Minijob feste Arbeitszeiten Arbeitsvertrag

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Minijob feste Arbeitszeiten Arbeitsvertrag

Hallo,
ich arbeite seit November neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit (30h Woche) noch 3x wöchentlich am Nachmittag in der Zeit zwischen 15-19 Uhr in einer Praxis als Rezeptionskraft auf geringfügiger Basis (Grundgehalt 450,- € Job).

Vorab hatte ich mit der Chefin besprochen, dass ich auf Grund meiner hautberuflichen Tätigkeit wöchentlich max. 10-12 Stunden eine Nebentätigkeit ausüben könnte, verteilt auf max. 3 Tage die Woche und eben immer nur Nachmittags in der o.g. Zeit. Darauf hin haben wir uns mündlich auf die Tage Montag, Dienstag und Donnerstag geeinigt. So komme ich in der Woche auf 12h. Durch meinen Hauptjob bin ich wenig flexibel und für mich ist es einfach besser planbar, wenn ich weiß, an welchen Tagen ich kommen muß und an welchen nicht.

Nun habe ich den Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, wo unter "§3 Arbeitszeiten" nicht diese Tage explizit festgelegt wurden.

Es steht nur im Text:
1. die monatliche Arbeitszeit beträgt 48h, verteilt auf die Werktage Montag bis Freitag

2. Beginn, Ende und Einteilung der AZ variieren in der Zeit von 15-19 Uhr und richten sich nach den Erfordernissen des AG, sofern nicht anders vereinbart

3. bei betrieblichen Erfordernissen ist die AG berechtigt, die AZ bis auf 30h unter entsprechender Minderung des Lohnes zu reduzieren

Meine Frage: Müsste nicht genau hier drin stehen, auf welche Tage wir uns geeinigt haben? Wenn z.Bsp. mal an einem Montag ein Feiertag ist, dann würden mir ja theoretisch die Stunden nicht bezahlt werden, da ja nicht genau drin steht im Vertrag, dass ich auch Montags arbeite. So könnte die Chefin von mir verlagen, dass ich dann diese Stunden rausarbeite, weil ich muss ja am Monatsende 48h bringen... Kann ich das einfach vom AG verlagen, dass er das da so reinschreibt? Ich habe noch nicht unterschrieben....

Nächste Frage: da ich an drei Tagen je 4h arbeiten gehe, komme ich im Monat meist auf mehr Stunden, als erlaubt sind. Diese sind dann Überstunden. Diese benötige ich auch, da ich ja nur Anspruch auf 12 Tage Urlaub habe, für meinen Minijob aber 28 Tage Urlaub in meinem Hauptjob. Somit kann ich, wenn ich Urlaub nehme bei meinem Hautjob, auch nicht den Nebenjob ausüben und es kommt zu einer Differenz, die ich dann mit den Überstunden wieder ausgleichen kann. Ist es überhaupt rechtens, dass ich pro Woche 12 Stunden arbeite? Um auf 48h zu kommen, wären 11h eigentlich besser, somit würden mir dann aber wieder die Überstunden fehlen um meinen Urlaub auszugleichen....

Ganz schön kompliziert.... Lt. dem Vertrag bekomme ich ein Grundgehalt und muss die 48h bringen, wäre es nicht besser, wenn man mich auf Stundenbasis einstellt und ich max. 48h im Monat arbeiten darf?

LG rosi

-- Editiert von rosi1970 am 12.12.2019 11:02

-- Editiert von rosi1970 am 12.12.2019 11:04

-- Editiert von rosi1970 am 12.12.2019 11:05

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von rosi1970):
Meine Frage: Müsste nicht genau hier drin stehen, auf welche Tage wir uns geeinigt haben?
Nein. Muss nicht. Aber du musst den Vertrag auch nicht so unterschreiben.
Zitat (von rosi1970):
und richten sich nach den Erfordernissen des AG, sofern nicht anders vereinbart
Das darf der AG schon*erfordern*, er muss sich nicht nach deiner Planbarkeit richten. Oder ihr vereinbart eben so---dass es für beide passt. 5-Tage-Woche und dort nur Mo-Di-Do.
Punkt 3 würde mir gar nicht gefallen. Was will das sagen?
Zitat (von rosi1970):
Diese sind dann Überstunden.
Das dürfte unter § Mehrarbeit im Vertrag zu finden sein.
So ganz starre Regelungen wird kein AG mehr anbieten. Der lässt sicher seine Kunden auch nicht um 17.30 sitzen, weil die Stunden für den Mitarbeiter beendet sind.
Was steht in deinem § Urlaub? Wenn du Urlaub nimmst,wirst du trotzdem bezahlt. Du musst dafür keine Ü-Stunden ansammeln und *verbrauchen*.
Zitat (von rosi1970):
Ganz schön kompliziert
Eigentlich nicht.
Der Grundsatz ist 48 Std. pro Monat. Davon gibts Ausnahmen. Ausnahmen sind Urlaub, Krankheit, Mehr-/Minderarbeit.
Bezahlt wird für 48 Std.pro Monat.

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#2
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Herr Anami,

danke für Ihre Antwort.

Ich bin absoluter Neuling was einen Nebenjob angeht, und ich will da nix falsch machen....

Die Chefin und ich hatten uns im Vorfeld mündlich darauf geeinigt, dass ich den Nebenjob nur ausüben kann an den und den Tagen zu der und der Uhrzeit.... das ist einfach für mich besser planbar, da ich ja tagsüber 6h täglich noch einer geregelten Hauptarbeit nachgehe.... unter den Bedingungen hab ich da nur zugesagt.... damit war sie auch einverstanden....

Wenn das jetzt nicht genau drin steht, würde das heißen, dass die dann zu mir sagen kann, kommste mal da und kommste mal da... das will ich nicht... und kann es auch zeitlich flexibel nicht einrichten.

Außerdem wenn nicht genau drin steht, wann kommen soll, was ist dann mit Feiertagsstunden??

Im Internet steht überall drin, dass jetzt nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) im Arbeitsvertrag die täglichen sowie die wöchentlichen Arbeitszeiten festgelegt sein müssen... oder verstehe ich hier was nicht richtig??

Ich hab das immer so verstanden, da ich nun einen Hauptjob habe und einen Nebenjob, gehen die Interessen von meinem Hauptjob vor! Dort verdiene ich ja schließlich mein meistes Geld. Das andere mache ich ja nur nebenbei. Wenn ich in meinem Hauptjob Urlaub habe, dann kann ich auch den Nebenjob nicht ausüben, musste ich sogar bei meinem jetztigen Chef unterschreiben, als ich ihn um sein Einverständnis gebeten haben.

Urlaub steht drin 12 Werktage.

LG rosi

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#3
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Punkt 3 würde mir gar nicht gefallen. Was will das sagen?.


Was darf den dann dort anstatt stehen??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Was steht in deinem § Urlaub? Wenn du Urlaub nimmst,wirst du trotzdem bezahlt. Du musst dafür keine Ü-Stunden ansammeln und *verbrauchen*.


bei §9 Urlaub steht:

1. die AN erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 12 Werktagen
2. der Urlaub wird in Abstimmung mit der AG unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse festgelegt
3. der Urlaub ist bis zum 31.12. des Jahres zu nehmen, sofern Urlaub aus betrieblichen Gründen oder aus anderen Gründen, die in der Person des Angestellten liegen, nicht genommen werden kann, wir der Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen. Ein Urlaubabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen wird der Urlaubsabgeltungsanspruch auf das gesetztliche Mindestmaß (20AT/Jahr) begrenzt

Zu Punkt 2: was ist mit meinem Urlaub aus meiner richtigen Arbeit?? 28 Tage.... die gehen doch vor und wenn ich Urlaub habe, dann kann ich auch nicht dort meinen Nebenjob ausüben... und meinen Urlaub spreche ich mit meinem Chef von meinem Hauptjob ab und mein Nebejob hat sich danach zu richten.... geht doch gar nicht anders, oder seh ich das falsch... sonst lassen sich doch diese beiden Jobs nie miteinander vereinbaren??? Oder?

Zu Überstunden steht noch unter §3 Arbeitszeit: geleistete Überstunden werden nicht vergütet, sondern sind durch entsprechende Freizeit innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen.

LG rosi

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von rosi1970):
Was darf den dann dort anstatt stehen??
Da sollte gar nichts stehen. Wenn es der Betrieb erfordert, hat man weniger Std. zu tun. Dann schreibt man Minusstunden. Die werden im Laufe des Jahres gegen Plusstunden ausgeglichen. Nach § 3 Arbeitszeit.
Es geht dabei nur um Zeit--- nicht um Geld. Bezahlt werden solltest du immer für 48h pro Monat.

zu Urlaub: Korrekt. Du musst dich wegen deines anderen *Haupturlaubs* eben insoweit mit der Praxis einigen, dass es passt.
Urlaub im Hauptjob: Was heißt, der geht vor?---Wenn du 2 oder 3 Jobs bei verschiedenen AG hast oder haben willst, muss das zusammenpassen. Oft ist das auch so. Wenns nicht passt, dann passt der Nebenjob eben nicht.
Zitat (von rosi1970):
und mein Nebejob hat sich danach zu richten....
Hä? NÖ. Völlig unrealistisch.
Dein Praxis-AG bietet dir den Job zu diesen Bedingungen an. Zu bestimmten Dingen sollen sich AG und AN einigen, z.B zur Urlaubsplanung. Die Praxis richtet sich mit der Urlaubsplanung garantiert nicht nach deinem Hauptjob-Urlaub.
Aber evtl. passt es trotzdem. Du musst deinen Urlaub sowieso planen und anmelden, bei beiden AG.

Anders denken:
Du hast 12 Tage Urlaub beim Praxis-AG.
Du hast 28 Tage Urlaub beim Haupt-AG.
Wo steht geschrieben, dass du beide Urlaube im gleichen Zeitfenster nehmen musst?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du es so besprochen hast, dass du nur an bestimmten Tagen für den Minijob tätig sein kannst, sollte es auch so im Vertrag erscheinen, und sei es in einer Ergänzung / Konkretisierung.
Alles andere führt früher oder später nur zu Unmut.

Zu deiner vereinbarten Arbeitszeit: 48 h im Monat bedeutet an durchschnittlicher Wochenarbeitszeit 48/12/52=11,08 h. Der Monat ist eben nicht gleich 4 Wochen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da sollte gar nichts stehen. Wenn es der Betrieb erfordert, hat man weniger Std. zu tun. Dann schreibt man Minusstunden. Die werden im Laufe des Jahres gegen Plusstunden ausgeglichen. Nach § 3 Arbeitszeit.
Es geht dabei nur um Zeit--- nicht um Geld. Bezahlt werden solltest du immer für 48h pro Monat.


Soll ich da jetzt einfach sagen, nein, ich will nicht, das das hier steht?? Weiß nicht, ob die da mitmachen....

Zitat (von Anami):
Urlaub im Hauptjob: Was heißt, der geht vor?---Wenn du 2 oder 3 Jobs bei verschiedenen AG hast oder haben willst, muss das zusammenpassen. Oft ist das auch so. Wenns nicht passt, dann passt der Nebenjob eben nicht.


Naja, der geht halt vor, dort verdiene ich mein meistes Geld. Mein Chef erwartet das der Nebenjob meine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Ich musste eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich meine Ruhetage einhalte, als sprich in meinem Urlaub mache ich Urlaub und erhole mich und gehe nicht irgendwo anders arbeiten. Ich habe z.Bsp. im Sommer 3 Wochen zusammenhängend Urlaub geplant. Den muss ich mit meinem Chef von meinem Hauptjob abstimmen. Da gehe ich in den drei Wochen auch nicht der Nebentätigkeit nach. Somit müssen die in der Praxis da mitmachen, ob das bei denen passt oder nicht.... oder was ist falsch der Denkweise.... verstehe ich jetzt nicht.... Ich nehme in der Zeit dann auch meinen Urlaub bei meinem Nebenjob und werden denen nur sagen, ich komme von da bis da nicht. Anders gehts doch gar nicht.

Zitat (von Anami):
Hä? NÖ. Völlig unrealistisch.
Dein Praxis-AG bietet dir den Job zu diesen Bedingungen an. Zu bestimmten Dingen sollen sich AG und AN einigen, z.B zur Urlaubsplanung. Die Praxis richtet sich mit der Urlaubsplanung garantiert nicht nach deinem Hauptjob-Urlaub.


Doch, weil da habe ich Urlaub und komme nicht... den Urlaubsplan habe ich dort gezeigt und gesagt, hier bin ich nicht da. Damit waren Sie einverstanden.....Dann verdiene ich halt weniger, wenn sie es mir nicht bezahlen, oder es entstehen Minusstunden. Es wurde von mir von vornherein gesagt, dass mein Hauptjob in allem vor geht, Urlaub usw.

Zitat (von Anami):
Anders denken:
Du hast 12 Tage Urlaub beim Praxis-AG.
Du hast 28 Tage Urlaub beim Haupt-AG.
Wo steht geschrieben, dass du beide Urlaube im gleichen Zeitfenster nehmen musst?


nirgends, die 12 Tage Urlaub werden ja schon teilweise für die Tage mit drauf gehen, wo ich meine 28 Tage Urlaub mache. Wenn ich die 12 Tage Urlaub nicht dafür mit nehme, habe ich Minusstunden....

LG Rosi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn du es so besprochen hast, dass du nur an bestimmten Tagen für den Minijob tätig sein kannst, sollte es auch so im Vertrag erscheinen, und sei es in einer Ergänzung / Konkretisierung.
Alles andere führt früher oder später nur zu Unmut.

Zu deiner vereinbarten Arbeitszeit: 48 h im Monat bedeutet an durchschnittlicher Wochenarbeitszeit 48/12/52=11,08 h. Der Monat ist eben nicht gleich 4 Wochen.


Danke für die Antwort. Gut, so sind es nun aber 12h und es häufen sich dann über das Jahr einige Überstunden an, die ich dann aber sicher brauche um die Differenz zw. meinem Urlaub bei meinem Hauptjob und dem Urlaub in der Praxis auszugleichen.

LG rosi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nach § 3 Arbeitszeit


da steht aber nur das:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

LG rosi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rosi1970):
1. die monatliche Arbeitszeit beträgt 48h, verteilt auf die Werktage Montag bis Freitag

Was spricht dagegen, dies durch zu streichen bzw. mit dem potentiellen Arbeitgeber zu besprechen und durch die besprochenen Inhalte zu ersetzen?



Zitat (von Anami):
Punkt 3 würde mir gar nicht gefallen. Was will das sagen?

Wenn zu wenig zu tun ist, will der Arbeitgeber einseitig die Stunden reduzieren dürfen um weniger Geld zahlen zu müssen - also das unternehmerische Risiko auf den Arbeitgeber abwälzen. Das ist nicht zulässig, die Klausel dürfte also nichtig sein.



Zitat (von Anami):
Wenn es der Betrieb erfordert, hat man weniger Std. zu tun. Dann schreibt man Minusstunden. Die werden im Laufe des Jahres gegen Plusstunden ausgeglichen.

Dazu müsste erst mal ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Berta234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe! Ihr habt meine Frage auch beantwortet :) )

-- Editiert von Berta234 am 12.12.2019 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von rosi1970):
Naja, der geht halt vor,
Stimmt. Für dich. Deshalb muss die Praxis sich aber nicht danach richten.
Zitat (von rosi1970):
gehe nicht irgendwo anders arbeiten.
Das steht in deinem Haupt-AV?
Dann hast du Glück, wenns mit der Praxis passt.
Zitat (von rosi1970):
Somit müssen die in der Praxis da mitmachen, ob das bei denen passt oder nicht.... oder was ist falsch der Denkweise...
Ja, Falsch. Das müssen die nicht. Wenns nicht zusammenpasst, trennt man sich eben.
Zitat (von rosi1970):
Anders gehts doch gar nicht.
Doch. Geht anders.
zB. dein Haupturlaub ist geplant im Juli. Da darfst du nicht arbeiten. In den 3 Wochen bist du einfach weg/im Urlaub-
Die Praxis macht geplant Betriebsferien---im August. Da musst du auch Urlaub machen.

Zitat (von rosi1970):
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Ich hatte schon gefragt, was da steht.
Zitat (von rosi1970):
Zu Überstunden steht noch unter §3 Arbeitszeit: geleistete Überstunden werden nicht vergütet, sondern sind durch entsprechende Freizeit innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen.
Die entsprechend entstandene Freizeit wird doch sicher als Minus-/Plusstunden aufgezeichnet, oder? Das Zettelchen nennt sich dann Arbeitszeitkonto.

Wie machst du es jetzt? Schreibst du *Überstunden/Mehrarbeit* auf? Oder wie wird das in dieser Praxis gehandhabt? Du bist doch schon einen Monat dort.
Zitat (von rosi1970):
die ich dann aber sicher brauche um die Differenz zw. meinem Urlaub bei meinem Hauptjob und dem Urlaub in der Praxis auszugleichen.
Das verstehe ich noch nicht.
Wie willst du denn mit Praxis-Überstunden den Urlaub ausgleichen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rosi1970
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Stimmt. Für dich. Deshalb muss die Praxis sich aber nicht danach richten.


Nein, muss sie nicht. Aber meine Bedingungen waren nunmal, dass ich nur so und so kann und damit waren sie einverstanden.

Zitat (von Anami):
Zitat (von rosi1970):
gehe nicht irgendwo anders arbeiten
Das steht in deinem Haupt-AV?


Das steht in der Vereinbarung mit meinem Chef, als er mir schriftlich genehmigt hat, dass ich einen Nebenjob machen kann... das meine Ruhetage einzuhalten sind.... wenn ich Urlaub habe, habe ich Urlaub, da arbeite ich weder dort noch da... ist doch logisch, oder?


Zitat (von Anami):
Falsch. Das müssen die nicht. Wenns nicht zusammenpasst, trennt man sich eben.


Stimmt, bis jetzt wurde ja alles so akzeptiert wie ich es wollte, und wir werden sehen, ob es so bleibt. Und wenn nicht, dann darf man nicht an Herzdrücken leiden und beendet das Ganze einfach wieder.

Zitat (von Anami):
Doch. Geht anders. zB. dein Haupturlaub ist geplant im Juli. Da darfst du nicht arbeiten. In den 3 Wochen bist du einfach weg/im Urlaub Die Praxis macht geplant Betriebsferien---im August. Da musst du auch Urlaub machen.


Ne, die Praxis macht keinen Urlaub. Ich habe im Sommer drei Wochen Jahresurlaub (15 Tage) die ich nehme in meinem Hauptjob. In dieser Zeit gehe ich auch nicht in die Praxis arbeiten, also mach ich da entweder Minusstunden für diese Zeit oder ich mache dann auch pro Woche drei Tage Urlaub, da ja angedacht ist, das ich an drei Tagen die Woche arbeite. Das wären dann bei drei Wochen 9 Urlaubstage im Nebenjob. An Weihnachten nochmal das gleiche Spiel. Dort sind es 8 Tage Urlaub im Hauptjob und 4 Tage Urlaub im Nebenjob. Da fehlt mir dann schon ein Tag, den ich mit Überstunden wieder ausgleichen muss. Dann habe ich noch ein paar Tage in meinem Hauptjob, die ich im Rest des Jahres nehme, die dann auch auf die Tage fallen, an denen ich in der Praxis arbeite.

Zitat (von Anami):
Wie machst du es jetzt? Schreibst du *Überstunden/Mehrarbeit* auf? Oder wie wird das in dieser Praxis gehandhabt? Du bist doch schon einen Monat dort


Ich führe einen Stundenzettel mit allen Stunden + und -

Zitat (von Anami):
Zitat (von rosi1970):
die ich dann aber sicher brauche um die Differenz zw. meinem Urlaub bei meinem Hauptjob und dem Urlaub in der Praxis auszugleichen.
Das verstehe ich noch nicht.
Wie willst du denn mit Praxis-Überstunden den Urlaub ausgleichen?


Wenn ich z.Bsp. 8 Überstunden habe, dann kann ich mal 2 Tage (a 4h) zu Hause bleiben oder verwende die für meinen Urlaub, den ich mache und da nicht in der Praxis arbeite.

LG Rosi

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von rosi1970):
Und wenn nicht, dann darf man nicht an Herzdrücken leiden und beendet das Ganze einfach wieder.
Ja. So hatte ich das schon empfohlen, wenn du mit der Praxis keine Änderung im Vertrag hinkriegst.

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