Erbschaft Immobilien

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
mike1410
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Immobilien

Hallo,
ich hätte hier mal eine Frage, bzgl. Immobilien Erbschaft. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgender Fall ist eingetreten:
Eine Großtante (Tante meines Vaters) ist verstorben. Sie war nicht verheiratet und hatte keine Kinder.
Testamentarisch hat sie verfügt, dass ihre beiden Nichten (Schwestern meines Vaters) und ihr Neffe (mein Vater) sie beerben sollen. Mein Vater ist aber bereits vor drei Jahren verstorben, also sind meine Schwester und ich als Erben vom Nachlassgericht angeschrieben worden, d.h. meine Tante erbt 1/3, mein Onkel erbt 1/3 und das 1/3 meines Vaters wird zwischen mir und meiner Schwester aufgeteilt.
Zum Nachlass meiner Großtante zählen drei Eigentumswohnungen und Bargeld im mittleren sechsstelligen Bereich.
Meine Tante und mein Onkel wollen jetzt die Wohnungen verkaufen und den Erlös aufteilen.
Ich würde aber gerne eine oder evtl. zwei Wohnungen übernehmen und die anderen ausbezahlen. Das will aber mein Onkel und meine Tante nicht, da sie sich von dem Verkauf mehr Geld versprechen als ein Gutachter vielleicht schätzt. Wohnungen in München sind immer noch gefragt.
Nun meine Frage:
Habe ich eine Möglichkeit den Verkauf zu verhindern und die Wohnungen zu übernehmen??

Mike


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Im Ergebnis kannst Du als Mitglied der Erbengemeinschaft den Verkauf der Eigentumswohnungen verhindern. Andererseits hast Du keinen Anspruch auf Übernahme der Eigentumswohnungen, auch nicht zum Verkehrswert oder darüber hinaus.

Die sogenannten Verfügungen über die Eigentumswohnungen müssen einstimmig erfolgen. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, droht am Ende des Tages eine Teilungsversteigerung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
und das 1/3 meines Vaters wird zwischen mir und meiner Schwester aufgeteilt.


Das wurde bereits durch Erteilung eines Erbscheins vom Nachlassgericht festgestellt oder woraus entnimmst Du, dass das so ist?

Zitat:
Habe ich eine Möglichkeit den Verkauf zu verhindern und die Wohnungen zu übernehmen??


Wenn Du Erbe bist, dann kannst Du den Verkauf verhindern und die anderen Erben können eine Übernahme durch Dich verhindern.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Im Ergebnis kannst Du als Mitglied der Erbengemeinschaft den Verkauf der Eigentumswohnungen verhindern.

Nicht wirklich. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann eine Teilungsversteigerung verlangen und durchsetzen.

Da das Kosten verursacht und im Regelfall zu einem niedrigeren Verkaufserlös führt als ein freier Verkauf, kann in der Praxia jedes Mitglied der Erbengemeinschaft den Verkauf durchsetzen.

Zitat:
Die sogenannten Verfügungen über die Eigentumswohnungen müssen einstimmig erfolgen. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, droht am Ende des Tages eine Teilungsversteigerung.

Die "droht" nicht, die kann von jedem Mitglied der Erbengemeinschaft durchgesetzt werden, wenn die anderen nicht verkaufen wollen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von mike1410):

Meine Tante und mein Onkel wollen jetzt die Wohnungen verkaufen und den Erlös aufteilen.
Ich würde aber gerne eine oder evtl. zwei Wohnungen übernehmen und die anderen ausbezahlen. Das will aber mein Onkel und meine Tante nicht, da sie sich von dem Verkauf mehr Geld versprechen als ein Gutachter vielleicht schätzt. Wohnungen in München sind immer noch gefragt.
Nun meine Frage:
Habe ich eine Möglichkeit den Verkauf zu verhindern und die Wohnungen zu übernehmen??

Den beiden anderen Erben einen so attraktiven Preis für ihre Anteile anbieten, daß sie den nicht ausschlagen mögen.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Da die beiden anderen immer eine Teilungsversteigerung durchsetzen können, die gleichermaßen auf Kosten aller drei Eigentümer geht, können sie, solange alle rational denken, den Verkauf immer durchsetzen.

Sperrt sich einer von drei Eigentümern gegen den Verkauf, führt das nur dazu, daß alle drei weniger Geld bekommen als wenn sie frei verkaufen würden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nicht wirklich. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann eine Teilungsversteigerung verlangen und durchsetzen.


Ja, aber eben keinen Verkauf!
Zitat (von eh1960):
Da das Kosten verursacht und im Regelfall zu einem niedrigeren Verkaufserlös führt als ein freier Verkauf, kann in der Praxia jedes Mitglied der Erbengemeinschaft den Verkauf durchsetzen.


Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Noch nicht einmal Schadensersatzansprüche können in der Regel wirksam geltend gemacht werden.

Zitat (von eh1960):
Die "droht" nicht, die kann von jedem Mitglied der Erbengemeinschaft durchgesetzt werden, wenn die anderen nicht verkaufen wollen.


Nichts anderes habe ich geschrieben.

Zitat (von eh1960):
Da die beiden anderen immer eine Teilungsversteigerung durchsetzen können, die gleichermaßen auf Kosten aller drei Eigentümer geht, können sie, solange alle rational denken, den Verkauf immer durchsetzen.


Das Druckmittel der Teilungsversteigerung gilt für den Fragesteller gleichermaßen.

Zitat (von eh1960):
Sperrt sich einer von drei Eigentümern gegen den Verkauf, führt das nur dazu, daß alle drei weniger Geld bekommen als wenn sie frei verkaufen würden.


Es gibt keine drei Eigentümer, sondern eine Erbengemeinschaft bestehend aus vier Mitgliedern.

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#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo, Mike 1410,

Willkommen im Club der Erbengemeinschaften.

Ich bin ebenflals Mitglied in einer Erbengemeinschaft, die sehr zerstritten ist, in der nichts mehr funktioniert
und in der die Teilungsversteigerung läuft.

Ich empfehle Dir, Dich mit den gesetzlichen und rechtlichen Bedingungen einer Erbengemeinschaft vertraut zu machen, bevor Du etwas in Angriff nimmst. Von den Vorschreibern hast Du ja bereits gute Informationen erhalten.

Es gibt im Net einen Artikel von Rechtsanwältin Heidrun Sorgalla mit dem Titel : Auf Gedeih und Verderb: Die Erbengemeinschaft. Schau ihn Dir einmal an.

Sie sagt u.a. " Alles in allem ist die Zwangs-Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft, wenn deren Mitglieder
nicht völlig einig und friedlich sind, in der Regel höchst unerfreulich. Nicht selten "fressen" am Ende aller erforderlichen Verfahrensschritte die Anwalts- Gerichts- und Notarkosten den Erbteil nahezu auf."

Besonders nachteilig für Dich ist:

1.) dass die Erbengemeinschaft aus 2 Generationen besteht -

2.) dass die Immobilien/Wohnungen in München liegen
wo die Preise am "freien Markt" sicher durch die Decke gehen und Deine Tanten das natürlich wissen.

Dir wird wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als dem "freien Verkauf " zuzustimmen.

Einen Rat kann ich Dir aufgrund meiner Erfahrungen geben:

Es ist sehr wichtig, das Klima in Eurer Erbengemeinschaft friedlich zu halten -
da sonst irgendwann keine Verhandlungen mehr möglich sind.

Man sollte nicht versuchen, die anderen zu übervorteilen, wie es meine Miterben gemacht haben
und immer seine Positionen zwar klar - aber höflich/freundlich vertreten.

Du solltest aufpassen, dass es zu keinem Eklat kommt, dann lieber ein Gespräch beenden und auf einen
besseren Zeitpunkt verschieben. Du hast jetzt noch alle Möglichkeiten, die wir nicht mehr haben.

gtüsse
malia






















n.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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