MDK Gutachten nach dem Tode

8. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
MDK Gutachten nach dem Tode

Meine Mutter kam ls Notfall ins Krankenhaus, dann Kurzeitpflegen, dann Reha+Verlängerung, dann 2 Wochen nach Hause, dann Krankenhaus, dann Pflegeheim und war zwei Wochen später gestorben.
Bisher gekamen wir Pflegestufe 2 vorläufig und dann nach Akten 3.
Spätestens beim 2 Krankhaus war Sie kaum ansprechbar, wurde mit Sauerstoff versorgt und mehrrmals täglich umgebettet. Sie hat einen kaum erkannt, wohl eher geraten wer wir sind und das auch erst nach nach 1 Stunde bei der Sie laufen einschlief.

Welchen Zustand bewertet denn nun der MDK, den am Anfang oder den am Ende. Ich finde nun die 2 nach Aktenlage unerfreulich. Wobei ich nicht mal weiß ob das finanziell irgendwas ändern würde.

Was also bewerten die, bzw zu welchen Zeitpunkt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Herzliches Beileid.

Zitat (von DumitruKurier):
Was also bewerten die, bzw zu welchen Zeitpunkt.


Diese Frage sollte man dem Bewerter stellen, die Antwort ergibt sich aber meist schon aus dem Gutachten.

Zumindest ein gravierender Einschnitt ist erkennbar, der Wechsel ins Pflegeheim.

Die zeitweilige Verbringung ins Krankenhaus stellt i.d.R. keine wesentliche Veränderung im Sinne der Pflegeversicherung dar, wobei auch berücksichtigt wird, dass die Pflegeleistung über die Regelleistung von einem anderen Kostenträger, der Krankenversicherung erbracht wird.

Aber jeder Fall ist anders und es muss genau dieser Einzelfall bewertet werden. Die Beurteilung dur den MDK zu kennen ist dabei unerlässlich.

Berry

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Der Eigenanteil fürs Pflegeheim bleibt immer gleich, egal ob Pflegegrad 2 oder 3.

Das Pflegeheim bekommt bei 3 halt einen höheren Satz, weil mehr Pflege.
Bei einem KH Aufenthalt spielt der Pflegegrad keine Rolle.

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wir haben nie einen Gutachter gesehen, auch die Mutter nicht. Es wurde nach dem ersten Krankenhaus nur vorläufig entschieden. Für die Zeit nach der Reha bis zum letzen Pflegeheim bekommen wir Leistungen.

Der Zustand änderte sich in 3 Monaten von hilfsbedürftig zu künstlich beatmet und schwher bedürftig.

Den Gutachter zu fragen, den ich anschei.. will ist doch kein Plan.

Die Frage "zu welchem Tag" erfolgt die Begutachung, wenn nach Aktenlage beurteilt wird, wäre eben interessant.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Die Frage "zu welchem Tag" erfolgt die Begutachung, wenn nach Aktenlage beurteilt wird, wäre eben interessant.


Eine Frage, warum wollen sie das wissen? Auf dem Bescheid wird das Datum stehen.

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#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Auf den Bescheid steht das Datum 5 Tage nach Versterben, an dem nach Aktenlage entschieden würde

Weil die Frau am Tage der Antagsstellung fitter war als am Ende. Würde man also den Zustand des Endes bewerten Pflegestufe 99, am Anfang eher 2. Und weil Pflegestufe 99 mehr Geld einbringen könnten, und wir damit die horrenden Pflegeheimkosten zahlen können.

Und weil ich die AOK nicht mit den Händen würgen darf - will ich denen nichts schenken

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