Stonierung Hotelzimmer

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Suschu123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stonierung Hotelzimmer

Hallo,
ich hatte am 31.10. Ein Hotelzimmer gebucht. Habe aber keinen Hinweis auf eventuelle Stornogebühren auf der Internetseite gefunden oder per Mail vom Hotelier erhalten. Die Reise sollte am 24.11. stattfinden. Am 11.11, musste ich aber Absagen, da sich mein Mann von mir getrennt hat. Ich schrieb es auch warum ich die Reise absage, aber die Dame besteht auf die 80 %. Muss ich es bezahlen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Suschu123):
Muss ich es bezahlen ?

Nicht wenn man beweisen könnte, das diese 80% nicht der Schaden wäre (z.B. wenn das Zimmer noch vermietet wurde).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten. Oder was hätten Sie gesagt, wenn Ihnen das Hotel bei Ankunft mitgetellt hätte: "Ihr Zimmer haben wir leider schon vergeben."

Die 80 % könnten diskussionswürdig sein. War das Hotel zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthalts aber nicht ausgebucht, sind die 80% rechtens und vom Hotelier durchsetzbar.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es gibt doch gar keine Möglichkeit als Außenstehender rückwirkend festzustellen, ob ein Hotel ausgebucht war, also das Zimmer weitervermieten konnte, oder nicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

Rein rechtlich stehen dem Hotel sogar 100% zu, wenn er das Zimmer nicht anderweitig vermieten konnte:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es gibt doch gar keine Möglichkeit als Außenstehender rückwirkend festzustellen,

Natürlich gibt es die.

Im übrigen kann man das ja auch schon vorher herausbekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Rein rechtlich stehen dem Hotel sogar 100% zu, wenn er das Zimmer nicht anderweitig vermieten konnte:
Nein falsch, steht sogar explizit in dem § drin. Dem Hotel stehen 100% minus die ersparten Aufwendungen zu. Die 80% sind das, was der gängigen Rechtsprechung entspricht. Darüber braucht das Hotel auch nicht zu belehren.

Signatur:

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