Fragen zu freiwill. Jahresleistungen

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sinque
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu freiwill. Jahresleistungen

Hallo. Ich habe heute einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.

Mir ist dabei ein Punkt nicht ganz schlüssig. Da heißt es, dass freiwillige Jahresleistungen bei einem Ausscheiden bis 31.03. zurückgezahlt werden müssen. Konkret für das Weihnachtsgeld habe ich eine Rechtsregelung im Netz gefunden. Aber Urlaubsgeld gilt ja auch dazu. Wird aber schon im Juni/Juli gezahlt. Gilt die Rückzahlung zum 31.03. dann auch? Oder gibt es da eine andere Info zu?

Vielen lieben Dank :-)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Meiner Einschätzung nach liegt das Urlaubsgeld sozusagen außerhalb der Reichweite dieser Regel.
Wenn Sonderzahlungen zu Weihnachten so gestaltet sind, dass sie ein ungekündigtes AV bis Ende März des Folgejahres bedingen, anderenfalls zurückzuzahlen sind, kann diese Regel ja nur gelten, wenn die Weihnachtszahlung eine Treueprämie darstellt. Sollte das Urlaubsgeld dazu gehören sollen, würde das ja bedeuten, dass die Bindungsfrist auf ein Dreivierteljahr gedehnt würde. Das kann nicht im Sinne der Sache liegen.

-- Editiert von blaubär+ am 13.12.2019 09:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen