Was bedeutet „2. Krankheitstag

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Haligonian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet „2. Krankheitstag

Hallo zusammen,

könntet ihr mir bitte helfen, folgendes zu verstehen:



„laut den Bestimmungen des BAMF muss ab dem 2. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen"

Bedeutet das, dass man eine Krankschreibung vorlegen muss, wenn man mindestens zwei Tage nacheinander krank ist oder generell zwei Tage, also nicht unbedingt nacheinander?

Wie sieht es aus, wenn man am Freitag fehlt und dann auch am Montag? Sind die als zwei Tage nacheinander zu betrachten?

Was bedeutet 2. Krankheitstag allgemein? Immer, dass das quasi der zweite Tag ist, an dem man krank ist, seit man krank geworden ist? Also sagen wir mal, Montag und Dienstag? Oder doch jeder beliebiger zweiter Tag, an dem man krank ist, also z.B. Montag und dann Freitag (vom Dienstag bis zum Donnerstag war man nicht krank)?

Wenn beim 2. Krankheitstag immer 2 Tage nacheinander gemeint werden, heißt es, dass man theoretisch einmal pro Woche wegen Kopfschmerzen fehlen darf, ohne dabei eine Krankschreibung vorlegen zu müssen?

Danke schon mal


-- Editiert von Haligonian am 04.12.2019 07:14

-- Editiert von Moderator am 04.12.2019 07:21

-- Thema wurde verschoben am 04.12.2019 07:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das bedeutet, dass man nur dann keine Krankschreibung vorlegen muss, wenn man lediglich einen Tag krank ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Haligonian):
Wenn beim 2. Krankheitstag immer 2 Tage nacheinander gemeint werden, heißt es, dass man theoretisch einmal pro Woche wegen Kopfschmerzen fehlen darf, ohne dabei eine Krankschreibung vorlegen zu müssen?


Ja, theoretisch ist das so, der AG wird dann aber aufgrund der seltsamen Situation auch irgendwann eine AU ab dem 1. Tag fordern.....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Bestimmungen des BAMF

Was hat das BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - über die Vorlage der AU zu bestimmen?
Und wo sollte diese Bestimmung zu finden sein?
Und wie kann eine 'Bestimmung' des BAMF ein Gesetz toppen, das EntgFzG?? Wenn diese Anfrage überhaupt ins Arbeitsrecht gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn man sich Freitag und Montag arbeitsunfähig meldet, dann ist der Montag der 4. Tag.
Nach dem EntgFzG §5, Abs.1 darf der Arbeitgeber eine frühere Vorlage als am 3. Tag verlangen. Theoretisch kann er die ab dem 1. Tag fordern.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was hat das BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - über die Vorlage der AU zu bestimmen?


Evtl. wenn man dort arbeitet ?

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