Arglistige Täuschung Öl Verbrauch

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
selush
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung Öl Verbrauch

Guten Tag!

Ich habe ein großes Problem welches sich um mein Auto handelt.

Nach dem Kauf meines Autos (Privat) stellt sich nun heraus das es zu viel Öl verliert.
In meinem Kuafvertrag steht die korrekte Klausel "Ausschluss der Sachmängelhaftung".

Nun wurde mir jedoch zugetragen das es sich bei so einem Mangel um einen arglistige Täuschung handelt da ein hoher Ölverlust ein schleichender Prozess ist und kein plötzlicher Schaden. Bedeutet der Verkäufer müsste es gewusst haben.

Mein Auto verbrennt das Öl, bedeutet es fließt nicht einfach heraus und hinterlässt keine Fütze (Nichts am Motor alles sauber) was mich beim Kauf stuzig hätte lassen müssen.

Nun meine Frage: Habe ich eine Chance den Mangel ausbessern zu lassen oder den Wagen gar zurück zu geben?

Ich habe mich ebenfalls bei der Vorbitzer vor meinem Besitzer erkundigt (Mein Vorbesitzer hatte den Wagen nur einen Monat). Sie hat ihm den wagen für 1.500€ weniger verkauft als ich bei ihm gekauft hatte. Kann das bezeugen das er davon wusste und einfach nur "Geld" machen wollte mit Ahungslosen Kunden?

LG. Luisa

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Bis zu 1 Liter pro 1000 km gelten bei vielen Autos noch als "normal" und nicht als zu hoch.

Zitat (von selush):
Sie hat ihm den wagen für 1.500€ weniger verkauft als ich bei ihm gekauft hatte. Kann das bezeugen das er davon wusste und einfach nur "Geld" machen wollte mit Ahungslosen Kunden?

Die Differenz im Kaufpreis sagt gar nichts aus, ausser dass Sie gewillt waren aus eigenen Stücken und ohne Not mehr zu bezahlen. Entscheidender und vom Preis unabhängig ist die Frage ob die Vor-Vorbitzerin den hohen Ölverlust dem Vorbesitzer (ihrem Verkäufer) bekannt gemacht hat und wie man das allenfalls beweisen könnte.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von selush):
Nach dem Kauf meines Autos (Privat) stellt sich nun heraus das es zu viel Öl verliert.

Festgestellt durch wen und wie genau?



Zitat (von selush):
Bedeutet der Verkäufer müsste es gewusst haben.

Muss man nur noch nachweisen. Ich z.B. fülle Öl nach, wenn der Messstab es anzeigt, führe aber keine Statistik wann und wie viel ich einfülle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
selush
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von selush):
Nach dem Kauf meines Autos (Privat) stellt sich nun heraus das es zu viel Öl verliert.

Festgestellt durch wen und wie genau?

Festgestellt dadurch das das Auto mehr als 1Liter auf 1000km verbaucht. Ingesmat auf 3000km 4,5 L Öl. Kann man sich das irgendiwe bescheinigen lassen bei einer Autowerkstatt?



Zitat (von selush):
Bedeutet der Verkäufer müsste es gewusst haben.

Muss man nur noch nachweisen. Ich z.B. fülle Öl nach, wenn der Messstab es anzeigt, führe aber keine Statistik wann und wie viel ich einfülle.

Naja find es schon Merkwürdig das die Kontrolleuchte in 2 Monaten bestimmt 5 mal angegangen ist und ich verdammt viel nachfüllen musste.... Da führe ich dann selbstverständlich eien "Statistik" drüber.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von selush):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von selush):
Nach dem Kauf meines Autos (Privat) stellt sich nun heraus das es zu viel Öl verliert.

Festgestellt durch wen und wie genau?

Festgestellt dadurch das das Auto mehr als 1Liter auf 1000km verbaucht. Ingesmat auf 3000km 4,5 L Öl. Kann man sich das irgendiwe bescheinigen lassen bei einer Autowerkstatt?



Zitat (von selush):
Bedeutet der Verkäufer müsste es gewusst haben.

Muss man nur noch nachweisen. Ich z.B. fülle Öl nach, wenn der Messstab es anzeigt, führe aber keine Statistik wann und wie viel ich einfülle.

Naja find es schon Merkwürdig das die Kontrolleuchte in 2 Monaten bestimmt 5 mal angegangen ist und ich verdammt viel nachfüllen musste.... Da führe ich dann selbstverständlich eien "Statistik" drüber.


Und wie lässt sich diese Statistik in Zahlen ausdrücken? Einheit in Menge pro Laufleistung.
Wann war der Kaufzeitpunkt?
Wie alt ist der Wagen?
Wieviel hat der Wagen gelaufen?

Um welches Automodell handelt es sich genau? Findet sich am Heck zufällig die Buchstabenkombination (T)(F)SI wieder?

P.S. wenn "die Lampe" angeht, ist es nicht selten schon viel zu spät. Mit "der Lampe" ist nicht selten die Öldruckwarnlampe gemeint. Die bedeutet unverzüglich stehen bleiben (also nur minimal langsamer als "Gefahrenbremsung") und Motor ausschalten!

-- Editiert von NaibaF123 am 04.12.2019 16:19

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#5
 Von 
selush
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Und wie lässt sich diese Statistik in Zahlen ausdrücken? Einheit in Menge pro Laufleistung.
Wann war der Kaufzeitpunkt?
Wie alt ist der Wagen?
Wieviel hat der Wagen gelaufen?

Kaufzeitpunkt September
Wagen ist 10
113.000 beim kauf 116.500 in etwa jetzt

Um welches Automodell handelt es sich genau? Findet sich am Heck zufällig die Buchstabenkombination (T)(F)SI wieder?
Peugeot 207 cc / 120PS

P.S. wenn "die Lampe" angeht, ist es nicht selten schon viel zu spät. Mit "der Lampe" ist nicht selten die Öldruckwarnlampe gemeint. Die bedeutet unverzüglich stehen bleiben (also nur minimal langsamer als "Gefahrenbremsung") und Motor ausschalten!

Ist keine Lampe, ist eine Meldung die mir anzeigt "Ölstand zu niedrig"
Aber ja mache ich dann, also sofort Öl nachfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Da hat man 3 Probleme:
1. man muss nachweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag
2. man muss nachweisen, das der Mangel nicht auf normalem Verschleiß beruht
3. man muss nachweisen, das der Verkäufer von dem Mangel wusste


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Das

Zitat (von selush):
Mein Vorbesitzer hatte den Wagen nur einen Monat
macht jenes
Zitat (von Harry van Sell):
3. man muss nachweisen, das der Verkäufer von dem Mangel wusste
übrigens nicht gerade leichter.

Die wichtigste Frage von mir wurde übrigens leider nicht beantwortet. Wieviele Menge pro Laufleistung?

3500km gefahren, 5 mal aufgefüllt. Das kann durchaus noch im Rahmen sein, wenn man man unterstellt, dass diese Warnmeldung nicht erst kommt, wenn 4l Öl verbrannt sind.

-- Editiert von NaibaF123 am 04.12.2019 17:26

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

da man ja Kontakt hatte zu den Vor-Vorbesitzern, wäre es auch mal interessant zu wiessen, wieviele Km das Fahrzeug in diesem einen Monat gelaufen ist.

Und dann auch mal etwas was ein klein wenig zum nachdenken anregen könnte. 3500Km sind nicht gleich 3500km.

Bei 3500Km Stadverkehr wird sicherlich mehr Öl verbraucht, als bei 3500Autobahn Km...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Bis zu 1 Liter pro 1000 km gelten bei vielen Autos noch als "normal" und nicht als zu hoch.


Bei Peugeot waren es bis 2008 0,5 Liter pro 1000 km.
Scheinbar gab es aber ziemlich viele Reklamationen diesbezüglich, denn seit 2009 wird in den Handbüchern keine Angabe mehr zum Ölverbrauch gemacht.

Zitat (von selush):
Nach dem Kauf meines Autos (Privat)....
Mein Vorbesitzer hatte den Wagen nur einen Monat....
Sie hat ihm den wagen für 1.500€ weniger verkauft als ich bei ihm gekauft hatte.


Könnte man hier Gewerblichkeit unterstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Könnte man hier Gewerblichkeit unterstellen?

Könnte man, ich fürchte nur, das man da nichts wird durchsetzen können, falls der Verkäufer nicht mehr als das eine Auto in der Art verkauft hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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