Erbengemeinschaft -(3 Personen) - Grabpflege Steitigkeiten

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb533147-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft -(3 Personen) - Grabpflege Steitigkeiten

Wir (3 Personen) sind eine Erbengemeinschaft. Mein Vater wurde im Grab meiner Mutter letztes Jahr beigesetzt und meine Schwester 1 und ich haben unserer Schwester 2 die Grabpflege fuer ein Jahr ueberlassen um zu sehen wie es laeuft.
Und es lief nicht so gut. Wir wurden von Schwester 2 nicht ueber km pauschalen informiert die sie ploetzlich abrechnete (wir wurden bestohlen und betrogen) und Schwester 2 war auch gleich super eingeschnappt als ich eine Bepflanzung als "trist" eingestuft hatte.
Schwester 2 will jetzt ihr eigenes Ding machen und auf ihre Kosten das Grab pflegen lassen. Schwester 1 und 3 wollen dies aber nicht da ihr ja nur 1/3 des Grabes zur Pflege in Anspruch steht.
Wie koennen wir (Schwester 1 und 3) dies verbieten? Kann Schwester 2 nur 1/3 des Grabes pflegen?

-- Editiert von Moderator am 09.12.2019 20:09

-- Thema wurde verschoben am 09.12.2019 20:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb533147-24):
Wir wurden von Schwester 2 nicht ueber km pauschalen informiert die sie ploetzlich abrechnete

Da sie vermutlich nicht von Engeln dort hingetragen wird und Rudolph auch nur einmal im Jahr fliegt, es zur Grabpflege gehört, ist das für mich nicht sonderlich überraschend.



Zitat (von fb533147-24):
wir wurden bestohlen und betrogen

Wie genau fand das statt?



Zitat (von fb533147-24):
da ihr ja nur 1/3 des Grabes zur Pflege in Anspruch steht.

Und da kommt man jetzt wie drauf? Ist das vertraglich vereinbart oder wie?

Rein gesetzlich steht die Grabpflege erst mal nur dem Nutzungsberechtigten - also dem Erwerber der Grabstelle - zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb533147-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb533147-24):
Wir wurden von Schwester 2 nicht ueber km pauschalen informiert die sie ploetzlich abrechnete

Zitat: Da sie vermutlich nicht von Engeln dort hingetragen wird und Rudolph auch nur einmal im Jahr fliegt, es zur Grabpflege gehört, ist das für mich nicht sonderlich überraschend.

Fuer uns schon, da es nicht abgesprochen worden ist (was Schwester 2 auch pingelich genau festgehalten hatte). Schwester 1 wohnt vor Ort und haette das Amt gerne uebernommen aber Schwester 2 hat gebittelt und gebettelt.


Zitat (von fb533147-24):
wir wurden bestohlen und betrogen

Zitat: Wie genau fand das statt?

Sie hat sich ein sehr seltenes Buch unter unterschlagen, dass Schwester 3 von Ihrer Grossmutter geerbt hat. Schwester 2 hat dies auch in einer email bestaetigt dass sie dieses Buch hat und nicht an mich assoziale ..... geben wird.
Sie hat Gegenstaende aus dem Haus genommen die sie spenden sollte - hat es aber nie bei der Sammelstelle abgegeben.
Diverse Gegenstaende im Haus sind verschollen - Schwester 2 hat einen Schluessel.


Zitat (von fb533147-24):
da ihr ja nur 1/3 des Grabes zur Pflege in Anspruch steht.

Zitat: Und da kommt man jetzt wie drauf? Ist das vertraglich vereinbart oder wie?

Rein gesetzlich steht die Grabpflege erst mal nur dem Nutzungsberechtigten - also dem Erwerber der Grabstelle - zu.

Das habe ich jetzt mal angenommen. Erbengemeinschaft 3 - jeder 1/3. Es ist nicht vertraglich vereinbart.
Wo kann ich herausfinden wer der Erwerber der Grabstelle ist? Ich nehme an das dies meine Eltern waren (beide verstorben) - wer wird dann der Besitzer?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ein Vorschlag zur Einigung: Ihr übernehmt die Grabpflege jährlich im Wechsel.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zunächst sollte hier erst einmal eruiert werden, wer Nutzungsberechtigter der Grabstätte geworden ist. Sollte dieses tatsächlich die Erbengemeinschaft nach dem Vater sein, so obliegt auch die Grabpflege dieser gemeinschaftlich.

In diesem Falle muss eine entsprechende Verwaltungsmaßnahme mehrheitlich beschlossen werden. Die Maßnahme kann beispielsweise vorsehen, dass ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Grabpflege übernimmt. Der Beschluss sollte auch die Kosten der Grabpflege inklusive des Aufwandes des Mitgliede der Erbengemeinschaft, das die Grabpflege übernimmt, beinhalten. Alternativ kann auch beschlossen werden, die Grabpflege einer Gärtnerei zu übertragen.

Sind Nachlassgegenstände der Erbengemeinschaft von einem Mitglied der Erbengemeinschaft entwendet worden, so können diese an die Erbengemeinschaft zurückverlangt werden.

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