Habe ich hier recht auf einen Umtausch?

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Habe ich hier recht auf einen Umtausch?

Guten Tag!

Ich habe mir vor kurzem online einen neuen TV zugelegt und er liegt noch in den zwei Wochen Widerrufsrecht.
Ich bin bisher auch zufrieden mit ihm, bis auf eine Sache:
Er besitzt doch schon einen starken DSE. (Dirty Screen Effect https://www.rtings.com/tv/tests/picture-quality/gray-uniformity-dirty-screen-effect-dse )
Das fällt extrem beim Spielen auf, wenn man zum Beispiel die Kamera schwenkt und den Himmel sieht. Aber auch bei Filmen etc. Man sieht eben deutlich das Raster, eben so als wäre eine komplette extra Schicht des Panels eine reine Schmutzschicht. Auch ist in der oberen linken Ecke ein dunklerer „Schmutzfleck" der sich vom Rest nochmal etwas mehr abhebt.
Bis auf das funktioniert der TV fehlerfrei.

Ich hatte davor einen TV 11 Jahre lang und dieser hatte den besagten DSE Effekt nicht. Dementsprechend fiel mir das sofort auf. Laut einigen Beiträgen im Internet soll dieser Fehler innerhalb der Herstellerspezifikationen sein. Sprich entweder hat man Pech mit dem Display ODER nicht.

Zitat:
"Eine Sache weist danach unter folgenden Voraussetzungen einen Mangel auf:
- sie ist nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet und sie weist keine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann;
- sie weist nicht die Eigenschaften auf, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen oder aufgrund von Werbung des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen erwarten konnte."


Ich, als Käufer, ging von einem erstklassigen Bild, welches zu dieser Preisklasse passt, aus.
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass andere Käufer, die genau so viel Geld wie ich bezahlt haben, ein mögicherweiße besseres Bild bekommen haben, als ich. Davon abgesehen auch nicht zumutbar.

Bei meinem 11 Jahren alten Fernseher kannte ich solch ein Problem eben nicht.

Bezuüglich des "Toleranzbereiches" kann man folgendes sagen:
Das auch nichts anderes als ein herausreden der Hersteller.
Als Begründung kann man hier anführen, dass billigere Geräte diesen Effekt oftmals stärker besitzen, als höherwertige.
Auch hier wieder: Da konnte ich doch von einem fehelerfreien Display ausgehen, erst Recht bei einem Gerät welches mit einer UVP von 1.699 Euro daherkommt und es selbst jetzt fast nur Angebote mit über 1000 Euro gibt.
Wo soll das hinführen ?

Ich möchte als Käufer wenigstens ein Bild mit dem ich auch zufrieden bin, und möchte dementsprechend den Fernseher tauschen um zu schauen, ob es denn nicht besser geht.

Denn die Werbung etc. hat mir suggeriert ein erstklassiges Bild zu bekommen, da war nirgendwo etwas deklariert von grauen, dunklen Flächen über den Bildschirm verteilt, die bei Kameraschwenks zu sehen sind.

Davon abgesehen, wurder der TV in einem DHL Wagen, lose stehend, von meinem bekannten Zusteller geliefert. (Eigentlich sollte sowas ja mit einem 2 Mann Service kommen und auch wenigstens gesichert!)
Wer weiß was der TV in seiner Reise alles erlebt hat. Denn auch durch unsachgemäßen Versand können solche Probleme entstehen.

Ich habe da an die Nacherfüllung (§§ 437 , 439 BGB ) gedacht.
Kann ich nun einen neuen Fernseher bei dem Online Händler anfordern ?

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Tedar):

Kann ich nun einen neuen Fernseher bei dem Online Händler anfordern ?

Einfach widerrufen. Zurück senden. Neu bestellen.

-- Editiert von guyfromhamburg am 11.12.2019 15:11

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Tedar):

Kann ich nun einen neuen Fernseher bei dem Online Händler anfordern ?

Einfach widerrufen. Zurück senden. Neu bestellen.

-- Editiert von guyfromhamburg am 11.12.2019 15:11


Danke für die Antwort.
Daran habe ich auch schon gedacht, allerdings bekomme ich das Gerät dann nicht mehr zu dem Preis für den ich es momentan habe..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Daran habe ich auch schon gedacht, allerdings bekomme ich das Gerät dann nicht mehr zu dem Preis für den ich es momentan habe..
DasGerät willst Du ja auch garnicht wieder haben, sondern ein anderes , mangelfreies.

Du kannst den Verkäufer über den Sachmangel informieren und zur Nachbesserung auffordern. nur läufst Du dann Gefahr, dass es sich um einen hinzunehmenden Sachmangel handelt. Was zur Folge hat, dass Du auf dem Gerät sitzen bleibst.

Oder du gehst den einfachen und sicheren Weg über den Widerruf, bist das ungeliebte Gerät los, bekommst Geld zurück und orientierst dich neu.

Oder du versuchst Dich innert der Widerrufszeit mit dem Verkäufer auf irgend was zu einigen.

Welcher Lösungsansatz für Dich die Richtige ist musst allein Du entscheiden.

Zitat (von Tedar):
Kann ich nun einen neuen Fernseher bei dem Online Händler anfordern ?
Ja, nur wird der Händler entscheiden ob er auf Deine Forderung eingeht. Da hier keiner weiss, ob die Abweichungen innert der Grenzen sind, wird auch keiner beurteilen können, ob du im denkbaren Klagefall Erfolgsaussichten hast.

Berry

(der lieber den Spatz in der Hand hätte - oder doch die Taube im Schlafzimmer?)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Kann ich nun einen neuen Fernseher bei dem Online Händler anfordern ?

Da der Käufer Wahlfreiheit hat, kann man das.


Aber man muss berücksichtigen:
Zitat (von Sir Berry):
Da hier keiner weiss, ob die Abweichungen innert der Grenzen sind, wird auch keiner beurteilen können, ob du im denkbaren Klagefall Erfolgsaussichten hast.

Der BGH hat mal entschieden, das "unerhebliche Mängel" vom Käufer durchaus hinzunehmen sind ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Bei Pflichtverletzungen (nicht "Mängeln"), die unerheblich sind, kann der Rücktritt ausgeschlossen sein. Man darf dann aber den Kaufpreis mindern. Sie schließen auch nicht den Anspruch auf Nacherfüllung aus. Hinnehmen muss man demnach auch eine unerhebliche Pflichtverletzung nicht.

Das ergibt sich so auch nicht erst aus einer BGH-Entscheidung, sondern aus dem Gesetz. Möglicherweise ist mir da also eine einschlägige BGH-Entscheidung nicht bekannt und ich wäre auf diese sehr gespannt.

Eine andere Frage ist, ob ein Mangel vorliegt; das lässt sich ohne Rückgriff auf die Frage der Erheblichkeit beantworten: Ein Mangel ist ein Mangel. Kein Mangel ist kein Mangel. Im Fall einer Beschaffenheitsvereinbarung ist noch dazu regelmäßig davon auszugehen, dass ein Verstoß dagegen eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Sprich entweder hat man Pech mit dem Display ODER nicht.
Korrekt

Zitat (von Tedar):
Ich, als Käufer, ging von einem erstklassigen Bild, welches zu dieser Preisklasse passt, aus.
Diese Einstellung ist falsch. Verschiedene Technologien weisen unterschiedliche "Unarten" auf. DSE, Clouding, Einbrennen, Geisterbilder...........
Man sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, welche Effekte bei welcher Technologie ganz normal vorkommen und ob man damit leben kann.

Zitat (von Tedar):
Bezuüglich des "Toleranzbereiches" kann man folgendes sagen:
Das auch nichts anderes als ein herausreden der Hersteller.
Falsch, das ist Physik und eine Eigenschaft der Geräte.

Zitat (von Tedar):
Da konnte ich doch von einem fehelerfreien Display ausgehen,
DAs Display IST fehlerfrei. Es hat dessen typischen Eigenschaften.
Zitat (von Tedar):
Ich möchte als Käufer wenigstens ein Bild mit dem ich auch zufrieden bin, und möchte dementsprechend den Fernseher tauschen um zu schauen, ob es denn nicht besser geht.
Wie bereits geschrieben wurde: Einfach den Kauf widerrufen. Fertig.

Zitat (von Tedar):
Daran habe ich auch schon gedacht, allerdings bekomme ich das Gerät dann nicht mehr zu dem Preis für den ich es momentan habe..
Pech

Zitat (von Tedar):
Eigentlich sollte sowas ja mit einem 2 Mann Service kommen und auch wenigstens gesichert!
Wie kommst du zu dieser (falschen) Annahme?

Zitat (von Tedar):
Denn auch durch unsachgemäßen Versand können solche Probleme entstehen.
Wie kommst du zu dieser (falschen) Annahme??? DSE, Clouding..... haben nichts mit einem falschen Transport zu tun.

Zitat (von Tedar):
Kann ich nun einen neuen Fernseher bei dem Online Händler anfordern ?
Klar kannst du das. Einfach mal höflich fragen, was der Verkäufer dazu meint. Eine Verpflichtung des Verkäufers einen anderen Fernseher zu liefern sehe ich allerdings nicht.

Zitat (von Sir Berry):
Du kannst den Verkäufer über den Sachmangel informieren und zur Nachbesserung auffordern. nur läufst Du dann Gefahr, dass es sich um einen hinzunehmenden Sachmangel handelt
Dann ist es aber nur ein Mangel und kein Sachmangel im rechtlichen Sinne. ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Der BGH hat mal entschieden, das "unerhebliche Mängel" vom Käufer durchaus hinzunehmen sind ...
Und darüber hinaus ist noch nicht einmal klar, ob es sich überhaupt um einen Mangel oder eine ganz normale Eigenschaft der in diesem Fernseher verbauten Technologie (Plasma, LED, TFT, OLED, welche Art der Hintergrundbeleuchtung, Reaktionszeit des Displays...........) handelt.

Mein Rat wenn das Bild dich stört: Kauf widerrufen und ein komplett anderes Modell kaufen. Kaufst du das gleiche Modell, dann wirst du immer in der Angst leben, dass der Effekt doch wieder auftritt und du wirst immer Anzeichen dafür suchen.

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#7
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Diese Einstellung ist falsch. Verschiedene Technologien weisen unterschiedliche "Unarten" auf. DSE, Clouding, Einbrennen, Geisterbilder...........
Man sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, welche Effekte bei welcher Technologie ganz normal vorkommen und ob man damit leben kann.


Achso. Ist es also heutzutage sogar gesetzlich vorgeschrieben welche Einstellung ich zu vertreten habe? Na danke.
Darüber hinaus ist auch noch zudem der Käufer dazu verpflichtet sich im Vorfeld stundenlang über mögliche "Fehler" eines Geräts zu informieren? Meiner Meinung nach eher nicht. Wohl eher informieren à la welcher TV hat besseren Kontrast, welcher ist heller etc.

Zitat:
Falsch, das ist Physik und eine Eigenschaft der Geräte.


Falsch. Beleg: Ein Zitat aus meinem ersten Posting "... dass billigere Geräte diesen Effekt oftmals stärker besitzen, als höherwertige." Einfach mal bitte informieren, bevor hier die ganzen armen Hersteller so unter Ihre Fit­tiche genommen werden. (Ich will hier nicht abstreiten, dass solch ein Effekt vielleicht nicht zu 100% unvermeidbar ist, aber definitv lässt sich dieser extrem eindämmen.. nochmal verweis auf das Zitat.)
Wenigstens durfte ich lachen.. denn "Eigenschaft der Geräte." Bitte ?
Als nächstes wird sowas also auch noch auf den Produktbildern abgebildet und der Konsumer denkt dann noch es sei ein Feature? In Ordnung. Dann wird's wenigstens offen kommuniziert.

Zitat:
DAs Display IST fehlerfrei. Es hat dessen typischen Eigenschaften.


Das Display IST NICHT fehlerfrei. Seit wann hat ein auf dem Display abgebilderter Himmel überall dunkle Flecken? Das verfälscht total das Gesamtbild und hat mit "fehlerfrei" per se nichts zu tun!

Zitat:
Wie bereits geschrieben wurde: Einfach den Kauf widerrufen. Fertig.

Ich möchte einen Umtausch.

Zitat:
Pech

Danke. Nächstes mal noch ein bisschen grantiger, bitte.

Zitat:
Wie kommst du zu dieser (falschen) Annahme?

Ich komme zu der Annahme, da in dem besagten online Shop die Rede von einer Speditionslieferung ist.
Auf der Website steht nicht geschrieben, dass der Kunde helfen muss.
Laut it-recht-kanzlei.de gilt folgendes: "Nicht selten kommt es vor, dass für das Abladen schwerer oder sperriger Güter zwei Mann benötigt werden, der Speditionsfahrer aber alleine unterwegs ist. Mit anderen Worten: Der Kunde muss dann beim Abladen mit „anpacken", damit die Ware vom LKW zur Bordsteinkante bzw. zum Aufstellort kommt.
Wenn dem so ist, darf nicht mit einer Lieferung frei Bordsteinkante bzw. frei bis zum Aufstellort geworben werden. Vielmehr ist dann bei den Lieferbedingungen darauf hinzuweisen, dass der Kunde eine Mitwirkungspflicht hat, also beim Abladevorgang bzw. Transport vom LKW bis zum Aufstellort helfen muss, da andernfalls keine Abladung bzw. keine Lieferung bis zum um Aufstellort erfolgen kann. Es sollte dabei der Vorgang, an dem sich der Kunde beteiligen muss, möglichst zutreffend geschildert werden."


Dementsprechend ging ich von einem zwei Mann Service aus, wie bei der letzten TV Lieferung von Anfang diesen Jahres. Alleine diesen Fernseher zu tragen ist nicht möglich. Davon abgesehen: Laut Website - Lieferung frei Bordsteinkante.

Zitat:
Wie kommst du zu dieser (falschen) Annahme??? DSE, Clouding..... haben nichts mit einem falschen Transport zu tun.

Es gibt zahlreiche Berichte und es ist wohl auch allgemein bekannt, dass falscher Transport zu Schäden führen kann. Ich zitiere ein Kommentar von der Seite digitec.ch : "Was aber bekannt ist, dass dieses Phänomen gelegentlich beim Transport verursacht wird. Entweder wurde der TV auf dem Transportweg nicht gestellt, sondern gelegt oder war grösseren Erschütterungen ausgesetzt." Dies wurde als mögliche Antwort auf Clouding/Bleeding gegeben. Es gibt, wie gesagt, zahlreiche solcher Aussagen.

Zitat:
Klar kannst du das. Einfach mal höflich fragen, was der Verkäufer dazu meint. Eine Verpflichtung des Verkäufers einen anderen Fernseher zu liefern sehe ich allerdings nicht.

Alles klar, fragen schadet nicht.





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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn es so klar ist, dass es einen Mangel darstellt, worüber genau warst du dann unsicher/was hat dich zu deiner Frage veranlasst? Nichts für ungut - ich würde nur wirklich gern wissen, welche Frage du dann hattest/hast.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Darüber hinaus ist auch noch zudem der Käufer dazu verpflichtet sich im Vorfeld stundenlang über mögliche "Fehler" eines Geräts zu informieren?

Nein. Aber wenn sich dann herausstellt, das diese Fehler / Mängel im hinzunehmenden Toleranzbereich liegen, muss er mit den Folgen leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Wenn es so klar ist, dass es einen Mangel darstellt, worüber genau warst du dann unsicher/was hat dich zu deiner Frage veranlasst? Nichts für ungut - ich würde nur wirklich gern wissen, welche Frage du dann hattest/hast.


Meine Frage war, ob ich ein Austauschgerät ohne Probleme bekommen kann und ob ich den Fehler (mit Bilder etc.) dem Händler zeigen soll oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tedar):
Darüber hinaus ist auch noch zudem der Käufer dazu verpflichtet sich im Vorfeld stundenlang über mögliche "Fehler" eines Geräts zu informieren?

Nein. Aber wenn sich dann herausstellt, das diese Fehler / Mängel im hinzunehmenden Toleranzbereich liegen, muss er mit den Folgen leben.


Wer bestimmt eigentlich was im Toleranzbrereich liegt oder nicht?
Als Beispiel: Ich habe, auch an dem neuen TV, einen Pixelfehler entdeckt. Dieser Pixel leuchtet dauherhaft bei dunklem Hintergrund. Nach kurzer Recherche habe ich herausgefunden, dass es sog. Pixelklassen gibt, und bis zu einer bestimmten Anzahl an Pixelfehlern alles im Toleranzbereich liegt.
Unbedingt toll finde ich das nicht, aber durchaus aktzeptabel, da man den kleinen Pixel absolut, bei normalem Gebrauch, nicht sieht.
Anders bei dem DSE. Wer legt da Toleranzen fest?
Mir versaut es das Bild. Anderen Personen, die sich das angeschaut haben, übrigens auch...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
ob ich ein Austauschgerät ohne Probleme bekommen kann

Hellseher gibt es hier nicht.



Zitat (von Tedar):
ob ich den Fehler (mit Bilder etc.) dem Händler zeigen soll oder nicht.

Einfach nach gesunden Menschenverstand sollte man den Fehler so genau wie möglich dokumentieren.
Rein juristisch reicht in den ersten 6 Monaten eine kurze Fehlerbeschreibung wie "starker DSE".



Zitat (von Tedar):
Wer legt da Toleranzen fest?

Sofern es da keine klassifizierende Organisation gibt, am Ende die Beteiligten durch aushandeln oder ein Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich hatte einen ziemlich teuren Samsung gekauft - mit deutlichem Clouding. Ich habe es hingenommen, weil ich zuerst gar nicht wusste, was das sein soll (bin vom Röhren TV umgestiegen und dachte, das muß so sein lol) und später hats mich auch nicht mehr wirklich gestört. Etwa 8 Monate später einen wirklich billigen (im Verhältnis - viel größer und viel billiger) Hisense geholt - no Clouding at all. Preis ist also kein ausschlaggebender Punkt, wie es scheint.

Bei Beschädigungen während des Transports würde ich eher Pixelausfälle, etc erwarten, aber kein Clouding (ich glaub eh manchmal, keiner weiß, woher dieses Clouding kommt und jeder schreibt irgendwas..)

Zitat (von Tedar):
Davon abgesehen, wurder der TV in einem DHL Wagen, lose stehend, von meinem bekannten Zusteller geliefert. (Eigentlich sollte sowas ja mit einem 2 Mann Service kommen und auch wenigstens gesichert!)

Warum hätte es 2 Leute gebraucht, um das Ding an den Bordstein zu bringen? Lt Ihnen war Lieferung zur Bordsteinkante vereinbart. (?)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#14
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich frage mich warum ich mich hier ständig rechtfertigen muss. Ich bin hier weil ich Rat gesucht habe, stattdessen muss ich immer wieder meine Stellung rechtfertigen.
Warum geht denn niemand auf die großen Händler, Hersteller und Versandunternehmen los ?
Da ist es klar, dass es mit der Qualität und dem Service immer mehr den Berg hinuter geht wenn sich jeder alles gefallen lässt und denen hinterherhechelt.

Zitat (von fb367463-2):
Ich hatte einen ziemlich teuren Samsung gekauft - mit deutlichem Clouding. Ich habe es hingenommen, weil ich zuerst gar nicht wusste, was das sein soll (bin vom Röhren TV umgestiegen und dachte, das muß so sein lol) und später hats mich auch nicht mehr wirklich gestört. Etwa 8 Monate später einen wirklich billigen (im Verhältnis - viel größer und viel billiger) Hisense geholt - no Clouding at all. Preis ist also kein ausschlaggebender Punkt, wie es scheint.


Darf ich fragen um welche Panel Technologie es sich bei beiden handelt ? Je nach dem kann ein TV nämlich mehr anfällig sein oder nicht.
Des Weiteren ist der Preis nicht DER ausschlaggebende Punkt, viel mehr einer unter weiteren.
Weitere Punkte sind, zum Beispiel, wie schon angesprochen, die Technologie, sowie die leidige Quailitätskontrolle. (Davon kann ich auch im Mobilfunkbereich Geschichten erzählen)
Im Kopf eines jeden Konsumenten sollte sein, dass jeder Hersteller heftige Nutzenmaximierung betreibt. Und das ist ja auch deren gutes Recht, das müssen sie ja auch. Wenn allerdings der Konsument dabei oft zu kurz kommt ist das keine Maximierung mehr, sondern, salopp ausgedrückt, abzocke.

Zitat:
Bei Beschädigungen während des Transports würde ich eher Pixelausfälle, etc erwarten, aber kein Clouding (ich glaub eh manchmal, keiner weiß, woher dieses Clouding kommt und jeder schreibt irgendwas..)


Mitunter ja. Allerdings können, zum Beispiel bei unsachgemäßer Handhabung/Lagerung etc., Ungleichmäßigkeiten in der Hintergrundbeleuchtung entstehen.. z.B. wenn der Bildschirm wortwörtlich "durchhängt".
Bezüglich clouding frei übersetzt von rtings.com: "Dies wird dadurch verursacht, dass das Fernsehgerät die Hintergrundbeleuchtung nicht ordnungsgemäß über den gesamten Bildschirm verteilt. Beides tritt besonders dann auf, wenn das Fernsehgerät in einem dunklen Raum betrachtet wird."
Wie schon gesagt.

Zitat:
Warum hätte es 2 Leute gebraucht, um das Ding an den Bordstein zu bringen? Lt Ihnen war Lieferung zur Bordsteinkante vereinbart. (?)


Ich appelliere jetzt mal an Ihren logischen Verstand.
-> Gegenfrage: Wie soll mein, auch noch etwas älterer, bekannter Zusteller alleine einen großen Fernseher auf die Bordsteinkante hieven? Da sind Beschädigungen am TV vorprogrammiert!
Und dem Rücken wird es auch nicht gefallen.

Ein weiterer Grund warum ich von einer 2 Mann Lieferung ausging war die erste TV Lieferung anfang diesen Jahres. Dabei war dieser Fernseher noch um einiger kleiner als der jetzige.
Der Fernseher wurde in einem LKW mit 2 Mann angeliefert. Einige Tage davor wurde ich telefonisch benachrichtigt für einen Liefertermin. Wie es bei einer Lieferung von einem GROßGERÄT üblich ist/sein sollte.
Bei dem aktuellen Fall wurde ich eben weder von 2 Mann beliefert, noch wurde ich in jeglicher Form kontaktiert, obwohl auf Händler Website deklariert: "Terminabsprache durch den Spediteur (Mo. - Fr.)"
Das riesen Teil kam also einer wie ein kleines Päckchen behandelt an.

So, wer ist der nächste gegenüber dem ich mich rechtfertigen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Sie müssen sich nicht "rechtfertigen", aber man fragt nun mal nach, wenn Dinge unklar sind - wenn Ihnen das nicht gefällt, sollten Sie keine Fragen in einem Forum stellen.

Aber was solls - interessiert Sie nicht, welche Meinung ich habe und ich denke mir halt auch ab jetzt meinen Teil. Sie haben ja nun eine Menge Informationen bekommen, versuchen Sie halt Ihr Glück. Viel Erfolg (Ernst gemeint).

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sie müssen sich nicht "rechtfertigen", aber man fragt nun mal nach, wenn Dinge unklar sind - wenn Ihnen das nicht gefällt, sollten Sie keine Fragen in einem Forum stellen.

Aber was solls - interessiert Sie nicht, welche Meinung ich habe und ich denke mir halt auch ab jetzt meinen Teil. Sie haben ja nun eine Menge Informationen bekommen, versuchen Sie halt Ihr Glück. Viel Erfolg (Ernst gemeint).


In Ordnung, wo soll ich da nun anfangen..

Zitat:
aber man fragt nun mal nach, wenn Dinge unklar sind

Deshalb bekomme ich hier Sachen um die Ohren geworfen wie "Diese Einstellung ist falsch.." ?

Zitat:
wenn Ihnen das nicht gefällt, sollten Sie keine Fragen in einem Forum stellen.

Ich habe ja extra in einem "rechte" Forum nachgefragt, in der Hoffnung hier möglichst viele neutrale, logische Ratschläge zu bekommen.
Was ich dagegen überwiegend bekam: Sachen wie "Pech, diese Einstellung ist falsch, Hellseher gibt es hier nicht, wie komme ich doch auf falsche Annahmen" (die ich widerlegt habe und bis dato noch keine Antwort darauf erhalten habe) usw.
Oben drauf fühlt es sich hier so an, dass die Machenschaften der Hersteller verteitigt werden, aber das ist nur mein subjektives Empfinden..

Zitat:
interessiert Sie nicht, welche Meinung ich habe


Das habe ich mit keinem Wort so erwähnt und mich interessieren sehr wohl Meinungen.

Zitat:
ich denke mir halt auch ab jetzt meinen Teil


Vielen Dank, das hinterlässt ein gutes Gefühl - nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden, würde ich zumindest sagen, Phrasen wie "denke mir jetzt meinen Teil" eher für einen negativen Eindruck verwendet.
Ich habe jetzt nicht unbedingt eine Ahnung wie genau ich solch einen möglichen negativen Eindruck ausgestrahlt habe.. einzige Vermutung meinerseits wären vielleicht solche Aussgagen von mir wie: "Warum geht denn niemand auf die großen Händler, Hersteller... los"
Aber wenn das schon reicht einen negativen Eindruck einer komplett fremden Person zu bekommen, dann ok.
(Das ist jetzt mein subjektives Empfinden, vielleicht war es ja auch gar nicht so gemeint wie ich es aufgefasst habe)

Zitat:
ja nun eine Menge Informationen bekommen, versuchen Sie halt Ihr Glück. Viel Erfolg (Ernst gemeint)


Vielen Dank! Ich danke bisher auch jedem hilfreichen Beitrag (auch ernst gemeint!).
Was aber nicht heißen soll, dass sich das hier erledigt hat. :)
Wer zu dieser Thematik was zu sagen hat: Bitte her damit!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Ich habe ja extra in einem "rechte" Forum nachgefragt, in der Hoffnung hier möglichst viele neutrale, logische Ratschläge zu bekommen.
Es stellt sich aber nun einmal so dar, dass du nur Antworten akzeptierst, die dir gefallen. Wie etwas rechtlich bewertet wird scheint dir egal zu sein. Sorry, dann bist du hier im falschen Forum. Hier bekommst du Meinungen über das wie etwas rechtlich bewertet wird und nicht über das was du gerne hören möchtest.
Frag doch einfach mal den Händler was du machen sollst. Evtl. löst sich dann ja alles in Wohlgefallen auf. Wenn nicht, dann einfach noch einmal hier nachfragen.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es stellt sich aber nun einmal so dar, dass du nur Antworten akzeptierst, die dir gefallen. Wie etwas rechtlich bewertet wird scheint dir egal zu sein. Sorry, dann bist du hier im falschen Forum. Hier bekommst du Meinungen über das wie etwas rechtlich bewertet wird und nicht über das was du gerne hören möchtest.


Dann kannst Du mir ja auch sagen was ich gerne hören möchte, oder ? Was möchte ich denn bitte gerne hören ?
Am besten mit Zitaten von mir, die eindeutig zeigen, dass ich bestimme Antworten nicht "akzeptiere".
Hier soll mir mehrheitlich weisgemacht werden, dass solch ein fleckiger Bildschirm als "Norm" oder "Toleranz" durchgeht ? Können es sich die Hersteller denn noch einfacher machen?!
Das ist dann rechtlich neutral bewertert ? Und vor allem richtig ?
Ich glaube nicht. ;)
Ich würde weniger sagen, dass ich im falschen Forum bin, sondern eher, dass ich wohl falsche Vorstellungen davon hatte. Denn Antworten wie "Pech" etc. hätte ich nicht unbedingt erwartet.
Anscheinend gibt sich eben die Mehrheit mit minderer Qualität zufrieden, jeder wie er will und das für sich selbst vertreten kann.
Ich kann meinen speziellen Fall hier eben nicht vertreten und finde das nicht ok.

Ich möchte hier auch niemanden auf den Schlips treten. Nur wie gesagt bin ich hier überwiegend mich am rechtfertigen über eine Sache, von der ich dachte, dass sie hier logisch behandelt wird.
Dabei habe versucht halbwegs neutral zu bleiben und beleidigt habe ich auch niemanden.
Naja, am Ende steh ich ja hier trotzdem mit meiner Meinung alleine da.

Zitat (von -Laie-):
Frag doch einfach mal den Händler was du machen sollst. Evtl. löst sich dann ja alles in Wohlgefallen auf. Wenn nicht, dann einfach noch einmal hier nachfragen.
Habe ich zwischenzeitlich schon gemacht und warte jetzt nur noch auf eine Antwort. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Hier soll mir mehrheitlich weisgemacht werden, dass solch ein fleckiger Bildschirm als "Norm" oder "Toleranz" durchgeht ?

Ja, das kann passieren.
Denn es wird halt grundsätzlich nur eine Ware "durchschnittlicher Art und Güte" geschuldet. Bedeutet das gewisse Toleranzen bei solchen Effekten von Gerichten durchaus akzeptiert werden.


Deshalb kaufe ich z.B. solche Geräte im lokalen Fachhandel, wenn ich da hinkomme muss ich nicht mal die DVD von Burosch mitbringen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tedar):
Hier soll mir mehrheitlich weisgemacht werden, dass solch ein fleckiger Bildschirm als "Norm" oder "Toleranz" durchgeht ?

Ja, das kann passieren.
Denn es wird halt grundsätzlich nur eine Ware "durchschnittlicher Art und Güte" geschuldet. Bedeutet das gewisse Toleranzen bei solchen Effekten von Gerichten durchaus akzeptiert werden.


Ich finde das eben absurd. Der eine kauft im Angebot einen Fernseher und bekommt beste Qualität und der andere kauft sich den gleichen Fernseher, am besten ohne tolles Angebot, und muss sich mit minderer Qualität/Umtausch rumärgern. Und dann muss man als Opfer der Sache noch rumbetteln einen Umtausch genehmigt zu bekommen, während der andere sich gemütlich ins Fäustchen lacht.
Jegliche logische Denkweise würde jetzt sagen: unfair.
Da wird es den Herstellern echt viel zu einfach gemacht. Mir völlig schleierhaft das ganze..


Mal eine andere Frage bezüglich Widerrufsrecht..
Ich habe am 12.12 per Mail den Händler nach einem Umtausch gefragt. Die Antwort wird dann wohl im Laufe der kommenden Woche kommen.
Den Tv habe ich am 05.12 zusgestellt bekommen, sprich am 19.12 sind dann die 14 Tage rum.
Wenn ich jetzt einen Umtausch bekommen sollte, beginnt dann ein neues Widerrufsrecht für das Umtauschgerät ? Oder läuft es jetzt ganz einfach aus?
Und 2.: Wenn ich vor dem 19. keine Antwort bekomme, bzw. nur ganz kurzfristig eine Mail, in der ich dein kein Umtausch bekomme, kann ich dann immer noch zurücktreten?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich bin froh, dass du trotzdem hier weitermachst. Der Tonfall ist eben manchmal so, aber nicht böse gemeint^^

Zu deinen anderen Fragen:
1. Es beginnt, soweit ich weiß, kein neues Widerrufsrecht. Aber vielleicht weiß das der Verkäufer nicht; kannst ihn ja mal unbedarft nach einer Bestätigung zu diesem Punkt fragen.
2. Wenn die Widerrufsfrist am 19. endet, kannst du noch kurzfristig den Widerruf erklären. Es kommt nur auf die rechtzeitige Absendung an und es wird auch nicht verlangt, sie so frühzeitig abzugeben, dass mit einem Zugang am 19. gerechnet werden könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich bin froh, dass du trotzdem hier weitermachst. Der Tonfall ist eben manchmal so, aber nicht böse gemeint^^


Hmm moment, ich habe hier doch niemanden persönlich beleidigt oder angegriffen... ? Vielleicht hätte ich weniger fette Schrift und deratiges verwenden sollen :)

Zitat (von Droitteur):
1. Es beginnt, soweit ich weiß, kein neues Widerrufsrecht.
Verdammt....

Zitat (von Droitteur):
2. Wenn die Widerrufsfrist am 19. endet, kannst du noch kurzfristig den Widerruf erklären. Es kommt nur auf die rechtzeitige Absendung an und es wird auch nicht verlangt, sie so frühzeitig abzugeben, dass mit einem Zugang am 19. gerechnet werden könnte.
Okay, verstehe. Danke!

Und mal angenommen ich bekomme an Austauschgerät, die Widerrufsfrist ist dann ja vorbei, aber das neue Gerät hat wieder ein Problem (welches auch immer ist erst mal egal), was kann ich dann tun ? Bzw. was für Rechte hat man dann ?
Hat der Händler dann noch Chance zum Nachbessern ? Wenn ja wie ? -> Austausch ? -> Reparatur ?
Und wenn ja, kann ich dann auch entscheiden was gemacht wird ?
Ist es auch möglich, wenn das Austauschgerät etwas hat, einfach aufzugeben und das Geld zurückzuverlangen? Sprich Rücksendung ?


-- Editiert von Tedar am 14.12.2019 15:21

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#23
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ihr habt doch oben einige Worte zum Tonfall und der allgemeinen Atmosphäre fallen lassen; darauf war mein Kommentar bezogen. Nicht darauf, dass du iwo zu viel fette Schrift eingesetzt hättest oä ;)

Du hättest im Fall eines Mangels ganz normal die Mängelrechte. Ob man den ersten Austausch bereits als eine erste Nacherfüllung ansieht, darüber könnte dann natürlich Streit aufkommen. Notfalls gewährt man eben freimütig weitere Nacherfüllungsversuche.

Generell kann der Käufer zwischen Nachlieferung und Nachbesserung wählen, der Verkäufer dies unter bestimmten Umständen verweigern und ggf auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen bzw den Käufer an den Kosten beteiligen.

Unter weiteren Umständen sind auch Rücktritt, Minderung und Schadensersatz möglich.

Zu dem Thema gibt es jede Menge Darstellungen im Internet. Bei konkreten Nachfragen kannst die dann gern stellen.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Wenn ich jetzt einen Umtausch bekommen sollte, beginnt dann ein neues Widerrufsrecht für das Umtauschgerät ?

Das Gesetz bezieht sich auf den Vertrag, der wird ja nicht getauscht sondern nur das Gerät.



Zitat (von Tedar):
aber das neue Gerät hat wieder ein Problem (welches auch immer ist erst mal egal), was kann ich dann tun ?

Widerrufen
Oder die Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen.



Zitat (von Tedar):
Und wenn ja, kann ich dann auch entscheiden was gemacht wird ?

Zum Teil. Gemäß Gesetz kann man in der Regel zwischen Reparatur und Neulieferung entscheiden.



Zitat (von Tedar):
Ist es auch möglich, wenn das Austauschgerät etwas hat, einfach aufzugeben und das Geld zurückzuverlangen? Sprich Rücksendung ?

Klar. Wenn der Händler da mitspielt, geht das auch. Denn laut Gesetz geht erst mal die Nachbesserung vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn laut Gesetz geht erst mal die Nachbesserung vor.

Streiche: besserung;
setze: erfüllung.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Du hättest im Fall eines Mangels ganz normal die Mängelrechte. Ob man den ersten Austausch bereits als eine erste Nacherfüllung ansieht, darüber könnte dann natürlich Streit aufkommen. Notfalls gewährt man eben freimütig weitere Nacherfüllungsversuche.

Generell kann der Käufer zwischen Nachlieferung und Nachbesserung wählen, der Verkäufer dies unter bestimmten Umständen verweigern und ggf auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen bzw den Käufer an den Kosten beteiligen.

Unter weiteren Umständen sind auch Rücktritt, Minderung und Schadensersatz möglich.

Zu dem Thema gibt es jede Menge Darstellungen im Internet. Bei konkreten Nachfragen kannst die dann gern stellen.


Alles klar, danke!
Wichtig ist nur, dass im Falle eines Austausches ich dann auch noch ohne Probleme "zurücktreten" kann. (Wenn etwas fehlerhaft)

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Tedar):
aber das neue Gerät hat wieder ein Problem (welches auch immer ist erst mal egal), was kann ich dann tun ?

Widerrufen
Oder die Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen.

Ok, das ist gut. Jetzt muss nur noch eine Antwort des Händlers kommen. Je nach dem melde ich mir dann hier auch wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Mal noch etwas anderes bezüglich der Lieferung.
Ich würde ja mal behaupten, dass diese nicht wirklich konform war.
Sachen wie, lose stehend im Transporter, nur 1 Mann, die Lieferung eigentlich ankam wie ein normales Päckchen, keine Benachrichtigung.. obwohl das ja auf der Website steht.
Kann man da im Falle eines Falles irgendetwas "anfechten" ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Kann man da im Falle eines Falles irgendetwas "anfechten" ?

Da wird man schon eine ursächlichen Zusammenhang mit dem Mangel beweisen müssen.

Einzig wenn man für eine "Speditionslieferung" einen Aufpreis zahlen musste, könnte man über eine Erstattung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Für alle Interessenten der aktuelle Stand:
Ich habe den Fernseher eingeschickt und nach langem warten, mehrere E-Mails geschrieben und nie eine Antwort bekommen. Nachdem ich mir dann die Mühe gemacht habe, mir einen Twitter Account zu erstellen, um dort mit dem Support schreiben zu können wurde der Fall wie folgt geklärt: Die "Techniker" dort meinten kurz und knapp, dass das nicht unbedingt ein Mangel sei und dementsprechend wollte der Händer mir nur ungern einen neuen TV zusenden. Allerdings wurde mir eine Rückzahlung angeboten, welche ich dann dankend angenommen habe.
(Meiner Meinung nach war es trotzdem ein Mangel, da es ein großer dunkler Fleck war, der sich von allen anderen ziemlich abhob, sprich vom "normalen" DSE, aber ich wollte keinen Streit anzetteln)
Jetzt habe ich bei einem anderen Händler den TV nocheinmal bestellt und versuche somit mein Glück ein letztes Mal. :)

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