Hallo,
wir bieten Software SaaS und OnPremise an. Für den SaaS ist es natürlich notwendig, eine Datenschutzerklärung auszuliefern, da wir der Hoster sind.
Wenn der Kunde das Produkt allerdings selbst hostet (OnPremise), muss dieser dann eine eigene Datenschutzerklärung für die Nutzer bereitstellen oder stehen wir als "Verkäufer" dazu in der Pflicht?
Danke und Gruß, Louis
-- Editiert von louis12356 am 04.12.2019 11:37
Datenschutzerklärung für Webservices
4. Dezember 2019
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Frage vom 4. Dezember 2019 | 11:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutzerklärung für Webservices
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatwir bieten Software SaaS und OnPremise an. Für den SaaS ist es natürlich notwendig, eine Datenschutzerklärung auszuliefern, da wir der Hoster sind. :
Nicht nur das, auch ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag dürfte hier vonnöten sein.
ZitatWenn der Kunde das Produkt allerdings selbst hostet (OnPremise), muss dieser dann eine eigene Datenschutzerklärung für die Nutzer bereitstellen oder stehen wir als "Verkäufer" dazu in der Pflicht? :
Da käme es auf die konkreten vertraglichen Vereinbarungen an. Wurde z.B. ein "Komplettpaket" vereinbart, kann auch das erstellen solcher juristischen Texte dazugehören.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 08:43
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatWurde z.B. ein "Komplettpaket" vereinbart, kann auch das erstellen solcher juristischen Texte dazugehören. :
Wäre das nicht unzulässige Rechtsberatung im Einzelfall? Jedenfalls dann, wenn es über "Hier habt ihr unser Standard-Dokument, bitte keine Rückfragen" hinausgeht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 16:56
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Wäre das nicht unzulässige Rechtsberatung im Einzelfall? Jedenfalls dann, wenn es über "Hier habt ihr unser Standard-Dokument, bitte keine Rückfragen" hinausgeht?
Anders wird man das auch nicht machen (wollen)…
#4
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWäre das nicht unzulässige Rechtsberatung im Einzelfall? :
Notfalls müsste man halt einen entsprechend zugelassenen Juristen damit beauftragen.
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