Nach 2 Jahren erneuter Brief vom Anwalt

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go447423-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 2 Jahren erneuter Brief vom Anwalt

Hallo. Vor ca 2 Jahren habe ich ein schreiben von einen Anwalt bekommen wegen einer Forderung von einem Fitness Studio. Es wurde ca ein Jahr lang nicht bezahlt da ich vergessen habe zu Kündigen. Diese Zahlung habe ich beglichen. Nun habe ich 2 Jahre später wieder ein schreiben bekommen von 22 unbezahlten Beiträgen. Ich habe jedoch in den 2 Jahren kein Wort mehr von diesem Fitness Studio gehört, ob Mahnung oder sonstige Werbung. Ich war in dem Glauben dass ich kein Mitglied mehr dort bin und soll jetzt knapp 1000€ innerhalb von 2 Tagen überweisen. Wie kann ich vorgehen und ist es möglich dass ich das Geld garnicht zahlen muss ? Ist es rechtens nach 2 Jahren Funkstille eine Rechnung für etwas zu verlangen was ich garnicht in Anspruch genommen habe ? Ich habe ja nicht mal mehr die Mitgliedskarte und war der Meinung dass die Mitgliedschaft nach dem bezahlen der letzten Rechnung an dem Anwalt beendet wurde.
MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go447423-37):
innerhalb von 2 Tagen überweisen.

Diese Frist ist definitiv zu kurz.



Zitat (von go447423-37):
war der Meinung dass die Mitgliedschaft nach dem bezahlen der letzten Rechnung an dem Anwalt beendet wurde.

Da ich nirgendwo was von einer Kündigung lese, wie kam man zu der Meinung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go447423-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Meinung war ich, da es doch bei Zahlungsverzug eines Vertrages zur Kündigung und zur Zahlungsaufforderung des Restbetrages kommt oder bin ich da falsch informiert?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go447423-37):
da es doch bei Zahlungsverzug eines Vertrages zur Kündigung und zur Zahlungsaufforderung des Restbetrages kommt

Ja und? Ist es denn dazu gekommen, hat man eine Kündigung erhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go447423-37):
Der Meinung war ich, da es doch bei Zahlungsverzug eines Vertrages zur Kündigung und zur Zahlungsaufforderung des Restbetrages kommt


Die Kündigung bei Verzug ist eine Option, die der Gläubiger ausüben kann. Nutzt er sie, ist das Vertragsverhältnis beendet, nutzt er sie nicht, besteht es unverändert weiter.
Von letzterem gehe ich aufgrund Deiner Schilderung aus.

Du hättest allerdings selbst zum Ablauf des Vertrages kündigen können.

Berry

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#5
 Von 
go447423-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann war ich falsch informiert. Eine direkte Kündigung habe ich nicht bekommen nur die Zahlungsaufforderung vom Anwalt. Jedoch 2 Jahre zu warten bis die nächste Aufforderung vom Anwalt kommt finde ich schon dreist da das ganze ja unbemerkt zustande kam. Wenn das Studio sich früher gerührt hätte, hätte ich es schneller bemerken können und eine Kündigung eingereicht. Außerdem hat das Studio keine Abrechnung mehr von meinem Konto abgebucht oder es versucht (damals habe ich eine Lastschriftgenehmigung eingereicht). Ich denke schon dass es absichtlich so lange hinausgezögert wurde. Es wäre jedoch super wenn ich dagegen etwas machen könnte wobei Ich das jetzt nicht mehr glaube denn "Dummheit schützt vor Strafe nicht".

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go447423-37):
Es wurde ca ein Jahr lang nicht bezahlt da ich vergessen habe zu Kündigen.
[...]
war der Meinung dass die Mitgliedschaft nach dem bezahlen der letzten Rechnung an dem Anwalt beendet wurde.


Wie man zweimal denselben Fehler machen kann, verstehe ich nun wirklich nicht. Die Gegenseite ist daran jedenfalls nicht schuld.

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Frist ist definitiv zu kurz.


Wenn der TE sowieso schon in Verzug ist, weil für die Zahlungen ein Termin nach dem Kalender bestimmt war (wovon bei Mitgliedsbeiträgen auszugehen ist), ist jede Fristsetzung reine Kulanz, die Gegenseite könnte auch direkt klagen.
Ich würde mich da folglich nicht auf "ich habe ja eh 14 Tage Zeit" zurücklehnen.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go447423-37):
Jedoch 2 Jahre zu warten bis die nächste Aufforderung vom Anwalt kommt finde ich schon dreist

Naja, dreist... das Studio hätte auch drei Jahre plus das angebrochene, also im "schlechtesten" Fall 3 Jahre und 365 Tage warten können.

Zitat (von go447423-37):
Wenn das Studio sich früher gerührt hätte, hätte ich es schneller bemerken können und eine Kündigung eingereicht.

Hätte das was genützt? An der Mindestvertragslaufzeit wäre ja dennoch festzuhalten

Zitat (von go447423-37):
Außerdem hat das Studio keine Abrechnung mehr von meinem Konto abgebucht oder es versucht (damals habe ich eine Lastschriftgenehmigung eingereicht).

Da könnte man mit Mühe und Phantasie einen Annahmeverzug konstruieren. Das würde dann bedeuten, dass Verzugskosten nicht berechtigt wären. Man würde sich also den Anwalt sparen. Die Forderung an sich bliebe natürlich dennoch bestehen.
Dem entgegen steht klar der Verzug aus dem festgelegten Termin.

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