Wohnrecht hemmt Frist für Pflichtteil?

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jonas4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht hemmt Frist für Pflichtteil?

Hallo, wie ist die Sachlage, wenn ich von meinen Eltern die Immobilie geschenkt bekomme, und ein Wohnrecht eingetragen ist für die Eltern. Diese wohnen allerdings nicht darin, sondern ich. Das Wohnrecht soll als Sicherheit für meine Eltern dienen. Erstreckt sich aber auf das gesamte Objekt.
Hemmt dies die Frist für den Pflichtteilsanspruch meines Bruders, sodass diese nicht beginnt?
Danke und Gruß Jonas.

-- Editiert von Jonas4 am 10.12.2019 12:44

-- Editiert von Jonas4 am 10.12.2019 12:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Sind die Eltern denn schon verstorben ? Oder wo kommt der Pflichtteilsanspruch her ?

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Solange die Eltern leben, gibt es keinerlei Pflichtteilsansprüche des Bruders an dem Nachlass der Eltern.

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#3
 Von 
Jonas4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment leben die Eltern. Was wäre wenn diese innerhalb der 10 Jahre nach Schenkung sterben? Was wäre, wenn es danach passiert?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Das Wohnrecht soll als Sicherheit für meine Eltern dienen.


Deine Eltern wollen Dich also jederzeit ohne Begründung aus dem Haus werfen können?

Zitat:
Hemmt dies die Frist für den Pflichtteilsanspruch meines Bruders, sodass diese nicht beginnt?


Ja

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#5
 Von 
Jonas4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotz dessen, dass sie zwar Wohnrecht haben, dieses aber nicht ausüben?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Trotz dessen, dass sie zwar Wohnrecht haben, dieses aber nicht ausüben?


Ja, weil sie das Wohnrecht jederzeit ausüben könnten und Du dann umgehend ausziehen müsstest. Deine Eltern haben dadurch letztlich sogar mehr Rechte als bei einer Vermietung.

Du stehst zwar als Eigentümer im Grundbuch, hast aber nicht einmal die Rechte eines Mieters.

Da eine Schenkung nur dann als vollzogen gilt, wenn der Schenker seine Rechte an der Immobilie nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich aufgibt, kommt es nicht darauf an, ob das Wohnrecht ausgeübt wird. Schließlich wären die Eltern bei einer Vermietung unstreitig weiter Eigentümer. Die Eltern haben hier aber sogar weniger Rechte aufgegeben als bei einer Vermietung, da sie jederzeit ohne Begründung und fristlos auf Deinem Auszug bestehen könnten um ihr Wohnrecht selbst ausüben zu können.

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#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Gilt da nicht, wenn der Wohnrechtinhaber 3 Jahre lang dieses Recht nicht ausübt, dass es dann erlischt ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Gilt da nicht, wenn der Wohnrechtinhaber 3 Jahre lang dieses Recht nicht ausübt, dass es dann erlischt ?


Nein

Eltern und Sohn sei gesagt, dass es verschiedene Möglichkeiten gegeben hätte, wie sich die Eltern hätten absichern können. Es wurde die denkbar schlechteste von diesen Möglichkeiten ausgewählt.

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