Hallo. Ich habe heute einen neuen Arbeitsvertrag
bekommen.
Mir ist dabei ein Punkt nicht ganz schlüssig. Da heißt es, dass freiwillige Jahresleistungen bei einem Ausscheiden bis 31.03. zurückgezahlt werden müssen. Konkret für das Weihnachtsgeld habe ich eine Rechtsregelung im Netz gefunden. Aber Urlaubsgeld gilt ja auch dazu. Wird aber schon im Juni/Juli gezahlt. Gilt die Rückzahlung zum 31.03. dann auch? Oder gibt es da eine andere Info zu?
Vielen lieben Dank :-)
Fragen zu freiwill. Jahresleistungen
12. Dezember 2019
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Frage vom 12. Dezember 2019 | 22:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu freiwill. Jahresleistungen
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 09:42
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Meiner Einschätzung nach liegt das Urlaubsgeld sozusagen außerhalb der Reichweite dieser Regel.
Wenn Sonderzahlungen zu Weihnachten so gestaltet sind, dass sie ein ungekündigtes AV bis Ende März des Folgejahres bedingen, anderenfalls zurückzuzahlen sind, kann diese Regel ja nur gelten, wenn die Weihnachtszahlung eine Treueprämie darstellt. Sollte das Urlaubsgeld dazu gehören sollen, würde das ja bedeuten, dass die Bindungsfrist auf ein Dreivierteljahr gedehnt würde. Das kann nicht im Sinne der Sache liegen.
-- Editiert von blaubär+ am 13.12.2019 09:44
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