Zustimmung Integrationsamt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Iif18
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustimmung Integrationsamt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Hallo,

ist ein Arbeitnehmer gegenüber dem Integrationsamt hinsichtlich der Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses antragsberechtigt oder darf das nur der Arbeitgeber? Ist der Arbeitgeber zur Beantragung auf Wunsch des Arbeitnehmers verpflichtet?
Welche Bearbeitungszeit ist für entsprechende Anträge beim Integrationsamt üblich? Geht dies bei Wunsch des Arbeitnehmers schneller?
Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wieso möchte denn offensichtlich der schwerbehinderte Arbeitnehmer gekündigt werden und weshalb kündigt er nicht selbst das Arbeitsverhältnis?

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn der AN kündigt, bedarf es keiner Zustimmung von irgendwem.

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#3
 Von 
Iif18
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um eine Beendigung zum Monatsende aufgrund einer befristeten EM-Rente. Der Tarifvertrag setzt die Zustimmung des Integrationsamtes vor, dann endet für SB das Arbeitsverhältnis zum Monatsende. Eine eigene Kündigung dauert zu lange. Ohne SB endet das AV im Monat des Bescheids, mit SB nach dem Bescheid im Monat der Zustimmung. Daher kam die Frage auf, ob die Zustimmung durch den AN eingeholt werden kann.

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Für den Bezug einer (befristeten) Erwerbsminderungsrente muss ein bestehendes Arbeitsverhältnis überhaupt nicht aufgelöst sein.

Im Übrigen würde mich einmal den genauer Wortlaut der genannten Tarifregelung interessieren. Möglicherweise verwechselt man hier etwas.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Bei einer befristeten Rente das Arbeitsverhältnis zu kündigen wäre wenig clever. Es ruht während des Rentenbezugs normalerweise.

Beendigung erfolgt, gerade bei Tarifverträgen, meist nur bei unbefristeter Rente.

Von daher:

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Im Übrigen würde mich einmal den genauer Wortlaut der genannten Tarifregelung interessieren. Möglicherweise verwechselt man hier etwas.
Denke ich auch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Iif18
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Tarifvertrag steht wie gesagt, dass die Beendigung des AV bei SB nach einem befristeten EM-Bescheid zum Monatsende des Monats erfolgt, in dem das Integrationsamt der Beendigung zugestimmt hat. Desweiteren gibt es ein Wiedereinstellungsanspruch, wenn/falls die EM-Rente ausläuft. Auch deswegen kommt eine AN-seitiges normale Kündigung nicht in Frage.

Ich habe den Eindruck, das wir uns von der eigentlichen Fragestellung wegbewegt haben. Wer ist beim Integrationsamt antragsberechtigt? Oder ist dies ein Thema für das Forum Sozilrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Welches Interesse hat der Arbeitnehmer an einer Zustimmung des Integrationsamtes zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses (der Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann es nicht sein)?

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Hallo Lif :)

Zitat (von Iif18):
Ich habe den Eindruck, das wir uns von der eigentlichen Fragestellung wegbewegt haben. Wer ist beim Integrationsamt antragsberechtigt? Oder ist dies ein Thema für das Forum Sozilrecht?
Nein, finde ich nicht.

Aber wie auch immer :

Antragsberechtigt ist der falsche Ausdruck. Der Arbeitgeber muß bei einer beabsichtigten Kündigung eines Schwerbehinderten vorher das Integrationsamt zur Zustimmung der Kündigung auffordern. Der Arbeitnehmer kann kündigen wann er will, dafür braucht er das Integrationsamt nicht. Wenn der Arbeitnehmer kündigen will, so kann er das tun. Der Arbeitnehmer muss in so fern strenggenommen einer Aufforderung seitens des Arbeitnehmers, das Integrationsamt zu verständigen, nicht nachkommen.

Zitat (von Iif18):
Hallo,

ist ein Arbeitnehmer gegenüber dem Integrationsamt hinsichtlich der Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses antragsberechtigt oder darf das nur der Arbeitgeber? es gibt keinen Grund für den Arbeitgeber, das Integrationsamt in dieser Hinsicht zu kontaktieren.

Ist der Arbeitgeber zur Beantragung auf Wunsch des Arbeitnehmers verpflichtet? Nein, ist er nicht.
Welche Bearbeitungszeit ist für entsprechende Anträge beim Integrationsamt üblich? Geht dies bei Wunsch des Arbeitnehmers schneller?
Viele Grüße Die Bearbeitungszeit ist nicht vorherzusehen, die dauert so lange wie sie dauert. Egal, ob das der Wunsch des Arbeitnehmers ist oder nicht., der Wunsch des Arbeitnehmers beschleunigt es nicht.




-- Editiert von fb367463-2 am 12.12.2019 12:08

Signatur:

"Valar Morghulis"

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