Anhänger seit 1 Jahr ohne TÜV in Parkbucht

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)
Anhänger seit 1 Jahr ohne TÜV in Parkbucht

Guten Tag zusammen,
ich hatte schon im Mai bzw. August diesbezüglich geschrieben.
In einem Industriegebiet steht seit Dezemer 2018 ein Anhänger in einer Parkbucht und blockiert somit seit 12 Monaten 2 Parkplätze - diese sind dort leider sehr begrenzt. Der Anhänger (1,4 - 2,7 T) hat seit Angang 2019 keinen TÜV mehr. Ich hatte das OA im Sommer mehrfach entsprechend per Email informiert. Regelmäßig seit Juli hängt das OA nun Knöllchen an die Deichsel => Parken ohne Zugmaschine länger als 2 Wochen: € 20,00.
Auf Grund des Wetters in den letzten Wochen sind die letzten Knöllchen allerdings alle nur noch "nasses irgendwas"...

Nun habe ich gelesen, dass nur bei nicht mehr zugelassenen Anhängern abgeschleppt werden darf.
Die Zulassung geht ja aber nicht mehr verloren...

Ich kann das nicht glauben! Ist das wirklich so?

Danke und Gruß von Frau Herrje!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
ich hatte schon im Mai bzw. August diesbezüglich geschrieben.
Und warum machst Du zum gleichen Thema einen zweiten Thread auf?

Zitat (von Frau Herrje):
Ist das wirklich so?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Ich kann das nicht glauben! Ist das wirklich so?

Liegt nicht zuletzt im Ermessen der Behörde. Durch einen ruhenden Anhänger, auch wenn dessen HU abgelaufen sein mag, geht ja erstmal eine eher geringere Gefahr aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Auf Grund des Wetters in den letzten Wochen sind die letzten Knöllchen allerdings alle nur noch "nasses irgendwas"...
Das macht nichts, das geht dem Halter dann ja postalisch zu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank erstmal!

Ich frag nochmal anders dazu:
Wie lange dauert es gewöhnlich einen Halter zu ermitteln?
Wie lang kann eine Frist zur Beseitigung sein?

Ich hab das Gefühl, dass der Halter nicht "einfach" zu ermitteln ist - es sind inzwischen ja schon 6 Monate seit dem ersten Knöllchen vergangen. TÜV ist seit einem Jahr abgelaufen. Natürlich geht keine Gefahr davon aus (wächst nur ordentlich Unkraut drunter), das kann doch aber nicht für die Ewigkeit gelten. Oder etwa doch?

Gruß und schönen Abend von Frau Herrje!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Wie lange dauert es gewöhnlich einen Halter zu ermitteln?

Die Zeitspanne geht von 30 Sekunden bis hin zu 30 Jahre.



Zitat (von Frau Herrje):
das kann doch aber nicht für die Ewigkeit gelten. Oder etwa doch?

Nein, irgendwann wird davon eine tatsächliche Gefahr ausgehen, dann wird das Amt handeln müssen.
Weil die Versicherung abgelaufen ist oder was kaputt geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie lange dauert es gewöhnlich einen Halter zu ermitteln?

Wenn der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt motiviert ist: weniger als 5 Minuten

Zitat:
Wie lang kann eine Frist zur Beseitigung sein?

Meist 14 Tage

Aber wenn der Halter verstorben ist, unbekannt verzogen ist, der Halter eine Firma ist, die zwischenzeitlich insolvent/aufgelöst oder sonstwas ist, dann passiert halt erstmal nichts.

Zitat:
das kann doch aber nicht für die Ewigkeit gelten. Oder etwa doch?

Das Abschleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges kostet Geld. Dann muss das Fahrzeug irgendwo zwischengelagert werden, falls sich der Halter doch noch meldet - da fallen auch Standgebühren an.
Das sind Kosten, die am Steuerzahler hängen bleiben, wenn kein Halter ausfindig gemacht werden kann (oder der Halter zwar ausfindig gemacht werden kann, aber mitellos ist). Zumindest in meiner Stadt agiert das Ordnungsamt sehr zurückhaltend bis gar nicht, wenn abzusehen ist, dass die Allgemeinheit der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleiben wird. Das finde ich eigentlich auch nicht gnaz schlecht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Oder etwa doch?


Natürlich. Was glaubst du denn, wo die Stadt solche Fahrzeuge hin umsetzt? Auf einen Platz,wo es nicht stört.
Da steht der Anhänger aber gemäß deiner Schilderung schon (das er dich stört zählt dabei nicht).
Also besteht keinerlei Anlass zum Umsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Das finde ich eigentlich auch nicht gnaz schlecht.
Vorallem wenn man mal bedenkt, dass dier Stad hier den Steuerzahlern mehrere tausende Euro erspart. Absolut im Interesse der Gemeinschaft gehandelt, da nichts kostengünstiger ist, als den vorhandenen Parkplatz dafür aufzuwenden...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen