Pauschalreiserichtlinien / Hotelerstattung Zielort bei mehrtätiger Verspätung

15. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
chrischrischris
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreiserichtlinien / Hotelerstattung Zielort bei mehrtätiger Verspätung

Hallo,

wir haben eine Pauschalreise (Paketreise) bei einem Internetportal exp....de gebucht. Folgender Reiseplan war angedacht: Flug von STR (Deutschland) nach Amsterdam, dort eine Übernachtung, am nächsten Morgen weiter nach St. Kitts mit einem Zwischenaufenthalt in Sint Maarten, anschließend 7 Nächte in St. Kitts.
Der Flug von Amsterdam nach Sint Maarten wurde aufgrund technischer Probleme am Flugzeug storniert, fortgesetzt werden konnte die Reise 2 Tage später, das Ziel wurde 50 Stunden später erreicht.
Bei stundenlanger Kommunikation mit dem Pauschalreiseanbieter sowie der Fluggesellschaft konnten nur die Flugumbuchung (durch die Fluggesellschaft) umgesetzt werden. Während des ungewollten Zwischenstopps in Amsterdam wurde seitens des Pauschalreiseanbieters erklärt, dass die bereits bezahlten Kosten für die ersten zwei Nächste im Hotel am Zielort zurückerstattet werden (gemäß Pauschalreiserichtlinie) und alle mit dem ausgefallenen Flug verbundene Kosten mit der Airline abgerechnet werden sollen. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub verweigert der Reiseanbieter jegliche Rückerstattung. Benötigte Hotels und Transporte beim ungewollten, 2-tägigen Zwischenstopp wurden erstmal selbst bezahlt. Viel Googeln beantwortet leider immer noch nicht alle Fragen, daher:

- Ist die oben beschriebene Vorgehensweise zum geltend Machen von Ansprüchen der richtige Weg (Rückerstattung Teilausfall Hotel am Zielort durch Reiseanbieter, alle anderen Kosten wie benötigtes Hotel, Transport aufgrund Flugausfalls)?
- Sollte die Kompensation gemäß EU-FLuggastverordnung seblbst bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden, kann dann eine Pauschale von 600.- € ODER eine Pauschale von 600.-€ zusätzlich der aus dem Flugausfall resultierende Kosten (Hotel, Transport beim Zwischenstopp) angesetzt werden?
- Wer ist für Ansprüche aufgrund der Nichtnutzung des Hotels am Zielort für zwei von sieben Übernachtungen verantwortlich? Der Pauschalreiseanbieter? Die bei Buchung vorliegenden Stornobedingungen sagen nur aus, dass bei Nicht-Antreten der Reise Kosten in Höhe der ersten Übernachtung berechnet werden.
- Besteht ein weiterer Schadensersatzanspruch aufgrund erheblicher Beeinträchtigung?

Vielen Dank!

-- Editiert von chrischrischris am 15.12.2019 17:21

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