DB Universum Inkasso - Vollstreckungsbescheid

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Universum Inkasso - Vollstreckungsbescheid

Hallo liebes Forum,

ich habe leider Gottes die Verlängerung meiner Bahncard versäumt und habe dann prompt einen Monat nach Verlängerung einen Brief von der Universum Inkasso bekommen mit der Hauptforderung 39€ und dann noch eine ganze Reihe an zusätzlichen Forderungen inkl. 40,50€ "Geschäftsgebühr". Ich habe dann natürlich sofort den ausstehenden Beitrag an die Bahn überwiesen und auf Rat eines Online Beitrags die restliche Forderung ignoriert. Soweit so gut, dachte ich. Nun habe ich jedoch am 4.11 einen Mahnbescheid zugeschickt bekommen, dessen Brief ich aber erst heute ansehen habe. Dazu ein weiterer Brief mit einem Vollstreckungsbescheid mit Datum 26.11.
In beiden Briefen ist die Hauptforderung von 39€ aber jeweils noch enthalten, was mich glauben lässt, dass diese Forderungen nicht gültig sind, da ich den Betrag bereits vor Monaten an die Bahn überwiesen habe. Es ärgert mich sehr, die Frist des Mahnbescheids verpasst zu haben, jedoch ist meine Frage jetzt, ob ich den Vollstreckungsbescheid nun trotzdem widersprechen sollte? In dem Brief befindet sich ein Formular zur Einreichung eines Widerspruchs, aber ich habe gelesen, dass es dann in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Ich bin zZ aber im Ausland und die Reisekosten dafür wären deutlich mehr als die geforderten 160€. Ist es noch möglich der Vollstreckung zu widersprechen ohne dafür in einem Gericht erscheinen zu müssen?

Vielen Dank im Vorraus,
Luka

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BrokenIkarus):
Ist es noch möglich der Vollstreckung zu widersprechen ohne dafür in einem Gericht erscheinen zu müssen?


Ja. Ob ein Vollwiderspruch allerdings sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Berry

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#2
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von BrokenIkarus):
Ist es noch möglich der Vollstreckung zu widersprechen ohne dafür in einem Gericht erscheinen zu müssen?


Ja. Ob ein Vollwiderspruch allerdings sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Berry


Danke für die Antwort! Darf ich fragen warum genau?
Also sollte ich deiner Meinung nach einfach die 160€ in Kauf nehmen?

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Also sollte ich deiner Meinung nach einfach die 160€ in Kauf nehmen?


Nö. ggf. ein Teilwiderspruch. Die Hauptforderung ist doch schon bezahlt.

Liste doch mal die einzelnen Posten aus dem VB auf oder verlinke ein Bild von dem VB.
Vorher persönliche Daten unkenntlich machen.

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#4
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
Also sollte ich deiner Meinung nach einfach die 160€ in Kauf nehmen?


Nö. ggf. ein Teilwiderspruch. Die Hauptforderung ist doch schon bezahlt.

Liste doch mal die einzelnen Posten aus dem VB auf oder verlinke ein Bild von dem VB.
Vorher persönliche Daten unkenntlich machen.


Einmal der Mahnbescheid:
https://imgur.com/a/Zqm3xQb'

Und der Vollstreckungsbescheid:
https://imgur.com/a/vvfCJPk

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
In beiden Briefen ist die Hauptforderung von 39€ aber jeweils noch enthalten, was mich glauben lässt, dass diese Forderungen nicht gültig sind, da ich den Betrag bereits vor Monaten an die Bahn überwiesen habe.


Wenn Sie meinen, dass eine Forderung nicht gültig ist (z.B. weil es schon bezahlt wurde), dann müssen Sie den Bescheiden widersprechen.

Ich empfehle den vollen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.

Die Hauptforderung ist bezahlt.
Ich bezweifele, dass die Provision von Universum gerichtlich durchsetzbar ist.

Die Bahn klagt Bahncard-Forderungen grundsätzlich eh nicht ein.

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#6
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von BrokenIkarus):
Ich habe dann natürlich sofort den ausstehenden Beitrag an die Bahn überwiesen und auf Rat eines Online Beitrags die restliche Forderung ignoriert.


Wann wurde denn bezahlt? Der Antrag für den Mahnbescheid ging am 29.10.2019 ein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
In beiden Briefen ist die Hauptforderung von 39€ aber jeweils noch enthalten, was mich glauben lässt, dass diese Forderungen nicht gültig sind, da ich den Betrag bereits vor Monaten an die Bahn überwiesen habe.


Wenn Sie meinen, dass eine Forderung nicht gültig ist (z.B. weil es schon bezahlt wurde), dann müssen Sie den Bescheiden widersprechen.

Ich empfehle den vollen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.

Die Hauptforderung ist bezahlt.
Ich bezweifele, dass die Provision von Universum gerichtlich durchsetzbar ist.

Die Bahn klagt Bahncard-Forderungen grundsätzlich eh nicht ein.


Kommt es bei einem Widerspruch eines Vollstreckungsbescheid also nicht automatisch zu einem Gerichtlichem Verfahren? Ich möchte vor allem vermeiden zurück nach Deutschland zu reisen nur um in einem Gericht sitzen zu müssen.

Zitat (von gyod1985):
Wann wurde denn bezahlt? Der Antrag für den Mahnbescheid ging am 29.10.2019 ein.


Am 22.07.2019 habe ich 41,26€ an Die Bahn bezahlt mit Angabe meiner BahncardNr.
Daraufhin erhielt ich soweit ich weiß noch einen Brief von Universum, dass ich deren Restforderungen noch bezahlen sollte.

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#8
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Es wurde also 3 Monate nach Zahlung der Hauptforderung ein Mahnbescheid beantragt, der auch die bereits bezahlte Hauptforderung enthält. Das alleine ist schon dreist.

Da würde ich dem Vollstreckungsbescheid erst recht komplett widersprechen und eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht von UI schicken.



-- Editiert von gyod1985 am 04.12.2019 18:22

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#9
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Die haben deine Zahlung - was für eine Überraschung - falsch verbucht und nur mit irgendwelchen Kosten verrechnet. Da du aber die Bahncard-Nr. angegeben hast ist das meines Erachtens eindeutig der Hauptforderung zuzurechnen

Davon abgesehen ... Zahlungshinweis DB: 48,60 €, das kriegt man sicher nicht durch
Die 0,9 Geschäftsgebühr ist auch viel zu hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gyod1985):
Die haben deine Zahlung - was für eine Überraschung - falsch verbucht und nur mit irgendwelchen Kosten verrechnet. Da du aber die Bahncard-Nr. angegeben hast ist das meines Erachtens eindeutig der Hauptforderung zuzurechnen

Davon abgesehen ... Zahlungshinweis DB: 48,60 €, das kriegt man sicher nicht durch
Die 0,9 Geschäftsgebühr ist auch viel zu hoch.


Ich verstehe auch gar nicht, wie Universum das überhaupt falsch verbuchen konnte, schließlich habe ich das direkt an die Bahn gezahlt mit der Bahncard-Nr., das ist ja dann selbstverständlich nicht für Universum gedacht.

Also, einfach den Widerspruch Bogen ausfüllen und das ganze verschicken? Was erwartet mich dann realistisch gesehen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119542 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von BrokenIkarus):
Ich verstehe auch gar nicht, wie Universum das überhaupt falsch verbuchen konnte,

Ganz einfach, weil die es so wollten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Da bereits ein Titel vorliegt, ist die Klagewahrscheinlichkeit sehr hoch und die Wahrscheinlichkeit, dass es außer weiterer Kosten für dich nichts bringt sehr hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Bahn klagt Bahncard-Forderungen grundsätzlich eh nicht ein.


Echt jetz, wo es schon einen Vollstreckungbescheid gibt?

Zitat (von BrokenIkarus):
Also, einfach den Widerspruch Bogen ausfüllen und das ganze verschicken? Was erwartet mich dann realistisch gesehen?


Eine Klagebegründung im Sinne der Forderungsaufstellung. dagegen kannst Du dann argumentieren.
Dann u.U. einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem Du da ortsabwesend Deinen Anwalt schickst.
Und dann ein Urteil, welches Dich verpflichtet eine bestimmte Summe x zu zahlen. Denn gänzlich ungeschoren kommst Du aus der Sache nicht raus, weil die Forderung grundsätzlich berechtigt ist.
Auch die Gebühren halten sich noch im üblichen Rahmen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von vundaal76):
Die Bahn klagt Bahncard-Forderungen grundsätzlich eh nicht ein.


Echt jetz, wo es schon einen Vollstreckungbescheid gibt?

Zitat (von BrokenIkarus):
Also, einfach den Widerspruch Bogen ausfüllen und das ganze verschicken? Was erwartet mich dann realistisch gesehen?


Eine Klagebegründung im Sinne der Forderungsaufstellung. dagegen kannst Du dann argumentieren.
Dann u.U. einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem Du da ortsabwesend Deinen Anwalt schickst.
Und dann ein Urteil, welches Dich verpflichtet eine bestimmte Summe x zu zahlen. Denn gänzlich ungeschoren kommst Du aus der Sache nicht raus, weil die Forderung grundsätzlich berechtigt ist.
Auch die Gebühren halten sich noch im üblichen Rahmen.

Berry


Also würdest du raten lieber in den sauren Apfel zu beißen und den Betrag zu überweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nichts überweisen und würde auch vollständig Einspruch einlegen.

Zum einen ist es oft genug so, dass das Inkasso sich dann trotzdem zurückzieht. Zum zweiten ist der Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid wegen der falschen Verrechnung eindeutig sachlich total falsch und zum dritten gibt es die hier bereits geäußerten Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Inkassogebühren.

Argumentieren würde ich dann - sofern es notwendig wird - mit dem BGH-Urteil aus 2018 und es ist Aufgabe des Inkassos, zu beweisen, dass es gerade kein echtes/unechtes Factoring ist, was das Inkasso hier treibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde nichts überweisen und würde auch vollständig Einspruch einlegen.

Zum einen ist es oft genug so, dass das Inkasso sich dann trotzdem zurückzieht. Zum zweiten ist der Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid wegen der falschen Verrechnung eindeutig sachlich total falsch und zum dritten gibt es die hier bereits geäußerten Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Inkassogebühren.

Argumentieren würde ich dann - sofern es notwendig wird - mit dem BGH-Urteil aus 2018 und es ist Aufgabe des Inkassos, zu beweisen, dass es gerade kein echtes/unechtes Factoring ist, was das Inkasso hier treibt.


Danke! Ich habe folgenden Text auf Basis eines Musters verfasst:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den am 26.11.2019 erlassenen Vollstreckungsbescheid und begründe meinen Einspruch wie folgt:
Die vom Gläubiger Universum Inkasso geltend gemachte Forderung in Höhe von 39 Euro habe ich mit Zahlung vom 22.07.2019 vollständig beglichen.
Weitere Ansprüche seitens des Gläubigers bestehen nicht. Insofern ist der Vollstreckungsbescheid nicht gerechtfertigt.
Rein vorsorglich beantrage ich hiermit dennoch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Mit freundlichen Grüßen,


Sieht das so in Ordnung aus?


-- Editiert von BrokenIkarus am 05.12.2019 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kann man so machen denke ich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: leider hat mein Bruder es verbaselt es an die richtige Addresse zu schicken, sodass der Brief erst außerhalb der Frist angekommen es ist. Dann bekam ich folgenden Brief in der Post:
https://imgur.com/a/ihxed6e
Das ist wohl ärgerlich, aber da gibt es wohl nicht mehr viel Möglichkeiten als in den sauren Apfel zu beißen, oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sieht wohl so aus :-( Das kommt vom Gericht oder?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BrokenIkarus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Sieht wohl so aus :-( Das kommt vom Gericht oder?


Ja genau

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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