Hallo, wie ist die Sachlage, wenn ich von meinen Eltern die Immobilie geschenkt bekomme, und ein Wohnrecht eingetragen ist für die Eltern. Diese wohnen allerdings nicht darin, sondern ich. Das Wohnrecht soll als Sicherheit für meine Eltern dienen. Erstreckt sich aber auf das gesamte Objekt.
Hemmt dies die Frist für den Pflichtteilsanspruch meines Bruders, sodass diese nicht beginnt?
Danke und Gruß Jonas.
-- Editiert von Jonas4 am 10.12.2019 12:44
-- Editiert von Jonas4 am 10.12.2019 12:47
Wohnrecht hemmt Frist für Pflichtteil?
10. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2019 | 12:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht hemmt Frist für Pflichtteil?
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 12:56
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 16x hilfreich)
Sind die Eltern denn schon verstorben ? Oder wo kommt der Pflichtteilsanspruch her ?
#2
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 12:57
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Solange die Eltern leben, gibt es keinerlei Pflichtteilsansprüche des Bruders an dem Nachlass der Eltern.
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 13:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Moment leben die Eltern. Was wäre wenn diese innerhalb der 10 Jahre nach Schenkung sterben? Was wäre, wenn es danach passiert?
#4
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Das Wohnrecht soll als Sicherheit für meine Eltern dienen.
Deine Eltern wollen Dich also jederzeit ohne Begründung aus dem Haus werfen können?
Zitat:Hemmt dies die Frist für den Pflichtteilsanspruch meines Bruders, sodass diese nicht beginnt?
Ja
#5
Antwort vom 10. Dezember 2019 | 22:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz dessen, dass sie zwar Wohnrecht haben, dieses aber nicht ausüben?
#6
Antwort vom 11. Dezember 2019 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Trotz dessen, dass sie zwar Wohnrecht haben, dieses aber nicht ausüben?
Ja, weil sie das Wohnrecht jederzeit ausüben könnten und Du dann umgehend ausziehen müsstest. Deine Eltern haben dadurch letztlich sogar mehr Rechte als bei einer Vermietung.
Du stehst zwar als Eigentümer im Grundbuch, hast aber nicht einmal die Rechte eines Mieters.
Da eine Schenkung nur dann als vollzogen gilt, wenn der Schenker seine Rechte an der Immobilie nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich aufgibt, kommt es nicht darauf an, ob das Wohnrecht ausgeübt wird. Schließlich wären die Eltern bei einer Vermietung unstreitig weiter Eigentümer. Die Eltern haben hier aber sogar weniger Rechte aufgegeben als bei einer Vermietung, da sie jederzeit ohne Begründung und fristlos auf Deinem Auszug bestehen könnten um ihr Wohnrecht selbst ausüben zu können.
#7
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 22:10
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Gilt da nicht, wenn der Wohnrechtinhaber 3 Jahre lang dieses Recht nicht ausübt, dass es dann erlischt ?
#8
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Gilt da nicht, wenn der Wohnrechtinhaber 3 Jahre lang dieses Recht nicht ausübt, dass es dann erlischt ?
Nein
Eltern und Sohn sei gesagt, dass es verschiedene Möglichkeiten gegeben hätte, wie sich die Eltern hätten absichern können. Es wurde die denkbar schlechteste von diesen Möglichkeiten ausgewählt.
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