Hund wird angefahren nach Jagt von anderen Hunde

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hessenole
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund wird angefahren nach Jagt von anderen Hunde

Hallo, leider hat das schlimmste auch uns betroffen. Unser süßer Dackel wurde vor 10 Tagen angefahren nachdem er von drei Hunde verfolgt wurde. Sie wollten zuerst mit Ihr spielen, sie ist aber läufig. Aus Angst ist sie nach Hause gelaufen, der Weg geht über eine befahrene Straße. Die Hunde haben sie bis auf der Straße gejagt. Zum Glück ist sie am Leben, die OP und Therapie hat bisher über 4 Tausend Euro gekostet.

Meine Frage ist, kann man etwas gegen den Besitzer von den anderen Hunde unternehmen? Zahlt in diesem Fall die Versicherung? Der Autofahrer hatte natürlich kein Schuld.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Hessenole):
Meine Frage ist, kann man etwas gegen den Besitzer von den anderen Hunde unternehmen?

Was hat man denn das so für Vorstellungen?



Ist der Dackel schon öfter mutterseelenalleine und unangeleint durch die Gemeinde spaziert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

A) ein Hund sollte - wenn er schon frei laufen darf - so gut erzogen sein, daß er auf Befehl zum Besitzer kommt
B) welcher genau von den 3 Hunden könnte denn verantwortlich sein für den Lauf über die Straße?
C) ungewöhnlich, daß man eine läufige Hündin mit 3 anderen Hunden "spielen" läßt

D) ich sehe keine Chance, einen der 3 Besitzer für die Kosten haftbar zu machen - offenbar wurden diese ja vor der Straße noch abgerufen? Und würde A) zutreffen, wäre nichts passiert....

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Hessenole):
Meine Frage ist, kann man etwas gegen den Besitzer von den anderen Hunde unternehmen?
Ich komme selten mit der Forumlierung "etwas gegen X unternehmen" klar, weil mir iene Zielvorstellung fehlt. Bitte Ziel formulieren.

Zitat (von Hessenole):
Zahlt in diesem Fall die Versicherung?
Welche Versicherung ist hier gemeint?

Zitat (von Hessenole):
Sie wollten zuerst mit Ihr spielen, sie ist aber läufig.
Euer Verhalten bzw. eure Beteiligung erschließt sich mir nicht.

Zitat (von Hessenole):
Aus Angst ist sie nach Hause gelaufen
Wieso läuft der Hund frei herum?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Hessenole
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldungen. Anbei ein paar Klarheiten.

1. Der Dackel lief ohne Leine, weil es eine grüne Fläche ist und gut 25 Meter entfernt von der Straße
2. Die drei große Hunde liefen ebenfalls ohne Leine und sie kamen aus der nichts, spricht in dem Fall konnte ich gar nicht reagieren.
3. Die Klage wäre in dem Fall: die 3 Hunde, die zum gleichen Besitzer gehören, haben meinen Hund über 24 Meter verfolgt und auf die Straße getrieben. Der Besitzer war nicht in der Lage sie zurückzurufen. Die drei Hunde sind selber auf die Straße gerannt, indem sie meinen Hund verfolgt habt, wurden aber nicht betroffen.

Mit Versicherung, meinte ich die Haftpflichtversicherung von den Hunden. In dem Fall deren unangemessen Verhalten haben den unflal provoziert. Die Straße war mehr als 25 Meter entfernt. Und die sind aus dem Nichts rausgesprungen und den Hund verfolgt.

Vielen Dank für Ihre Meinung!

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Als Besitzer einer unkastrierte Hündin frage ich mich, wie kommt man auf diese Idee eine läufige Hündin frei laufen zu lassen? Ich sehe hier keinerlei Chancen andere Besitzer mit haftbar zu machen für das eigene Fehlverhalten.

-- Editiert von AltesHaus am 06.12.2019 14:01

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Hessenole):
Der Besitzer war nicht in der Lage sie zurückzurufen.
Sie aber auch nicht! Sie können die Verantwortung, die Sie für Ihren Hund tragen, nicht so einfach auf andere Halter abwälzen.

Zudem mussten Sie ganz klar damit rechnen, daß sich jeder Rüde im größeren Umkreis auf die läufige Hündin stürzt.

Aber auch, wenn sie nicht läufig gewesen wäre, ein Hund muß jederzeit abrufbar sein. Und gerade in einer für den Hund bedrohlichen Situation sollte man eigentlich denken, daß der Hund zuerst/vor allem bei Ihnen Schutz sucht...

Sie werden - meine persönliche Meinung - nicht nur auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, sondern natürlich auch dem Fahrzeugbesitzer mögliche Schäden ersetzen müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Hessenole):
1. Der Dackel lief ohne Leine, weil es eine grüne Fläche ist und gut 25 Meter entfernt von der Straße


Bei einer läufigen Hündin, grob fahrlässig....

Zitat (von Hessenole):
2. Die drei große Hunde liefen ebenfalls ohne Leine und sie kamen aus der nichts


Die kamen nicht aus dem nichts, die wurden dank des Geruchs Ihrer Hündin, der quasi ein großes "NIMM MICH" schreit, unweigerlich angelockt.

Zitat (von Hessenole):
Mit Versicherung, meinte ich die Haftpflichtversicherung von den Hunden.


Kann man versuchen, ich würde, aus oben genannten Gründen, nur nicht viel davon erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Im Gegensatz zu den bisherigen Antworten halte ich es für offensichtlich, dass die Hundehaftpflichtversicherung des Halters der anderen Hunde für den Schaden aufkommen muss.

Allenfalls kann man über ein Mitverschulden des Fragestellers diskutieren, in keinem Fall trifft ihn die Alleinschuld. Tatsächlich sehe ich aber nicht einmal ein Mitverschulden.

Im Übrigen ist die Haftung aus § 833 BGB eine Gefährdungshaftung, d.h. dem Hundehalter muss nicht einmal ein Verschulden nachgewiesen werden. Es reicht aus, dass seine Hunde den Schaden verursacht haben.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was aber auch erstmal nachgewiesen werden muss. Ich halte den Fall für nicht so eindeutig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Interessante Thematik. Ich sehe 2 Parteien die hier Ursache des Unfalls waren, der TS und der mit den anderen 3 Hunden. Genauso wie oben schon gesagt wurde hätte man es besser wissen können bei einer Läufigen Hündin. Ich denke das gleiche gilt aber auch für den Halter der anderen 3 Hunde. Der hätte auch wissen können das er auf Läufige Hunde trifft. Offensichtlich haben den seine Hunde ja auch nicht auf ihn gehört als sie den Hund des TS verfolgt haben.

Ich denke klar ist das der Unfall nicht ohne die einwirkung der Zweiten Partei passiert wäre. Der Läufige hätte auch nicht weiter wegrennen müssen wenn er nicht mehr verfolgt wird, wenn denn die 3 Hunde gehört hätten. Also warum nicht dem anderem Halter, der seine Hunde auch nicht unter kontrolle hatte, auch eine Schuld zusprechen.

Auf so einer Basis würde ich ein Gericht bedienen und dort beantragen festzustellen wer wieviel Schuld an dem Unfall trägt und dazu beantragen den Schadenersatz (Tierarztkosten und die des Autofahrers) prozentual dann zu verteilen. Ich denke, weiß es aber nicht, das sowas auch bei einem Gericht gut ankommt wenn man von vorn herein seinen Teil der Schuld zeigt anstatt einfach nur alles auf den anderen abzuwälzen.

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