RA gestorben...Wer zahlt?

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
juergen001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
RA gestorben...Wer zahlt?

Hallo
Im vorliegenden Fall geht es um etwas aussergewöhnliches.

Eine Person hat einen Haftungsbescheid vom Finanzamt erhalten ( Ende 2019). Es ging um einen Vorfall aus 2010 und 2011 bei dem scheinselbständigkeit bzw Schwarzarbeit der Vorwurf war..
Die Ermittlungen beganenn 2014.
Der Betroffene hat 2014 einen RA mit der Angelegenheit beauftragt mit offizieller Bekanntgabe des RA. Eine Anfrage beim RA 2015 ergab keine Neuigkeiten....aktenei sucht hatte der RA zu diesem Zeitpunkt nicht..jedoch beantragt.

Im 01.2018 würde das Ermittlungsergebnis aller Voraussicht nach dem RA zugestellt.

Im 02.2018 verstarb der RA. ob er zuvor schon im Krankenstand war ist noch unbekannt.

Der Betroffene bekam jedoch keinerlei Information das der RA gestorben sei als auch keine info zum ermittlungsabschluss

Der Betroffene erfuhr erst von der Sache als er den Haftungsbescheid erhielt.

Für den Betroffenen ist nun eine extreme Härte eingetreten..er muss den Haftungsbescheid bezahlen und er hat grösste Problem irgend etwas noch nach so langer Zeit zu beweisen.

Ist dies unter Umständen ein Haftungsfall für die Haftplichtvers. Des verstorbenen RA.?

MFG
Juergen


Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von juergen001):
Ist dies unter Umständen ein Haftungsfall für die Haftplichtvers. Des verstorbenen RA.?


Die würde nur eintreten, wenn der RA in irgendeiner Form für irgendetwas ursächlich gewesen ist.
Der Tod ist höhere Gewalt (ganz ganz ganz ganz vielleicht anders bei Selbstmord); wenn deswegen Fristen versäumt werden, haftet dafür IMO niemand.

Mir ist auch noch nicht ganz klar, wo der Schaden ist. Müßte der Haftungsbescheid nicht auch dann bezahlt werden. wenn der Anwalt noch leben würde?

-- Editiert von BigiBigiBigi am 10.12.2019 09:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Müßte der Haftungsbescheid nicht auch dann bezahlt werden. wenn der Anwalt noch leben würde?


Es wird wohl davon ausgegangen, dass es keinen Haftungsbescheid geben würde, wäre der Anwalt nicht gestorben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ob das ein Fall für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Vielleicht mal fristwahrend den Antrag stellen, zusätzlich Widerspruch einlegen, parallel dazu mal mit der Rechtsanwaltskammer in Verbindung setzen. Es sollte eigentlich jemand mit der Abwicklkung der Praxis des verstorbenen RA beauftragt gewesen sein.

Die Kernfrage hat jedoch mein Vorschreiber schon gestellt. War das Verfahren überhaupt zu gewinnen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
juergen001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Die Kernfrage hat jedoch mein Vorschreiber schon gestellt. War das Verfahren überhaupt zu gewinnen?

wirdwerden

Wer kann da in die Zukunft sehen?
Keiner denke ich.
Der Betroffene hätte zumindest eine Chance gehabt weshalb er ja eine TA eingeschaltet hat. Ja es gab eine Kanzlei die die Fälle weiter betreute auch von dieser hat der Betroffene keinerlei Info erhalten.

Edit:
Zumindest hatte es damals 2 Kontrollen auf der Baustelle gegeben und man ließ alles weiterarbeiten. Die Firma gab es auch nur bis 2011... das 3 Jahre später erst ermittelt wurde und anfangs während der angeblichen Tatzeit man den betroffenen nicht schon damit konfrontierte ließ den betroffenen im glauben es sei alles in Ordnung weshalb er so verdutzt über die Ermittlungen im Jahr 2014 war.
Im gesamten Zeitraum 2010 bis 2011 fühlte der Betroffene sich hier keiner Schuld bewusst was ihm ja auch durch zollkontrollen die erstmal zu keiner Abmahnung etc oder Fragen an den betroffenen führte zu glauben gemacht wurde.

????


-- Editiert von juergen001 am 10.12.2019 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Erst mal müsste man beweisen, das ein Fall eingetreten ist, der zum Schadenersatz verpflichtet. Dazu bedarf es eines Schadens, der ist aber noch gar nicht ersichtlich.



Zitat (von juergen001):
ließ den betroffenen im glauben es sei alles in Ordnung

Der Betroffene hat sich also auf gut Deutsch nicht die Bohne um bestehende gesetzliche Regelungen und Verpflichtungen gekümmert.
Wenn "ich wusste nicht" die einzige Verteidigungsstrategie ist, sehe ich schwarz...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen