Fortbildung Arbeitszeit

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
selles
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildung Arbeitszeit


Folgendes Szenario: ich mache nebenberuflich eine Fortbildung (Industriemeister) dies ist mit dem Geschäft abgesprochen und mir wurde eingeräumt da wir im 3 Schicht Betrieb arbeiten das ich bei Nachtschicht Sonntags anfangen darf damit ich freitags frei habe da ich Samstags morgens Schule habe Nachtschicht ist von 22:00-06:00....Nun haben wir einen sogenannten Einsatzpool der greift wenn die Wochenenden krankheitsbedingt unterbesetzt sind mein Teamleiter verlangt nun von mir das ich am Samstag zur Nachtschicht erscheine mit Verweis auf die Ruheszeit (Schule von 8:30-14:00) meinte er zuerst ich solle früher die Schule verlassen das habe ich aber nicht angenommen nun sagt er ich solle um 01:00 nachts mit der Arbeit beginnen da hier die 11 Stunden vorbei sind...ist dies rechtens? Ab Mittwoch haben wir geschlossen wegen betriebsstillstand die meisten Kollegen mussten darüber schmunzeln da sie aus Erfahrung sagen können das mein Einsatz sinnlos sei da eh nichts mehr zu tuen ist

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// ... mir wurde eingeräumt, .... dass ich bei Nachtschicht Sonntags anfangen darf damit ich freitags frei ....

Tja - ich hoffe, du hast das auch schriftlich. Das wäre günstig. Aber auch eine mündliche Zusage sollte der AG einhalten. Er müsste dich schlicht aus diesem Pool 'rausnehmen. Die praktische Seite, dass ab Mittwoch ohnehin tote Hose sein wird und somit nichts zu tun, kann nur ein Stützargument sein.

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#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
dies ist mit dem Geschäft abgesprochen und mir wurde eingeräumt da wir im 3 Schicht Betrieb arbeiten das ich bei Nachtschicht Sonntags anfangen darf damit ich freitags frei habe


Habt ihr dies schriftlich festgehalten?

Zitat:
nebenberuflich eine Fortbildung (Industriemeister)


Besuchst du die Fortbildung rein privat oder wirst du von deinem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts dafür freigestellt?

Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist die Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer, unabhängig davon ob er arbeitet oder nicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss.
Eine rein privat besuchte Fortbildung wird nicht vom ArbZG erfasst, zwischen Ende der Fortbildung und Beginn der Arbeit muss der Arbeitgeber daher keine Ruhezeit nach § 5 ArbZG beachten.

Ob und ab wann du Samstag zur Nachtschicht engesetzt werden kannst, hängt davon ab, was konkret ihr vereinbart habt. Natürlich müssten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch an mündliche Absprachen halten ... aber wie genau beweist du, was abgesprochen war?

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#3
 Von 
selles
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Zitat:
dies ist mit dem Geschäft abgesprochen und mir wurde eingeräumt da wir im 3 Schicht Betrieb arbeiten das ich bei Nachtschicht Sonntags anfangen darf damit ich freitags frei habe


Habt ihr dies schriftlich festgehalten?

Zitat:
nebenberuflich eine Fortbildung (Industriemeister)


Besuchst du die Fortbildung rein privat oder wirst du von deinem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts dafür freigestellt?

Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist die Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer, unabhängig davon ob er arbeitet oder nicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss.
Eine rein privat besuchte Fortbildung wird nicht vom ArbZG erfasst, zwischen Ende der Fortbildung und Beginn der Arbeit muss der Arbeitgeber daher keine Ruhezeit nach § 5 ArbZG beachten.

Ob und ab wann du Samstag zur Nachtschicht engesetzt werden kannst, hängt davon ab, was konkret ihr vereinbart habt. Natürlich müssten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch an mündliche Absprachen halten ... aber wie genau beweist du, was abgesprochen war?



Schriftlich wurde es nicht festgehalten bzw das "Ergebnis" des Gespräches wurde in einer E-Mail zusammengefasst es ist also nachweisbar und eigentlich halten sich die Vorgesetzten daran.

Die Fortbildung ist Privat wobei es natürlich das Gebiet ist in welcher Branche ich arbeite aber ich zahle den Unterricht selbst....Ich habe einmal die Woche Samstags Schule wenn ich Früh bzw Spätschicht habe arbeite ich normal von Montag bis Freitag... In der Nachtschicht wurde festgelegt das ich Sonntags Nacht beginne und Freitags zuhause bleibe

Die Kernfrage ist ob es dem AN zumutbar ist morgens in die Schule zu fahren und Abends arbeiten zu gehen.
Schulzeiten sind von 8:30-14:00
Der vorgesetzte hat mich nun für 01:00 einbestellt da hier die 11 Stunden Ruhezeit vorbei sind.

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#4
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Die Kernfrage ist ob es dem AN zumutbar ist morgens in die Schule zu fahren und Abends arbeiten zu gehen.


Rein nach dem Arbeitszeitgesetz JA. Denn es ist deine Sache, was du in deiner Freizeit machst, solange deine Arbeit nicht darunter leidet.
Die Fortbildung ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Dein Arbeitgeber müsste daher keine elfstündige Ruhezeit zwischen Fortbildung und Arbeitsbeginn berücksichtigen.

Der einzige Ansatzpunkte, um diese Schicht abzulehnen, ist die Absprache mit deinem Arbeitgeber. Also genau nachlesen, was ihr vereinbart habt. Schlechte Karten hast du, wenn ihr nur abgesprochen habt, dass du von Freitag auf Samstag nicht zur Nachtschicht sowie am Samstag nicht zur Tagschicht eingeteilt wirst. In dem Fall spricht nichts gegen eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag.

Zitat:
eigentlich halten sich die Vorgesetzten daran.


Dein Arbeitgeber scheint dir wohlgesinnt zu sein. Er berücksichtigt deine Fortbildung im Dienstplan, dass ist nicht selbstverständlich.
Du solltest abwägen, ob es für das zukünftige Verhältnis förderlich ist, diese eine Nachtschicht abzulehnen. Zumal dein Arbeitgeber dir sogar beim Arbeitsbeginn (1 Uhr statt 22 Uhr) entgegenkommt.

Zitat:
Überlege einmal, bevor du gibst, überlege zweimal, bevor du annimmst, und tausendmal, bevor du verlangst. Marie von Ebner-Eschenbach


Ich würde diese eine Schicht machen und ggf. im neuen Jahr das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Z.B. anbieten, dass du während der Schulferien gern für den Einsatzpool zur Verfügung stehst, aber darum bittest während der Unterrichtszeit befreit zu werden. Oder ...

-- Editiert von schneechen am 13.12.2019 16:49

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#5
 Von 
selles
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten, Ja ich werde diese Schicht machen mir ging es nur ums Verständnis und generell bin ich mit meinem AG zufrieden. Mich ärgert es einfach nur weil es wirklich nicht gerade schön ist wenn man von Montag bis Freitag um 4:30 aufsteht weil man Frühschicht hat, Samstags um 5:30 wegen der Schule und dann halt Abends bzw Nachts arbeiten soll da muss man sich ja mit Koffein Vollpumpen um diese Nacht irgendwie zu schaffen. Aber DANKE für eure Hilfe und schöne Feiertage !

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