Gültigkeitsdauer Haftungsverzicht

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Oscar1024
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Gültigkeitsdauer Haftungsverzicht

Hallo zusammen,

ein Motorsportverein veranstaltet im Jahr 10 Motorsportveranstaltungen. Jeder Fahrer zahlt an jeder einzelnen Veranstaltung ein Startgeld und unterschreibt einen Haftungsverzicht.

Wenn der Motorsportverein nun das Startgeld für das ganze Jahr im Voraus erhebt für alle 10 Veranstaltungen, kann er sich den Haftungsverzicht auch für den gesamten Güigkeitszeitraum (z.B. das Jahr 2020) einmalig vorab unterschreiben lassen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Oscar1024):
kann er sich den Haftungsverzicht auch für den gesamten Güigkeitszeitraum (z.B. das Jahr 2020) einmalig vorab unterschreiben lassen?

Ja, kann er.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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