Hallo,
ich habe meine Daten in verschiedene Rechner von Anwaltskanzleien sowie der Verbraucherzentrale eingegeben und festgestellt, dass sich das Ergebnis nach einer Wiederholung, wenige Tage später, erhöht
Woran liegt das?
Vielen Dank.
-- Editiert von mauba am 12.12.2019 12:22
Rechner für Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ich gehe davon aus, dass Du beabsichtigst, Deine private Rentenversicherung zu widerrufen und Du aus diesem Grunde Online-Rechner hinsichtlich des Rückzahlungsbetrages bemüht hast.
Der ausgewiesene Rückzahlungsbetrag im Erfolgsfalle des Widerrufs wird sich deswegen von Tag zu Tag erhöhen, weil sich die Zinsberechnung mit jedem weiterem Tage ändert.
Hallo,
ich hatte meine private Rentenversicherung gekündigt und später den Widerruf gefertigt.
Dann hatte ich meine Daten in verschiedene Rechner eingegeben um festzustellen, lohnt es sich überhaupt.
Ein paar Wochen später versuchte ich es nochmal, es wurde ein leicht erhöhter Betrag ausgewiesen.
Wenn ich das richtig sehe, müssten die Zinsen bis jetzt gerechnet werden - habe nichts gefunden, wo dies steht.
Auch ist mir nicht klar, ob der bereits bei der Kündigung erstattete Betrag von der durch den Rechner ermittelten Summe abzuziehen ist.
Ich hatte in einen Vertrag mit BU aus 2001 bis 2013 insgesamt über 24.000 Euro eingezahlt und erhielt nach Kündigung 22.000 Euro zurück.
Da die Belehrung fehlerhaft war habe ich den Widerruf gefertigt - die Versicherung lehnte ab.
Die Verbraucherzentrale ermittelte im Oktober und November stets 14.000 Euro Erstattung,
eine Rechtsanwaltskanzlei 22.400 Euro, eine zweite 24.600 Euro.
Könnt Ihr mir auch hierzu helfen?
Vielen Dank.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es ist richtig, dass auch eine bereits gekündigte und ausgezahlte Rentenversicherung noch widerrufen werden kann.
Der leicht erhöhte Betrag, den Du ermittelt hast, ergibt sich aus der Zinsberechnung, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs ermittelt werden muss.
Selbstverständlich muss von dem Rückerstattungsbetrag, der sich durch den Widerruf ergibt, der zuvor von der Versicherung ausgezahlte Rückkaufswert abgezogen werden.
Grundsätzlich hast Du bei einem wirksamen Widerruf Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge nebst Zinsen. Insoweit müsste sich hier ein Betrag jenseits von 30.000 EUR abzüglich des erstatteten Betrages in Höhe von 22.000 EUR ergeben. Allerdings müsste meines Erachtens hier noch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung mindernd berücksichtigt werden.
Hallo,
vielen Dank für Deine sehr guten Antworten auf mein Problem.
Ich hatte auch eine Lebensversicherung aus 1997, habe bis 2001 Beiträge gezahlt, insgesamt 5.700 Euro, in 2001 habe ich gekündigt weil ich mir die Versicherung nicht mehr leisten konnte.
Ich habe nur 2.300 Euro zurück erhalten.
In 2015 hatte ich auch zu dieser Versicherung den Widerruf gefertigt - ebenso abgelehnt.
Die Verbrauerzentrale errechnete 11.000 Euro bei erfolgreichem Widerruf, Anwälte zwischen 21.700 und 25.000 Euro.
Wenn ich dann die bereits erhaltenen 2.300 Euro abziehe ergeben sich enorme Unterschiede.
Nach Deiner Mitteilung würde ich Zinsen bis 2015 erhalten - können-- oder sehe ich dies falsch?
Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe.
Zinsen sind bis zu dem Zeitpunkt der Rückabwicklung zu erstatten und nicht lediglich bis zum Jahre 2015.
Bei der Zinsberechnung muss jedoch der erstattete Rückkaufswert berücksichtigt werden.
Hallo,
nochmals vielen Dank für die sehr guten Antworten zu meinem Problem.
Allerdings ist für mich noch nicht klar, Du hattest mir geschrieben, der leicht erhöhte Betrag des Rückabwicklungsrechners ergibt sich aus der Zinsberechnung, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs ermittelt werden muss.
Später schriebst Du, Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung zu erstatten und nicht lediglich bis zum Jahre 2015 - in 2015 erfolgte mein Widerruf.
Nochmals meine Daten hierzu:
Rentenversicherung aus 1997,
gekündigt und teilweise ausgezahlt 2001,
Widerruf in 2015 da Belehrung fehlerhaft ist.
Versicherung lehnt ab.
Verjährung ist noch nicht eingetreten, auch Verwirkung nicht da es meiner Meinung nach am Umstandsmoment mangelt.
Würde ich nun die Zinsen bis zur Kündigung in 2001 oder bis zum Widerruf in 2015 oder gar bis jetzt erhalten?
Ich habe im Internet kaum etwas hierzu gefunden.
Auch frage ich mich, wie hoch war damals die Abschlussgebühr - im Vertrag habe ich nichts gefunden und wie hoch sind in etwa die Verwaltungskosten?
Ich wäre sehr froh, wenn ich auch Antworten zu meinen neuen Darlegungen erhalten könnte.
vielen Dank.
Die Zinsen wären selbstverständlich bis zum heutigen Tage von der Versicherung zu vergüten. Wäre es anders, würde ja die Versicherung auch dafür belohnt, dass sie einfach nicht zahlen würde.
Hallo,
danke.
Entschuldige meine nochmalige Frage, auch Zinsen bis heute wenn der Vertrag bereits 2001 gekündigt und abgerechnet wurde?
Vielen Dank
Ja, aber Zinsen für den erstatteten Rückkaufswert müssen dagegen gerechnet werden. Außerdem ist es fraglich, ob für eine Rentenversicherung, die vor dem Jahr 2003 gekündigt worden ist, noch ein Widerrufsrecht besteht.
ZitatWiderruf in 2015 da Belehrung fehlerhaft ist. :
Es gab 1997 eine Belehrung zum Widerrufsrecht?
Berry
Der nachfolgende Online-Rechner berücksichtigt eine bereits erfolgte Kündigung und Rückzahlung der Rentenversicherung:
https://www.db-anwaelte.de/anwalt/versicherungsrecht/rechner-widerspruch-lebensversicherung-rentenversicherung/
Wenn Du Deine Daten variierst, kannst Du auch erkennen, dass nicht nur der seinerzeitige Auszahlungsbetrag aufgrund der Kündigung entscheidend ist, sondern auch, wann diese erfolgt ist.
Ist Deine Versicherung in der Auswahlliste des Rechners enthalten?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Hallo,
vielen Dank für die weitere Antwort.
Ich habe bereits den db-Anwälte Rechner verwandt, leider steht die Versicherung nicht in der Liste, habe daher sonstige angeklickt.
Das Ergebnis war ein verdienter Anspruch von 24.918,89 Euro.
Wenn ich das nun richtig sehe muss ich nun noch den bereits 2001 erhaltenen Rückkaufswert abziehen.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, daher will ich zuerst mal sehen, um welche Summe geht es überhaupt und dann entscheiden, ob ich das Risiko eingehen kann.
Vielen Dank.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten