Ärztliches Gutachten + MPU?

8. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
KarlHeinz66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztliches Gutachten + MPU?

Hallo Zusammen,

ich habe kurze Frage an Euch und hoffe, dass mir jemand ein kurze und fachkundige Antwort darauf geben kann.

Ich habe eine Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten bekommen. Da in den Akten, die die Führescheinstelle bekommen hat, etliche Fehler zu finden waren, hat die Führerscheinstelle ihr eigenes Schreiben als nichtig betrachtet und die Aufforderung fallen lassen.

Muss ich jetzt trotzdem noch mit einer Aufforderung zu einer MPU rechnen?

Es handelte sich schließlich um einen Vorfall, indem es zu klären gab, ob ich unter dem Einfluss von Drogen, Auto fahren könne.

Ich hoffe, diese kurze Beschreibung reicht, um Euch verstehen zu lassen, worum es geht.

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120111 Beiträge, 39830x hilfreich)

Nichts hindert die Behörde daran, nochmals ein Schreiben heraus zu senden.

Ob das dann gültig wäre, müsste man erneut prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Vorallem wenn der Eintrag noch im FER zu finden ist und nicht getilgt wurde, darf die Behörde jederzeit in ihre Entscheidung diesen Eintrag mit einbeziehen.
Sofern der Entzug damals aufgrund von Btm (oder Alkohol) durchgeführt wurde, ist mit einem Abstinenznachweis zu rechnen.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Sofern der Entzug
Welcher Entzug? Wenn die FEB, ob berechtigt oder nicht, ein ärztliches Gutachten gefordert hat, dann ist es extrem unwahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Könnte man wissen, muss man aber nicht.

Zitat (von KarlHeinz66):
Ich hoffe, diese kurze Beschreibung reicht, um Euch verstehen zu lassen, worum es geht.
Nein, leider nicht. Man müsste schon wissen, was passiert ist, und um welche Substanzen es geht.

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Aussage, ob jemand unter Btm (Drogen) fahren könnte, wie der TE erwähnt hatte, impliziert halt, dass es um einen bevorstehenden oder aktuellen Entzug des Lappens geht.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Ein ärztliches Gutachten wird gefordert, wenn festgestellt werden soll, ob bzw. in welchem Umfang konsumiert wurde.

Wenn die Faherlaubnis bereits entzogen worden wäre, dann wäre eine MPU und nicht ein ärztliches Gutachten der Weg zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis.

Warum die Anordnung fehlerhaft gewesen sein soll entzieht sich aber unserer Kenntnis, weshalb alles weitere reine Spekulation wäre.

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wenn die Faherlaubnis bereits entzogen worden wäre, dann wäre eine MPU und nicht ein ärztliches Gutachten der Weg zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis.


Ein ärztliches Gutachten (z.B. für einen Abstinenznachweis) wird ebenfalls im Institut für Toxikologie/Rechtsmedizin durchgeführt - zumindest in NRW. Alle Blutproben, die auf BTM, Alk oder z.B. Benzos bestimmt werden sollen, sei es für das StVA, für die StA oder sonst was, sind bei uns gelandet (zumindest für den jeweiligen Regierungsbezirk). Am Ende sitzt unten halt ein Doktor/Arzt/Prof der Medizin (Institutsleiter) und segnet die Gutachten ab, egal woher die Probe kommt.

Zum Beispiel hier:
https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-besucher/klinikeninstitutezentren/institut-fuer-rechtsmedizin/bereiche/forensische-toxikologie-und-blutalkohol-untersuchungsstelle-bau

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass Abstinenznachweise und ärztliche Gutachten zwei verschiedene Paar Stiefel sind, was haben Deine Ausführungen jetzt mit der vorliegenden Thematik zu tun?

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