Allianz will ohne grund BU nicht auszahlen!

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fantadose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Allianz will ohne grund BU nicht auszahlen!

Hallo,


Ich bin gerade total perplex und schockiert und weiß garnicht so recht wo ich anfangen soll!


Ich kann nicht glauben das so ein großes und "seriöses" Versicherungsunternehmen wie die Allianz mit allen Mitteln versucht den Versicherungsnehmer zu zermürben, damit es ja zu keiner Zahlung kommt!


Ich bereue es so sehr das wir (ganze Familie) alles bei der Allianz versichert haben.

Es handelt sich dabei um:

3 x BU Vertäge, 4 x Unfallvers., Hausratsvers., Haftpflichtsvers., Komplettpaket-Rechtsschutz inkl. Immorechtsschutz, 2 x KFZ, Krankenvers.


Hinzu kommt das ich Anfang des Jahres einen Immobilienkredit bei der Allianz aufgenommen habe, trotz weitaus besseren Angeboten u Konditionen bei anderen Banken! Nur weil ich dachte das ich bei der Allianz besser aufgehoben bin, wenn es mal zu einem Ernstfall kommt! 


Leider wurde ich bitterlich enttäuscht!


Jetzt zu mir und meinen Fall:

Ich bin Verheiratet, 33 und habe 3 Kinder.

Ich war bis zuletzt als Maschinenbediener in der Spritzerei tätig.


Seit mehreren Monaten bin ich krankgeschrieben weil bei mir Epilepsie diagnostiziert worden ist.


Der Neurologe und der Betriebsarzt haben mir bestätigt das ich meinen Beruf, aufgrund der Gefahren die durch einen Anfall entstehen können, nicht weiter ausführen darf.


Das Versorgungsamt hat mir meinen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 ausgestellt.


Wegen dem Leistungsfall BU sind wir mit der Allianz alle Prozesse durchgegangen.


Ich wurde von der BU/Lebensversicherungsabteilung der Allianz am 10/2019 zum Gutachter geschickt. Ein Weiteres mal zum Gutachter wurde ich von der Krankenversicherungsabteilung der Allianz 12/2019 geschickt.


Auf die frage warum ich nochmal zum Gutachter soll, wurde mir gesagt das die BU/LV Abteilung und die Krankenversicherungsabteilung unabhängig voneinander Arbeiten und keine Daten untereinander austauschen!


Dieses Argument konnte ich nicht nachvollziehen, da ich der Allianz alle Befugnisse per Unterschrift gegeben habe das alle Unterlagen und Daten von mir überall angefordert werden dürfen! Es ist schließlich ein und das selbe Unternehmen auch wenn es verschiedene Abteilungen sind und mein Einverständnis wurde gegeben das man alles von mir überall anfordern darf!


Dennoch habe ich diese Entscheidung der Allianz so akzeptiert und bin also ein 2. Mal am 12/2019 zum Gutachter.


Jetzt bekam ich einen Brief von meiner "Ansprechpartnerin" meines BU falles.


Das Gutachten vom 10/2019 ist "nicht verwertbar"

Ich soll also ein 3. Mal von der Allianz zum Gutachter geschickt werden!


Die "Ansprechpartnerin" meinte am Telefon das dieses Gutachten ungenügend und "für die Tonne" sei.


Diesen Gutachter habe ich angerufen und gefragt ob diese sowas zum erstenmal erstellt haben und ob es in dieses Hinsicht keine Erfahrung gibt weil es laut der Allianz "nicht verwertbar" ist!

Am Telefon war man über die Entscheidung der Allianz schockiert und entsetzt!

Sehr wohl gab es in der Vergangenheit öfter Gutachten wie in "meinem" Fall. Niemals aber ein "nicht verwertbares" Gutachten. Ich wäre der erste Fall!


Jetzt soll ich innerhalb kürzester Zeit zu einem 3. Gutachter!


Was bitte soll das werden??? Das ist ja schon unterstes Niveau wie man mit treuen Versicherungsnehmer umgeht aber AUFGEPASST es geht tatsächlich noch viel schlimmer!!!


Diese "Ansprechpartnerin" hat mich vor ein paar Wochen angerufen und meinte das es zu keiner Zahlung kommen wird! 


Auf die Frage warum es zu keiner Zahlung kommen soll hat sie mir Betrug, Arglist und Vorsatz unterstellt!!!!

 

Sie meinte das ich vor Abschluss des Vertrages von meiner Krankheit Epilepsie wusste und bewusst verheimlicht habe damit es zum Abschluss des Vertrages kommt.



Auf die Nachfrage das Sie bzw die Allianz doch beweisen soll das ich das Arglistig und unter Vorsatz verschwiegen habe, ist man bis heute nicht drauf eingegangen. Stattdessen wurde mein BU Vertrag einseitig von der Allianz gekündigt und der Vertrag für Nichtig erklärt!


Ich hatte meinen ersten Anfall 12/2011 während eines Kinofilms. Ich wurde mit dem Notdienst ins Klinikum eingeliefert und der Notarzt hatte mir die Diagnose Kreislaufkollaps (Synkope) gestellt (Arztbericht vorhanden mit Entlassung ohne weiteren Maßnahmen).


Den zweiten und die weiteren Anfälle hatte ich 2018/2019


Erst der Neurologe meinte im Jahre 2019 (!) aufgrund des Krankheitsverlauf das er davon ausgeht das dieser Anfall im Jahre 2011 kein Kreislaufkollaps war sondern eine Epilepsie!


Seitens der Allianz wurden von mir alle möglichen Arztberichte und Unterlagen von Hausärzten, Krankenkassen etc eingefordert die über 15 Jahre zurückliegen. Es waren zig unterlagen dabei.


Es gab keinen einzigen Nachweis, das ich wegen der Epilepsie in Behandlung war bzw taucht das Wort Epilepsie nirgends auf! 

Wenn das Wort Epilepsie nicht 1 x auftaucht, wie kann man mir vorwerfen das ich die Krankheit verschwiegen habe!?


Also es gibt niemanden, kein Arzt, Kein Krankenhaus das mir je bestätigt hat, das ich an Epilepsie erkrankt bin.


Dennoch war diese "Ansprechpartnerin" am Telefon der Meinung, ohne jeglichen Nachweis, mir die Unterstellung zu bringen das ich betrüge! Das man den Nachweis dafür bringen soll das ich arglistig und nichtig gehandelt habe, habe ich bis heute nicht erhalten und werde ich auch nie erhalten weil es so einen Nachweis nicht gibt!


Bei den Gesundheitsfragen habe ich einige details vergessen. Das wurde mir auch so von der Allianz vorgeworfen das ich diese dinge nicht angegeben habe. Das ist so korrekt aber nicht relevant für meinen BU Fall.

- Ich habe vergessen zu erwähnen das ich einen Bluttest bei meinem Hausarzt gemacht habe (Vitamin D Mangel)
- eine Schlägerei mit einem Krankenhausaufenthalt u abgebrochenem Zahn
- Und eben dieser Kreislaufkollaps (laut Notarzt) im Jahre 2011 wo ich für 1 std in der Notaufnahme war und ohne weitere Maßnahmen entlassen worden bin.
Diese Punkte wurden aufgezählt wieso ich diese dinge bei der Gesundheitsfrage nicht angegeben habe.

Wie kann man mir wegen sowas vorwerfen das ich diese Angaben extra und bewusst nicht angegeben habe damit es zu einem Abschluss des Vertrages kommt?? Was haben diese Punkte mit Epilepsie zu tun??? Und wie zum Geier nimmt die Allianz sich das Recht sagen zu können das ich betrüge ohne einen Nachweis dafür zu bringen und diese tatsache einfach zu ignorieren!?!?

Die Allianz meint, dadurch das ich angeblich meine Epilepsie verschwiegen habe, hätte ich den Versicherungsschutz nicht zu normalen Bedingungen wie sie mir ausgestellt ist, nicht bekommen! Deshalb wurde der Vertrag seitens der Allianz von Beginn an für nichtig erklärt, aufgrund von "vorsätzlicher Verschwiegenheit" meinerseits!

Wie kann so ein großes Versicherungsunternehmen wie die Allianz solche dinge bringen?!?!?


3 x innerhalb kürzester Zeit zum Gutachter schicken aus Absurden Gründen!!!! Dann noch Betrug, Vorsatz und Arglist unterstellen ohne einen Beweis zu bringen, aber trotzdem einfach mal den BU Vetrag einseitig kündigen!?!?! 


Ich kann es immernoch nicht fassen und zittere gerade an den ganzen Händen während ich hier diesen Text zusammenfasse!


Der Nachweis des Betruges wurde mir natürlich nicht geschickt weil es eben diesen nicht gibt! 


Der Allianz habe ich zusätzlich geschrieben das ich gegen die einseitige Kündigung der Allianz bin. 

Das ich dagegen widerspreche und das wenn sie mir die Bestätigung schicken das sie auf der Nichtigkeit des Vertrages wegen Arglist und Vorsatz bleiben, das ich gegen diese Entscheidung und gegen diese Verleumdung der Allianz gerichtlich vorgehen werde.


Ich werde erstmal den ganzen Stress etwas einsacken lassen und dann die tage schauen einen guten Anwalt mit diesem Fall zu beauftragen! Hinzu kommt das ich überlege diesen Fall durch ein paar Kontakte in die Öffentlichkeit zu bringen damit alle mal sehen wie Versicherungen wenn es dann tatsächlich darauf ankommt mit Versicherungsnehmern umgehen!


Ich bin echt gespannt und neugierig wie man vor Gericht und in der Öffentlichkeit, dort den Umgang und die Beschuldigungen mit dem Kunden erklären will!!!


Ich werde den Großteil meiner Versicherungen, die ich bei der Allianz abgeschlossen habe kündigen! 


Ich bin immernoch sprachlos!




-- Editiert von Fantadose am 12.12.2019 23:44

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7 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und Ihre Frage? Oder wollten Sie einfach nur mal Luft ablassen?

Nebenbei: von "ohne Grund" kann ja keine Rede sein - die Gründe haben Sie selbst aufgezeigt.

Zitat (von Fantadose):
Bei den Gesundheitsfragen habe ich einige details vergessen. Das wurde mir auch so von der Allianz vorgeworfen das ich diese dinge nicht angegeben habe. Das ist so korrekt aber nicht relevant für meinen BU Fall.

- Ich habe vergessen zu erwähnen das ich einen Bluttest bei meinem Hausarzt gemacht habe (Vitamin D Mangel)
- eine Schlägerei mit einem Krankenhausaufenthalt u abgebrochenem Zahn
- Und eben dieser Kreislaufkollaps (laut Notarzt) im Jahre 2011 wo ich für 1 std in der Notaufnahme war und ohne weitere Maßnahmen entlassen worden bin.
Diese Punkte wurden aufgezählt wieso ich diese dinge bei der Gesundheitsfrage nicht angegeben habe.


Eine der Kainsfragen wird sein, wann genau der Vertrag abgeschlossen wurde. Im Antrag werden Sie sehr genau danach gefragt, wann welche Krankenhausaufenthalte und Behandlungen aus welchen Gründen vorlagen. Die Spanne, die erfragt wird liegt meist bei fünf Jahren, je nach dem. Wenn also innerhalb dieser fünf Jahre diese nicht erwähnten oder "vergessenen" Krankenhausaufenthalte waren, dann haben Sie definitiv falsche Angaben gemacht. Da gibt es nunmal nichts dran zu drehen oder zu deuteln.

Diese Fragen dienen unter anderem für die Versicherung dazu, das Risiko, Sie zu versichern, zu berechnen. Entweder gibt es Ausschlüsse oder Ihre Prämie wird höher, je nachdem. Aber dafür muss die Versicherung halt von den entsprechenden Vorfällen wissen. Möglicherweise wäre es von Interesse für die Versicherung gewesen, von dem Krankenhausaufenthalt wegen der Schlägerei und dem abgebrochenen Zahn zu wissen. Offensichtlich scheint ja dabei der Kopf zumindest mit betroffen gewesen zu sein...

Wie auch immer, ich denke nicht, dass Sie da ohne Anwalt weiterkommen werden. Aber Sie müssen sich auf einen längeren Weg einstellen, den sie zu gehen werden haben. Ein Selbstläufer wird das mit Sicherheit nicht mehr.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ergänzung:

Zitat (von Fantadose):
Wie kann man mir wegen sowas vorwerfen das ich diese Angaben extra und bewusst nicht angegeben habe damit es zu einem Abschluss des Vertrages kommt??
Das ist relativ "normal", daß dieser Vorwurf kommt. Sie müssen das widerlegen, denn die Versicherung hat erst mal vorliegen: Fragen, die nicht korrekt/vollständig beantwortet wurden.

Zitat (von Fantadose):
Was haben diese Punkte mit Epilepsie zu tun???

Die gehen von zwei Seiten aus - einmal die unvollständigen Angaben UND ggf der Versuch des Nachweises, daß es zB im Zusammenhang mit der Schlägerei zu einem Leistungsausschluss aufgrund von möglichen Spätfolgen aufgrund einer Kopfverletzung (?) gekommen wäre.

Zitat (von Fantadose):
Und wie zum Geier nimmt die Allianz sich das Recht sagen zu können das ich betrüge ohne einen Nachweis dafür zu bringen und diese tatsache einfach zu ignorieren!?!?
Der Nachweis ist Ihre Krankengeschichte.

Wie gesagt, Sie brauchen meiner Meinung nach einen Anwalt, Sie brauchen jemanden mit Fachkompetenz und kühlem Kopf! Keine weitere Kommunikation mehr mit der Krankenkasse, wäre mein Rat!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fantadose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):


1. Das ich arglistig und betrügerisch gehandelt hab, nimmt man aus meiner krankengeschichte!? Ist das ihr ernst? Was hat ein Vitamin D Mangel, eine Schlägerei oder ein Kreislaufkollaps mit Epilepsie zu tun? Diese Punkte soll ich extra und bewusst nicht erwähnt haben damit nicht rauskommt das ich vorher an Epilepsie erkrankt war, damit es zum Abschluss des Vertrags kommt.

2. Gibt es nochnicht einmal einen Nachweis das ich vor Abschluss des Vertrages an Epilepsie erkrankt war! Wenn kein Arzt der Welt mir diese Diagnose gestellt hat, wie kann ich selbst wissen das ich die ganze Zeit an Epilepsie gelitten habe und das bewusst verschwiegen habe? Es gab nie eine Diagnose, kein befund, keine Behandlung, nichts!

Ich habe 2 BU Verträge.
Die erste wurde Anfang 2011 abgeschlossen. Da die Leistung aber zu gering war, haben wir uns entschlossen einen 2. BU Vertrag für mich abzuschließen. Das war Anfang 2014.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fantadose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ergänzung:
Zitat (von Fantadose):
Wie kann man mir wegen sowas vorwerfen das ich diese Angaben extra und bewusst nicht angegeben habe damit es zu einem Abschluss des Vertrages kommt??
Das ist relativ "normal", daß dieser Vorwurf kommt. Sie müssen das widerlegen, denn die Versicherung hat erst mal vorliegen: Fragen, die nicht korrekt/vollständig beantwortet wurden.

Zitat (von Fantadose):
Was haben diese Punkte mit Epilepsie zu tun???

Die gehen von zwei Seiten aus - einmal die unvollständigen Angaben UND ggf der Versuch des Nachweises, daß es zB im Zusammenhang mit der Schlägerei zu einem Leistungsausschluss aufgrund von möglichen Spätfolgen aufgrund einer Kopfverletzung (?) gekommen wäre.

Zitat (von Fantadose):
Und wie zum Geier nimmt die Allianz sich das Recht sagen zu können das ich betrüge ohne einen Nachweis dafür zu bringen und diese tatsache einfach zu ignorieren!?!?
Der Nachweis ist Ihre Krankengeschichte.

Wie gesagt, Sie brauchen meiner Meinung nach einen Anwalt, Sie brauchen jemanden mit Fachkompetenz und kühlem Kopf! Keine weitere Kommunikation mehr mit der Krankenkasse, wäre mein Rat!


Das ich betrogen und arglistig gehandelt habe, ist meine Krankengeschichte? Ist das ihr Ernst?

1. Was hat ein Vitamin D Mangel, eine Schlägerei und ein Kreislaufkollaps mit Epilepsie zu tun? Wie kommt man darauf das ich diese Punkte extra und bewusst nicht erwähnt habe, damit es zum Abschluss des Vertrags kommt?

2. Wie kann man mir ohne einen Nachweis unterstellen, das ich betrogen habe??
Es gibt ja noch nicht einmal einen Nachweis das ich vor Abschluss des Vertrages an Epilepsie erkrankt war! Kein Arzt auf dieser Welt hat mir bis 2019 die Diagnose Epilepsie gestellt. Es gibt keine Behandlung, keinen Beleg, nichts! Das Wort Epilepsie taucht in keiner meiner Unterlagen auf! Wenn ich ja selbst nie die Diagnose ä, Epilepsie bekommen habe und selbst von dieser Krankheit nichts wusste, wie kann man mir dann vorwerfen das ich das bewusst verschwiegen hab?

Die Allianz müsste einen Nachweis dafür erbringen das ich das bewusst nicht angegeben habe, damit es zum Vertragsabschluss kommt! Dieser Nachweis wurde nicht gebracht! Stattdessen wurde der Vertrag ohne einen Nachweis zu erbringen für Nichtig erklärt und einseitig gekündigt.

Ich habe 2 BU Verträge bei der Allianz.
Der 1. Vertrag wurde Anfang 2011 abgeschlossen. Da die Versicherungssumme zu gering war, haben wir uns entschlossen einen 2. BU Vertrag, Anfang 2014 abzuschließen. Und genau dieser wurde von der Allianz gekündigt!

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#5
 Von 
Fantadose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ergänzung:
Zitat (von Fantadose):
Wie kann man mir wegen sowas vorwerfen das ich diese Angaben extra und bewusst nicht angegeben habe damit es zu einem Abschluss des Vertrages kommt??
Das ist relativ "normal", daß dieser Vorwurf kommt. Sie müssen das widerlegen, denn die Versicherung hat erst mal vorliegen: Fragen, die nicht korrekt/vollständig beantwortet wurden.

Zitat (von Fantadose):
Was haben diese Punkte mit Epilepsie zu tun???

Die gehen von zwei Seiten aus - einmal die unvollständigen Angaben UND ggf der Versuch des Nachweises, daß es zB im Zusammenhang mit der Schlägerei zu einem Leistungsausschluss aufgrund von möglichen Spätfolgen aufgrund einer Kopfverletzung (?) gekommen wäre.

Zitat (von Fantadose):
Und wie zum Geier nimmt die Allianz sich das Recht sagen zu können das ich betrüge ohne einen Nachweis dafür zu bringen und diese tatsache einfach zu ignorieren!?!?
Der Nachweis ist Ihre Krankengeschichte.

Wie gesagt, Sie brauchen meiner Meinung nach einen Anwalt, Sie brauchen jemanden mit Fachkompetenz und kühlem Kopf! Keine weitere Kommunikation mehr mit der Krankenkasse, wäre mein Rat!


Das ich betrogen und arglistig gehandelt habe, ist meine Krankengeschichte? Ist das ihr Ernst?

1. Was hat ein Vitamin D Mangel, eine Schlägerei und ein Kreislaufkollaps mit Epilepsie zu tun? Wie kommt man darauf das ich diese Punkte extra und bewusst nicht erwähnt habe, damit es zum Abschluss des Vertrags kommt?

2. Wie kann man mir ohne einen Nachweis unterstellen, das ich betrogen habe??
Es gibt ja noch nicht einmal einen Nachweis das ich vor Abschluss des Vertrages an Epilepsie erkrankt war! Kein Arzt auf dieser Welt hat mir bis 2019 die Diagnose Epilepsie gestellt. Es gibt keine Behandlung, keinen Beleg, nichts! Das Wort Epilepsie taucht in keiner meiner Unterlagen auf! Wenn ich ja selbst nie die Diagnose ä, Epilepsie bekommen habe und selbst von dieser Krankheit nichts wusste, wie kann man mir dann vorwerfen das ich das bewusst verschwiegen hab?

Die Allianz müsste einen Nachweis dafür erbringen das ich das bewusst nicht angegeben habe, damit es zum Vertragsabschluss kommt! Dieser Nachweis wurde nicht gebracht! Stattdessen wurde der Vertrag ohne einen Nachweis zu erbringen für Nichtig erklärt und einseitig gekündigt.

Ich habe 2 BU Verträge bei der Allianz.
Die 1. wurde anfang 2011 abgeschlossen. Da die Versicherungssumme zu gering war, haben wir uns entschlossen einen 2. BU Vertrag Anfang 2014 abzuschließen. Und genau dieser wurde von der Allianz gekündigt!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie kommen ziemlich aggressiv rüber, ICH will Ihnen doch nix.

Wie ich sagte, es geht nicht nur um das "Wort Epilepsie", sondern auch um die 3 nicht erwähnten Vorkommnisse - wobei der Bluttest wohl nicht den Ausschlag gibt, sondern die Versicherung das Augenmerk auf die Schlägerei (Kopfverletzung?) legen wird, denke ich. Beim Kreislaufkollaps weiß man halt nicht, was genau in den Unterlagen der Krankenkasse steht.

Wie auch immer, liegen alle 3 Vorkommnisse im abgefragten Zeitraum, dann hätten sie angegeben werden müssen. Ist dem so?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Fantadose):
Allianz will ohne grund BU nicht auszahlen!

Falsch. Die haben sogar mehr als einen Grund und diese offenbar auch benannt.



Zitat (von Fantadose):
Das Wort Epilepsie taucht in keiner meiner Unterlagen auf!

Irrelevant.



Zitat (von Fantadose):
Die Allianz müsste einen Nachweis dafür erbringen das ich das bewusst nicht angegeben habe, damit es zum Vertragsabschluss kommt!

Falsch.
Unter Umständen müsste eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden.
Unter Umständen reicht auch schon das fehlen der Angaben



Zitat (von fb367463-2):
Wie gesagt, Sie brauchen meiner Meinung nach einen Anwalt, Sie brauchen jemanden mit Fachkompetenz und kühlem Kopf!

100% Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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