Hallo
Gestern gegen 2.15 bin ich in der Kurve von der Fahrbahn abgekommen und in ein graben gelandet da hatte ich 2 Bier intus. Habe mich entschieden mich abholen zulassen und am nächsten Morgen ablschleppdienst anzurufen. Aus Frust trank ich da noch paar Bier.
Morgens um 7 klingende es an der Tür da stand die Polizei vor der Tür. Habe gepustet was 1.53 Promille ergab 1.5 Stunden später wurde mir 2 mal Blutabgenohmen. Habe danach aus Neugier noch mal gepustet. 1.01 Promille. Habe den Beamten geschildert das ich zur Unfall
zeit nur 2 Bier hatte. Beweisen kann ich es nicht aber es ist so. Aber die können ja auch nicht beweisen das ich da mehr drin hatte auch wenn es so gewesen wäre was es aber nicht ist. Es ist kein Sachschaden oder sowas entstanden. Bin aus der probezeit und noch nie aufgefallen. Waren auch 2 Insassen dabei die das bezeugen können. Rechnen die das jetzt trotzdem zurück was ja eig nicht rechtens ist? Muss ich mit mpu rechnen?
Würde mich über Antworten freuen.
Mfg
Führerschein weg wegen Alkohol
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Der BAK Wert kann auf verschiedene Arten bestimmt werden. Vorteilhaft wäre bei dir die Messung der enzymatischen Aktivität (ADH). Daraus ergibt sich der aktuelle Gehalt an Alkohol (Ethanol) bzw. dessen Metaboliten zu dem Zeitpunkt der Blutentnahme. Damit lässt sich zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf die konsumierte Menge Alk hochrechnen. Dies wäre für dich am günstigsten, da die Aktivität und nicht die Menge an Alk zum Zeitpunkt der Blutentnahme über das Ergebnis und dem Wahrheitsgehalt bestimmt. Andere Methoden verraten halt nur die Menge an Alk im Blut berücksichtigten aber das erwähnte von dir nicht.
Danke für die Antwort.
Aber was meinen Sie was die jetzt machen werden? Falls die es doch Nachteilhaft machen kann ich das anfechten??
Und wie soll ich das jetzt genau verstehen die rechnen zurück wie viel ich seit her zu mir genohnen habe (aktivität)
Und wenn die das so zurück rechnen wie ich es befürchte dann wird tatsächlich vom Zeitpunkt der Blutabnahme zurück gerechnet bis zum Geschehen je nach dem wie viel man abbaut deswegen auch 2 tests?
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Ja, es wird auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet. Deshalb wurden eben auch zwei Blutproben entnommen. Andernfalls wäre eine Blutprobe ausreichend gewesen.
Weierhin kann die Richtigkeit der Behauptung des Nachtrunks auch noch durch eine Begleitstoffanalyse überprüft werden.
Für das strafrechtliche Verfahren ist die BAK (Blutalkoholkonzentration) aber vermutlich nur von sekundärer Bedeutung. Aufgrund des Unfalls liegt der Verdacht einer alkoholbedingten Ausfallerscheinung sehr nahe. Dann kann bereits ab 0,3‰ eine Straftat vorliegen. Ein Wert, den man mit zwei Bier durchaus erreichen kann.
Wieviel Zeit ist dazwischen vergangen?ZitatHabe gepustet was 1.53 Promille ergab 1.5 Stunden später wurde mir 2 mal Blutabgenohmen. Habe danach aus Neugier noch mal gepustet. 1.01 Promille. :
Doch bestimmt. Auch ein Flurschaden ist ein Schaden.ZitatEs ist kein Sachschaden oder sowas entstanden. :
Kommt drauf an, was die Blutanalyse ergibt. Derzeit ist da keine vernünftige Prognose möglich.ZitatMuss ich mit mpu rechnen? :
Also ich habe um 7 Uhr morgens 1.5 Promille gepustet. 1.5 Stunden bis 2 stunden später habe ich 1.01 gepustet.
Ja aber das zurück rechen bis zu der zeit ist das überhaupt rechtens? Da ich da ja sehr wenig intus hatte. Nivzt das die mich für was belangen was gar nicht stimmt.
Wird dann die zurück gerechnete zeit genohmen oder die blutanalyse zeitnah für eine mpu
Das ganze ist recht einfach. Der Körper baut im Schnitt pro Stunde 0,1 Promille Alkohol ab.
Eine 0,5 Liter Flasche Bier hat in etwa 40 Gramm Alkohol (5 Prozent Alk).
Bei einer durchschnittlichen Person sind das etwa 0,33 bis 0,36 Promille. Nach drei bis vier Stunden ist der Alkohol abgebaut und die Konzentration an Metaboliten ist wieder rückläufig (und man findet dann auch die entsprechende Menge an Aldehyden im Blut). Beim erneuten Konsum von Alkohol steigt diese wieder an.
Bedeutet, dass man bei dir schon einen gewissen Anteil Metaboliten finden wird und dieser dann Aufschluss darüber gibt, wie lange der Genuß zurück liegt und wieviel es war.
Würde man also davon ausgehen, dass die 1,5 oder 1,0 Promille als Rest übrig geblieben sind, müsste man bei sieben Stunden Unterschied etwa 0,7 Promille drauf rechnen (also 2,2). Der Umkehrschluss bedeutet, dass dann aber auch genau die entsprechende Menge an Metaboliten zu finden sein müsste. Findet man aber weniger, ist mit einer Pause zwischen dem Genuß auszugehen. Diese Differenz ergibt dann die BAK, die du zum Unfallzeitpunkt hattest (nach etwas Rechnerei).
Aber es wird tatzeitpunkt + zwei Stunden dann erst hoch gerechnet bis zur Blutentnahme? Toleranz? So habe ich es im Internet gelesen
2.45 haben die Polizei aufgenohmen wegen der tatzeit
Und die erste Blutabnahme Pfand um halb 9 Stadt nach der zweiten Blutabnahme hatte ich 1.01 gepustet
Das Pusten ins Alkometer ist nicht gerichtsverwertbar.
Die Blutproben werden alles entschlüsseln. Sich nun über könnte /hätte etc. Gedanken zu machen, bringt dich nicht weiter.
Warte erst mal ab, was die Analyse sagt. Die Rechtsmedizin/Tox bekommt die komplette Akte inklusive Torkelbogen.
OK ich warte ab.
Was ist ein torkelbogen.
War auch sehr nett zu den Beamten und habe den Arzttest bestanden.
Hoffe nur das die mir glauben wie es war und nicht einfach ganz stumpf so die zeit zurück rechnen und mich dann verdonnern.
Erzählen kann ich viel aber es waren 2 Bier,
Die können aber auch nicht das Gegenteil beweisen oder?
Verstehe ich das den richtig jetzt die prüfen ob ich vor der tatzeit schon alk abgebaut habe? Damit das rechtvertig das ich voher die 2 Bier hatte und am abbauen war bis zur tatzeit? Das es zu gunsten für mich auswirkt? Kann man das so im Blut sehen??
Weil ich ja danach noch getrunken hatte paar Bier?
Für das Strafverfahren wird der zurückgerechnete Wert genommen. Für die Entscheidung der Führerscheinstelle können alle ermittelten Werte relevant sein.ZitatWird dann die zurück gerechnete zeit genohmen oder die blutanalyse zeitnah für eine mpu :
Das ist hier irrelevant, weil es eine Nachtrunkbehauptung gibt, die mittels zweier Blutproben bestätigt oder widerlegt werden kann.ZitatAber es wird tatzeitpunkt + zwei Stunden dann erst hoch gerechnet bis zur Blutentnahme? :
Klick mich, denn ich bin Dein Link.ZitatWas ist ein torkelbogen. :
Ob sie Dich verdonnern bleibt abzuwarten. Da hier aber, wie bereits erwähnt, schon ab 0,3‰ eine Straftat vorliegen kann, ist die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben. Ganz sicher werden sie aber eher dem Ergebnis der Gerichtsmedizin, als den Angaben des Beschuldigten Glauben schenken.ZitatHoffe nur das die mir glauben wie es war und nicht einfach ganz stumpf so die zeit zurück rechnen und mich dann verdonnern. :
Eben, und das wissen die mit dem Fall betrauten Personen auch.Zitatrzählen kann ich viel aber es waren 2 Bier :
Doch, wenn das Gegenteil zutreffend sein sollte, dann werden "die" das in der Regel auch beweisen können.ZitatDie können aber auch nicht das Gegenteil beweisen oder? :
Was vor dem Tatzeitpunkt war ist egal. Entscheidend ist was hinterher geschehen ist. Wieviel Alkohol danach abgebaut, aber auch wieder zugeführt wurde.ZitatVerstehe ich das den richtig jetzt die prüfen ob ich vor der tatzeit schon alk abgebaut habe? :
Blutalkoholuntersuchungen sind das täglich Brot der Rechtsmedizin/Tox, da gibt es genügend Erfahrung. Wenn dann ein Auftrag rein kommt "BAK zu Zeitpunkt x bestimmen", dann wird das nach Plan 08/15 durchgeführt. Am Ende krakelt der Gutachter und Doktor noch sein Kaiser Otto drunter und dann geht es zurück an die Behörden.
Wie ich schon geschrieben habe: Warte ab, was die Analyse bringt. Du hast alles gesagt (was entsprechen vor- oder nachteilhaft sein kann), was Du sagen wolltest und das wird dann beim Gutachten berücksichtigt.
Es gilt halt das Sprichwort "Wenn etwas keinen Sinn ergibt, dann ist es eine Lüge" - sprich wenn es bei Deiner Probe Abweichungen vom normalen biochemischen Verhalten gibt, das GEGEN einen Nachtrunk spricht, dann stellt sich das sehr schnell raus.
Eine Anzeige wegen Unfallflucht kommt übrigens auch noch in Betracht - aber erstmal abwarten.
Da ich aufgebaut haben muss was ja nicht anders geht, muss es ja zu gunsten für mich ausfallen
Die beiden freiwilligen und nicht gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests sprechen eher dafür, dass Du in der Abbauphase gewesen bist.
Ja das stimmt ja auch das war ja 7-9 Uhr.
Aber habe ja um 3 Uh nach den Geschehen noch getrunken ne Stunde lang. Bis 7 Uhr ist man ja auch wieder in der abbauphase oder nicht??
Aber das kann ja der Bluttest auch zeigen das es so ist oder nicht?
Ja. Man rechnet ca. 2h für die Anflutungsphase. Danach beginnt die Abbauphase.ZitatAber habe ja um 3 Uh nach den Geschehen noch getrunken ne Stunde lang. Bis 7 Uhr ist man ja auch wieder in der abbauphase oder nicht?? :
Doch, das kann er zeigen.ZitatAber das kann ja der Bluttest auch zeigen das es so ist oder nicht? :
Hab auf einer Seite Anwalt. De gefunden, das man das einfach nicht so mit 0,1 zurück rechnen darf. Da wie du auch schon sagtest es noch in der anflutungsohase gewesen sein kann. Und es war noch an der anflutungsphase!!! Dann stand da das die nur den Wert nehmen können als die Blutentnahme stattgefunden hat, weil man nicht nachvollziehen kann wie viel ich wirklich intus hatte zur der tatzeit ist das richtig?
Das einzigste was die dann beweisen können das es noch in der anfluttphase war wenn das so der blutwert ergibt. Sprich der wert geltend ist als die Blutentnahme stattfand?
Dir ist schon klar, dass das auch nur Werbung ist? Abgesehen davon findet bei Dir keine einfache Rückrechnung statt. Deshalb wurden ja zwei Blutproben entnommen.ZitatHab auf einer Seite Anwalt. De gefunden, das man das einfach nicht so mit 0,1 zurück rechnen darf. :
Nö, habe ich nicht gesagt. Die beiden Atemalkoholtests lassen eher auf die Abbauphase schließen.ZitatDa wie du auch schon sagtest es noch in der anflutungsohase gewesen sein kann. :
Nein, das ist nicht richtig. Insbesondere bei Deinem Fall mit dem behaupteten Nachtrunk muss anhand von zwei Blutproben der ungefähre Wert zum Tatzeitpunkt ermittelt werden. Die zwei Blutproben werden im Abstand von ca. 1/2 Stunde entnommen. Daran kann man sehen, ob Du noch in der Anflutungsphase oder bereits in der Abbauphase gewesen bist. Anhand weiterer Untersuchungen (Begleitstoffanalyse, Abbauprodukte) kann ermittelt werden, wann Du was konsumiert hast.ZitatDann stand da das die nur den Wert nehmen können als die Blutentnahme stattgefunden hat, weil man nicht nachvollziehen kann wie viel ich wirklich intus hatte zur der tatzeit ist das richtig? :
Kann man den im Blut wirklich sehen wann die anfluttphase geendet hat. Weil das ja schon 2 Stunden her sein könnte bis zur Zeit der Blutentnahme weil ich da schon abgebaut habe.
Ja das wollte ich wissen also können die sehen das ich nach dem Unfall weitergetrunken habe anhand dem Blut
Ja, wenn es so gewesen ist, dann kann man das auch so erkennen. Das ist ja Sinn und Zweck der Übung.ZitatJa das wollte ich wissen also können die sehen das ich nach dem Unfall weitergetrunken habe anhand dem Blut :
Das Ergebnis der Analyse kannst Du übrigens in 1-2 Wochen bei der Polizei erfragen. Aber vermutlich kommt dann ohnehin noch einmal entweder eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen. Dabei ist es selten sinnvoll Angaben zur Sache zu machen. Aber das können wir ja dann gerne hier erörtern, wenn es soweit ist.
Macht das in meiner Sache kein Sinn zu sagen wie es ist.
Das ich danach erst losgelegt habe. Die sehen es ja auch am Blut dann und das ich die Wahrheit gesagt habe kann ja nur positiv sein. Weil ich zur Tat noch fahrtüchtig war.
Zitat:Kann man den im Blut wirklich sehen wann die anfluttphase geendet hat. Weil das ja schon 2 Stunden her sein könnte bis zur Zeit der Blutentnahme weil ich da schon abgebaut habe.
Ja ja und ja! - Der enzymatische Entgiftungsprozess beginnt sobald der Alkohol über den Blutkreislauf die Leber erreicht. Dort gibt es ein Enzym, die ADH. Anhand der Aktivität des Enzymes bzw. bestimmter anderer Verbindungen kann man dann zurückrechnen.
Du machst Dir selbst mehr Panik als nötig. Die Differenz aus Sollwert (oder den zu erwartenden Abbauprodukten) wenn Du vorher mehr als 2 Promille intus gehabt hättest und dem, was TATSÄCHLICH gemessen wird, ergibt die Alk-Konzentration zum Unfallzeitpunkt. Alkohol verschwindet nicht einfach so aus dem Körper: Aus einem Molekül Ethanol entsteht halt ein Molekül Acetaldehyd, wenn mehr Alk da ist, hat sich auch im laufe der 6-7 Stunden mehr Metabolit gebildet, wenn weniger da ist, weniger. Irgendwann wird das Aldehyd weiter abgebaut (ist nicht sonderlich Gesund für den Körper) und auch das wird in Betracht gezogen.
Es werden im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde abgebaut! Abweichungen können dann entstehen, wenn Medikamente genommen werden oder das Gewicht, Gesundheit etc. anders ist, als vom Otto-Normal-Bürger.
Ein Anwalt hat nicht wirklich Ahnung von den wissenschaftlichen Methoden, der hat Jura und nicht CTA, BTA gelernt oder Biochemie studiert.
Nach etwa 1-2 Wochen kannst Du im Institut anrufen und mal höflich fragen, was er für ein Ergebnis gab.
-- Editiert von Albarion am 09.12.2019 15:24
Wie kam es dann zum Unfall?ZitatWeil ich zur Tat noch fahrtüchtig war. :
Ich bin in die Kurve gefahren nicht sonderlich schnell und bin dann im graben gerutscht es hat geregnet und Laub lag da vermutlich deswegen das hat die Polizei auch gesehen und denke ich mir auch geglaubt. Ich hoffe 3infavh nur das der nachtrunk nachgewiesen wird und festgestellt wird das ich zur tatzeit nicht so viel intus hatte
Zitatch hoffe 3infavh nur das der nachtrunk nachgewiesen wird und festgestellt wird das ich zur tatzeit nicht so viel intus hatte :
Was bedeutet denn so viel? Du hast doch eingangs diesen Satz gelesen, oder?
ZitatDann kann bereits ab 0,3‰ eine Straftat vorliegen. Ein Wert, den man mit zwei Bier durchaus erreichen kann. :
berry
Ein Bier (0,5 Liter) mit 5 Prozent Alk, bei 80 kg Körpergewicht entsprechen etwa 0,36 Promille.
Bei zwei Bieren (jeweils 0,3 Liter) und 5 Prozent Alk und 80 kg Masse wären etwa 0,45 bis 0,5 Promille
So ganz von alleine rutscht ein Auto nicht von der Straße. Entweder gab es einen Fahrfehler, oder die Geschwindigkeit war nicht angepasst. Die grosse Frage, die sich ggf. die Staatsanwaltschaft stellt ist dann halt, ob der Unfall auch passiert wäre, wenn Du nüchtern gewesen wärst.ZitatIch bin in die Kurve gefahren nicht sonderlich schnell und bin dann im graben gerutscht es hat geregnet und Laub lag da vermutlich deswegen :
Sollte die berechnete BAK zum Tatzeitpunkt mindestens 1,1‰ betragen haben, dann ist das egal. Im Bereich von 0,3 bis unterhalb von 1,1‰ wird das dann aber die entscheidende Frage sein.
Letztlich kann man im Moment nur abwarten, was die Blutanalyse ergibt, und welcher Tatvorwurf Dir dann gemacht wird.
Rein physikalisch betrachtet ist die Fliehkraft die in der Kurve auf einem wirkt proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit.
Bedeutet wenn du statt 30 km/h 60 gefahren bist, das doppelte, dann ist die Kraft vier Mal zu stark. Bei nasser und rutschiger Straße eine denkbar ungünstige Konstellation (plus alkoholisiertem Zustand).
Dazu kommt, dass die Versicherung auch nichts zahlen wird
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