn ein Kunde mal nicht bezahlt und man für einen Auftrag woanders Ware eingekauft hat oder Dinge für diesen Auftrag bestellt hat.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Cathrin08):
Eine Vorleistung wäre wegen mangelnder Kontodeckung gar nicht möglich gewesen.


Besteht kein Dispositionskredit?

Zitat (von Cathrin08):
Eine Projektbestätigung kommt immer sehr kurzfristig, und wenn man vorher anfängt zu bestellen, kann es sein dass man drauf sitzen bleibt. Daher waren auch keine Vorkehrungen möglich. Ich hätte sonst natürlich einfach einen Kredit aufgenommen zur frühzeitigen Beschaffung der Materialien.


Wieso bleibt man darauf sitzen? Verträge sind auch vom Kunden einzuhalten. Und wenn der Kunde so kurzfristig noch bestellt, dann verzögern sich halt auch die Lieferfristen. Und wenn man trotz Verzögerung seitens des Kunden eine Einhaltung der eigenen Zeitzusagen verspricht, muß man sich hier halt auch entsprechend absichern, daß man hier einen Puffer hat. Das wäre gutes Unternehmertum und kein "Augen zu und durch und am Ende mal sehen, wen ich verklagen kann".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aus verschiedenen Quellen erfahre ich, dass die Bank bei zu späten Überweisungen Schadensersatz leisten muss. Punkt.

Stimmt.
Der Schaden umfasst aber nur die Überziehungszinsen vom 4.10 bis zum 7.10.
Ich weiß ja nicht, um welchen Überweisungsbetrag es geht, aber selbst bei 15% Zins p.a. ergeben 3 Tage einen Betrag, wo man sich überlegen muss, ob sich die Briefmarke lohnt, um die Forderung schriftlich an die Bank zu übermitteln.
Folgeschäden (mir ist ein Geschäft entgangen, ich musste Vertragsstrafe zahlen, ...) sind nicht vom Schadensersatz abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Schaden umfasst aber nur die Überziehungszinsen vom 4.10 bis zum 7.10.
Also 0 Euro. Denn die TE hat ja gar keinen Dispo in Anspruch genommen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Cathrin08):
Die Bank ist doch genauso ein Unternehmer wie ich, korrekt?

Nein, denn Banken unterliegen durchaus anderen Kriterien.


Banken sind gesetzlich verpflichtet für Geschäfte entsprechend finanziellen Reserven & Absicherungen vor zu halten.
Als normaler Unternehmer ist es die eigene Entscheidung wenn man Geschäfte ohne ausreichend finanzielle Reserven und dem Prinzip "Hoffnung" und "wird schon klappen" macht.



quote=Cathrin08]Demnach ist bei den Ausfällen bei der Bank genauso von einem "unternehmerischen Risiko" zu sprechen, welches sich realisiert, korrekt?
Nein, denn erst mal müsste man wisse was dort warum ausgefallen ist.



Zitat (von Cathrin08):
Die Bank baut sich ihr Geschäftsmodell ja auch auf ihr technisches System auf, so ist dieses doch praktisch das Herzstück, und wenn dieses offensichtlich nicht funktioniert, funktioniert die Bank als solches nicht.

Falsch.
Im übrigen wissen wir ja gar nicht, ob die technischen Probleme überhaupt im technischen System der Bank aufgetreten sind.



Zitat (von Cathrin08):
Warum sollte dann dennoch ich allein und gänzlich das Risiko tragen? Warum muss alleinig ich für das Zerreissen von Deadlines bezahlen, aber die Bank als weiterer Unternehmer in dieser Kette nicht?

Das hat niemand behauptet.



Zitat (von Cathrin08):
Aus verschiedenen Quellen erfahre ich, dass die Bank bei zu späten Überweisungen Schadensersatz leisten muss. Punkt.

Dann sind die Quellen schlecht oder man hat die Quellen nicht verstanden, denn Gesetz und Rechtsprechung sagen da was anderes.



Zitat (von Cathrin08):
Nehmen wir mal an, man muss fristgerecht eine Überweisung ausführen, aber die Bank versagt. Dann würde das Gesetz ja wohl auch nicht greifen,

Doch, da würde es greifen.

Nur ist in dem Fall hier halt das Problem, das man das Geld gar nicht hatte.
Man hatte nur die Hoffnung welches zubekommen und darauf hin Verträge mit Vertragsstrafeversprechen abgeschlossen. Und für diese eigene Entscheidung - Geschäfte ohne ausreichend finanzielle Reserven zu machen - haftet man.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cathrin08
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch für die Antworten, denke es ist jetzt klar geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Cathrin08):
Danke euch für die Antworten, denke es ist jetzt klar geworden.


Hallo Cathrin,
ich kenne solche Ausschreibungsgeschäft gut. Kurz die Frage:
Was hast Du denn mit Deinem Kunden vereinbart über eine Vertragsstrafe ?

Klingt alles so, als ob da nur der Auftrag kam und Du der Meinung bist, Du müsstest dessen Vertragsstrafe übernehmen ? Er hat doch auch gewusst, dass Du nur loslegen kannst, wenn das Geld bei Dir gutgeschrieben wurde.....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

woher sollte der Kunde wissen, dass erst losgelegt werden kann, wenn das geld gutgeschrieben ist? Kann aber auch dahingestellt bleiben, weil es hier um das VErtragsverhältnis mit der Bank geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
woher sollte der Kunde wissen, dass erst losgelegt werden kann, wenn das geld gutgeschrieben ist?


Denke mal, das hat man so mit ihm abgesprochen, daher hat er doch Vorkasse geleistet für den Einkauf der Materialien....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.