Guten Morgen meine Freundin hat einen Hund gekauft der jetzt zwei Jahre alt ist. Im Kaufvertrag, Der offensichtlich aus dem Internet gezogen wurde http://www.tierrechtsanwalt.de/wp-co (lediglich das Logo des Anwalts wurde nicht genutzt), steht nichts über ein Vorkaufsrecht. Welches der Verkäufer nun rechtens machen möchte. Da sie den Hund als Zweithund gekauft hat und die Hunde sich leider nicht verstehen, ihr auch verwehrt wurde dies zu testen, hatte sie versucht ihn gut möglichst unter zu bekommen. Da sie vorher nichts von einem Vorkaufsrecht wusste, es vertraglich auch nicht festgelegt war denn nicht weitergeben zu dürfen, Hat sie einen neuen Besitzer für den Hund gesucht.
Wie bereits gesagt es weder in dem Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht mit eingetragen, noch ein gesonderter Vertrag für das Vorkaufsrecht festgehalten. Nun wissen wir nicht was sie tun kann. Ist dieses Vorkaufsrecht das jetzt anschließend mündlich geäußert wurde rechtens oder aber kann sie den Hund ohne Bedenken weiter geben?
Die Verkäuferin hat sie erst aufgefordert den Hund unentgeltlich zurück zu bringen und erst anschließend dieses Vorkaufsrecht geäußert.
Ich persönlich hätte ihn dann nicht gekauft, ohne gemeinsame Besuche, wenn ich mir nicht sicher bin ob es funktioniert. Zum Vorkaufsrecht selbst, weiß ich lediglich, das dieser vertraglich festgelegt sein muss. Allerdings bezieht sich mein Wissen nur eingeschränkt auf das Vorkaufsrecht welches über ein Haus/Grundstück beim Notar festgelegt wurde.
-- Editiert von JustYours85 am 05.12.2019 10:19
Kaufvertrag Hund ohne zusätzlichen Vertrag zum Vorkaufsrecht
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Der link geht leider nicht, da fehlt ein Teil.
Wenn ich aber auf die Seite gehe finde ich einen Mustervertrag.
Darin gibt es eine Zeile (im unteren Drittel), wo man ankreuzen kann, ob der Verkäufer das Vorkaufsrecht bekommen soll.
Steht dort im Vertrag Deiner Freundin ein Kreuz -> Verkäufer hat Vorkaufsrecht
Steht dort kein Kreuz -> Verkäufer hat kein Vorkaufsrecht und damit auch nichts weiter zu wollen bzw. fordern.
Eigentlich ganz einfach
Okay, aber was ist mit der unentgeltlichen Herausgabe? Ich habe was von einem Bruchteil gelesen, aber nicht komplett ohne Erstattung
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Überlege doch mal ganz nüchtern.
Ein Tier, hier der Hund, ist im rechtlichen Sinne eine Sache.
Setze Hund mit Auto gleich und überlege, was wohl passiert, wenn Du dein gekauftes Auto verkaufen möchtest.
Darfst Du das, oder musst Du das Fahrzeug etwa kostenlos an den Händler zurückgeben?
Oder ganz kurz:
Sie hat weder ein Vorkaufsrecht, noch ein Recht auf (kostenlose) Überlassung des Hundes.
Sagt der ehemaligen Verkäuferin, sie soll euch nicht weiter belästigen.
-- Editiert von spatenklopper am 05.12.2019 13:59
So habe ich auch gedacht, allerdings zahlreiche Beiträge in anderen Foren gelesen, worin beschrieben war, dass in dem Fall lediglich eine Teilzahlung erstattet wird. Allerdings bei einer Schenkung das Recht auf Vorkaufsrecht nichtig sei.
Deshalb war ich etwas irritiert und habe hier angefragt
Es steht viel Käse im Internet und noch viel mehr in Tierkauf- oder Überlassungsverträgen.
Ich hab hier einen Kaufvertrag einer Züchterin über eine Rassekatze vorliegen.
Insgesamt rund 13 Seiten mit "Pflichten" des Käufers und "Rechten" des Verkäufers.
Lt. Züchterin ist dieses Bollwerk aus jahrelanger "Erfahrung und Problemen" mit den Käufern entstanden.
Ich habe mir den Vertrag durchgelesen und ihn ohne Bedenken unterschrieben, da ich das Tier eben haben wollte und im Endeffekt nichts, von dem was die Züchterin gerne hätte, rechtlich durchsetzbar ist.
Wenn ich mir die Mühe gemacht hätte, alle Punkte aus dem Vertrag zu streichen, welche sittenwidrig, nichtig, oder sonstwie rechtlich nicht durchsetzbar sind, hätte der Kaufvertrag auf einen Bierdeckel gepasst.
Außer den Namen des Käufers, dem des Verkäufers und des Kaufpreises wäre nichts mehr übrig geblieben.
Aber ich hätte eben auch keine Katze.
ZitatOkay, aber was ist mit der unentgeltlichen Herausgabe? Ich habe was von einem Bruchteil gelesen, aber nicht komplett ohne Erstattung :
Bevor Du weitere Fragen stellst, beantworte doch erstmal die an dich gerichteten Fragen:
Steht bei Vorkaufsrecht ein "x"?
Berry
Zitat:
Bevor Du weitere Fragen stellst, beantworte doch erstmal die an dich gerichteten Fragen:
Steht bei Vorkaufsrecht ein "x"?
Berry
Dazu musste ich mir erstmal Info einholen und war zwischendurch auch noch arbeiten
Ja, es ist mit einem „x" gekennzeichnet. Wenn ich es allerdings hier richtig verstanden habe, ist dieses ungültig.
ZitatWenn ich es allerdings hier richtig verstanden habe, ist dieses ungültig. :
Nein, da kommt es auf die kompletten vertraglichen Vereibarungen an. Vorkaufsrechte können durchaus vertraglich wirksam vereinbart werden.
Am besten mal einscannen, anonymisieren und hier reinstellen.
Es steht sonst nichts drin. Es ist lediglich angekreuzt und vermerkt das sie auf keinen Fall mehr trächtig werden darf. Aber ich werde mal darum bitten
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