Fiktiver Fall
Die Mutter M ist vor zehn Jahren gestorben. Es gibt zwei Kinder A und B. A hat damals keinen Pflichtteil
verlangt, B auch nicht. Direkt nach dem Tod hat der Vater dem Sohn A 50 000 Euro überwiesen als Schenkung, ohne irgendeinen Zweck anzugeben. Vor kurzem ist auch der Vater verstorben
A hat jetzt von Schenkungen von der Mutter an B erfahren und behauptet nun, er hätte damals seinen Pflichtteil beim Vater geltend gemacht und vom Vater bekommen = die 50 000 Euro, aber nichts von den Schenkungen von der Mutter an B gewusst und will jetzt von B einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Er hat nie einen Pflichtteil verlangt hat, weder von B noch vom Vater. Es gibt auch keine schriftliche Forderung von ihm aus der Zeit.
Hilfe! Wer muss denn nun was beweisen? Kann A nach 10 Jahren noch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen? Ein Pflichtteilsanspruch verjährt doch nach 3 Jahren, aber Ergänzungsansprüche kann man noch 30 Jahre lang geltend machen?
-- Editiert von Bremer Jung123 am 08.12.2019 21:34
-- Editiert von Bremer Jung123 am 08.12.2019 21:34
Pflichteilsergänzungsanspruch nach 10 Jahren
8. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2019 | 21:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichteilsergänzungsanspruch nach 10 Jahren
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Dezember 2019 | 07:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Der Pflichtteilergänzungsanspruch verjährt auch nach 3 Jahren.
Und jetzt?
Schon
268.214
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
37 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten