Eigentumsfrage - Zaunanlage

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
gunterh
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigentumsfrage - Zaunanlage

Hallo,
Herr A kauft vom Liquidator in Sachsen ein komplettes Firmengelände. Bei der Grenzwiederherstellung stellt sich heraus, dass ca. 1000m² des von Herrn A gekauften Firmengrundstückes von der Nachbarfirma seit mehr als 40 Jahren vertragslos genutzt werden. Herr A forderte den Geschäftsführer der Nachbarfirma auf, diese ca. 1000m² zu beräumen, da Er diese selbst nutzen möchte. Von Mitarbeitern der Nachbarfirma wurde Container , Materialregale u.a. beweglichen Gegenstände, welche der Nachbarfirma gehören vom Grundstück des Herrn A beräumt.
Auch die Zaunanlage wurde von der Nachbarfirma komplett demontiert und abtransportiert. Es wurden die Zaunfeder abgebaut und die Zaunsäulen ausgegraben.
Nunmehr ist das Grundstück von Herrn A zur öffentlichen Straße hin offen.
Herr A stellt sich die Frage, ob der Zaun nicht fester Bestandteil des Grundtückes ( Kaufgegenstandes ) ist, Ihm gehört und somit nicht von der Nachbarfirma hätte demontiert werden dürfen.
Wie ist die Rechtslage ?

MfG


Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wer hat den Zaun denn gebaut? Nicht alles was auf dem Grundstück stand, geht deshalb in dein Eigentum über.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von gunterh):

Herr A stellt sich die Frage, ob der Zaun nicht fester Bestandteil des Grundtückes ( Kaufgegenstandes ) ist, Ihm gehört und somit nicht von der Nachbarfirma hätte demontiert werden dürfen.

Das ist im Regelfall so.

Aber...

Wo steht der Zaun? Steht er auf der Grenze zwischen den beiden Grundstücken, dann kann es sein, daß er beiden Grundstückseigentümern gemeinsam gehört. Immer dann nämlich, wenn gemäß Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes die Grundstückseigentümer gemeinsam für den Grenzzaun zuständig sind.

Es gibt auch Bundesländer, da ist jeder Grundstückseigentümer für bestimmte Grundstücksseiten allein zuständig. Dann gehört ihm auch der Grenzzaun.

Zitat:
Auch die Zaunanlage wurde von der Nachbarfirma komplett demontiert und abtransportiert. Es wurden die Zaunfeder abgebaut und die Zaunsäulen ausgegraben.
Nunmehr ist das Grundstück von Herrn A zur öffentlichen Straße hin offen.

Dann müsste es sich aller Logik nach um einen Zaun handeln, der das Grundstück zur Straße hin abgrenzt. Für den ist immer nur der Grundstückseigentümer zuständig, da gibt es logischerweise kein gemeinsames Eigentum zweier Nachbar-Eigentümer.

In dem Fall ist der Zaun Teil des Grundstücks, wenn er fest mit dem verbunden ist. Was bei Zäunen meistens der Fall ist, und allemal dann, wenn er ausgegraben werden muss.

Hier deutet für's erste alles darauf hin, daß der Zaun zur Straße zum Grundstück gehört und daher unrechtmäßig abgebaut wurde. Das passiert nicht selten aus Unkenntnis - viele Leute glauben ganz fest "Alles, was ich auf einem fremden - z.B. gemieteten - Grundstück aufgebaut habe, gehört mir, ich kann es mitnehmen, wenn der Mietvertrag ausläuft usw."

Ist aber falsch. Falls der Zaun also zum Grundstück gehört, wofür im Moment alles spricht, muss der Nachbar ihn nicht nur zurückgeben, sondern wieder ordnungsgemäß aufstellen. Er muß den vorherigen Zustand, den er rechtswidrig beschädigt hat, wieder herstellen.

Wenn der Nachbar sich quer stellt, sollte man die Sache einem Rechtsanwalt überlassen.

Zitat:
stellt sich heraus, dass ca. 1000m² des von Herrn A gekauften Firmengrundstückes von der Nachbarfirma seit mehr als 40 Jahren vertragslos genutzt werden.

Also wenn das wirklich "vertragslos", also auch ohne mündliche Absprache erfolgt ist, spricht das gegen den Nachbarn. Daß der Nachbar ohne zu mucken seinen Krempel von dem fremden Grundstück entfernt hat, wusste er offensichtlich, daß er das eigentlich nicht nutzen darf.

Da kommen jetzt zwei Möglichkeiten in Frage:

1) Der Nachbar hat irgendwann mal, als er das "brachliegende Grundstück" eigenmächtig genutzt hat, selbst einen Zaun aufgestellt, um seine Sachen zu sichern.
Jetzt muss er das Grundstück räumen, das sieht er ein und macht es auch, glaubt aber, der von ihm aufgestellte Zaun sei sein Eigentum.
Da irrt er, aber das tut er ohne bösen Willen. Er wusste es schlicht nicht besser. (Passt irgendwie...)

2) Der Nachbar hat irgendwann mal, als er das "brachliegende Grundstück" eigenmächtig genutzt hat, selbst einen Zaun aufgestellt, um seine Sachen zu sichern.
Jetzt muß er das Grundstück räumen, er ärgert sich, weiß aber, daß er nix machen kann, und er baut den Zaun ab, um dem Nachbarn eine Retourkutsche zu verpassen...

Mit der fährt er dann natürlich in ein tiefes Schlagloch, und hat sich zusätzlich zum "Jetzt darf ich das Fremdgrundstück nicht mehr für lau nutzen, bäh!" auch noch ein "Und jetzt muss ich auch noch den Zaun wieder aufbauen, sch...e!!!" eingehandelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von gunterh):
Herr A forderte den Geschäftsführer der Nachbarfirma auf, diese ca. 1000m² zu beräumen,


Könnten wir dazu den genauen Wortlaut erfahren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.12.2019 09:33:43
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von gunterh):
Herr A stellt sich die Frage, ob der Zaun nicht fester Bestandteil des Grundtückes ( Kaufgegenstandes ) ist, Ihm gehört und somit nicht von der Nachbarfirma hätte demontiert werden dürfen.
Wie ist die Rechtslage ?


Um einen Anspruch auf den Zaun zu haben müsste nachgewiesen werden, ob zw. Grundstück-Voreigentümer u. Nutzer eine Vereinbarung getroffen wurde. Ferner ob eine Einfriedung als Kaufgegenstand im Kaufvertrag unter den Punkten: Besitz, Nutzen, Lasten eingetragen ist. Ist nichts eingetragen ist es wohl rechtens. Neueigentümer A hat die Räumung verlangt, Nachbarfirma ist dieser Aufforderung fachgerecht nachgekommen.

Wenn man soviel Wert auf den Zaun legt, hätte man vorher mit der Nachbarfirma reden können u. den Zaun evtl. günstig abgekauft. Ein Grundstein für Nachbarfrieden wär gelegt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Contredit):
Wenn man soviel Wert auf den Zaun legt, hätte man vorher mit der Nachbarfirma reden können u. den Zaun evtl. günstig abgekauft.


Warum sollte man ein Angebot für etwas machen, was einem schon gehört?

0x Hilfreiche Antwort

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