Alleinerbe und Vermächtniss

7. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fritz123123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe und Vermächtniss

Hallo,
einem Nachlassbegünstigten wird das gesamte Finanzvermögen vererbt. Kann der Alleinerbe da nicht auszahlen was er will? Bargeld ist eh nicht nachzuweisen. Alleine das Wissen daß hier Betrug strafbar ist, ist ja keine Garantie dass er es auch gerecht erfüllt.
Wie siehts da mit kontrollmöglichkeiten (Kontoauszüge, Auskunft von der Bank ect.) der tatsächlichen Finanzen aus?
Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Der Vermächtnisnehmer hat einen Auskunftsanspruch soweit dieser zur Durchsetzung seines Vermächtnisanspruches erforderlich ist.

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#2
 Von 
Fritz123123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wann ist der Erforderlich? Ist er erforderlich wenn man dem Alleinerben nicht vertrauen kann und es Streit gibt?

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#3
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Was hat den der Erblasser als Vermächtnis bestimmt ? Geht es um einen Geldbetrag oder um Sachwerte ? Es muss doch ein Testament vorliegen, in dem das festgelegt wurde.

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#4
 Von 
Fritz123123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das gesamte Finanzvermögen. Aber wieviel oder wo es angelegt ist wird nicht erwähnt. Somit kann der Haupterbe auch behaupten daß nichts da ist und das macht er auch.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Und wann ist der Erforderlich?


Mit dem Begriff "soweit" ist nicht gemeint, dass zunächst einmal geprüft werden muss, ob überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht. Vielmehr ist damit gemeint, dass ein Auskunftsanspruch nur für solche Informationen besteht, die erforderlich sind, damit der Vermächtnisnehmer die Höhe seiner Ansprüche prüfen kann.

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#6
 Von 
Fritz123123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Und bei wem hat man dann Anspruch, bei den Banken? Denn der gegenüber dem Haupterben ist für die Katz, da nicht vertrauenswürdig.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fritz123123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, alles klar. Der letzte Beitrag hat Licht ins Dunkle gebracht, man ist dem Haupterben nicht komplett ausgeliefert.
Danke

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#9
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn der Erblasser sein Geld unter der Matratze hatte, hat der vermächtnisnehmer trotzdem schlechte Karten, da der haupterbe behaupten kann, es sei kein Geld da gewesen. Das Gegenteil zu beweisen wird schwer

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Streng genommen hat der Erbe ja bereits Auskunft erteilt.

Ist zufälligerweise der Vermächtnisnehmer aus der Eingangsfrage Pflichtteilsberechtigter?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 09.12.2019 22:37

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