doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt

Hallo zusamen,

meine doppelte Haushaltsführung wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Fahrtzeit von einer Stunde zumutbar wäre. Nachdem Einspruch hat das FA auf das Urteil vom 16.06.2016, Az.: 1 K 3229/14 hingewiesen.
Was kann ich jetzt tun?

Hintergrund: habe in Heilbronn gearbeitet und bin nach Untertürkheim umgezogen, da ich mein Arbeitgeber (sitzt in Fellbach) gewechselt habe.

VG

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22 Antworten
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#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Und wo ist Dein Hauptwohnsitz?

Edit: Oder besser gesagt der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen?

-- Editiert von Garfield73 am 17.12.2019 10:31

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
habe in Heilbronn gearbeitet und bin nach Untertürkheim umgezogen, da ich mein Arbeitgeber (sitzt in Fellbach) gewechselt habe


Und wo ist da jetzt die doppelte Haushaltsführung? Umzugskostzen dürften in dem Fall problemlos anerkannt werden.

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#3
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Hauptsitzt ist Stuttgart und 2. Wohnsitzt Heilbronn. Mein Lebensmittelpunkt ist Heilbronn.

Zitat (von Garfield73):
Und wo ist Dein Hauptwohnsitz?

Edit: Oder besser gesagt der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen?

-- Editiert von Garfield73 am 17.12.2019 10:31


Es wurde leider nichts anerkannt und ich habe noch den Brief vom FA gegen mein Anspruch hier liegen.

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#4
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anspruch:

https://www.file-upload.net/download-13825000/Unbenannt.png.html

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go533858-31):
Hintergrund: habe in Heilbronn gearbeitet und bin nach Untertürkheim umgezogen, da ich mein Arbeitgeber (sitzt in Fellbach) gewechselt habe.
Zitat (von go533858-31):
Mein Hauptsitzt ist Stuttgart und 2. Wohnsitzt Heilbronn. Mein Lebensmittelpunkt ist Heilbronn.
Ja, was denn nun?

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#6
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Untertürkheim.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nochmal von vorne:
1. Wo ist Ihr Hauptwohnsitz?
2. Wo ist Ihr Nebenwohnsitz?
3. Wo haben Sie früher gearbeitet?
4. Wo arbeiten Sie jetzt?
5. Welche Kosten genau haben Sie geltend gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
https://www.file-upload.net/download-13825000/Unbenannt.png.html


Die Umzugskosten müssen auch nach meiner Auffassung anerkannt werden.

Warum Du dagegen Einrichtungskosten geltend machst, obwohl Du doch umgezogen bist, erschließt sich mir nicht. Was hast Du denn mit den Eintrichtungsgegenständen aus der alten Wohnung gemacht?

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#9
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Nochmal von vorne:
1. Wo ist Ihr Hauptwohnsitz?
2. Wo ist Ihr Nebenwohnsitz?
3. Wo haben Sie früher gearbeitet?
4. Wo arbeiten Sie jetzt?
5. Welche Kosten genau haben Sie geltend gemacht?


1. Untertürkheim
2. Heilbronn
3. Neckarsulm
4. Fellbach
5. Umzugkosten, Fahrtkosten nach Heilbronn (Lebensmittelpunkt), Mietkosten (500€ WG-Zimmer),


Zitat (von hh):
Zitat:
https://www.file-upload.net/download-13825000/Unbenannt.png.html


Die Umzugskosten müssen auch nach meiner Auffassung anerkannt werden.

Warum Du dagegen Einrichtungskosten geltend machst, obwohl Du doch umgezogen bist, erschließt sich mir nicht. Was hast Du denn mit den Eintrichtungsgegenständen aus der alten Wohnung gemacht?


Ich habe mein Zimmer bei den Eltern behalten und habe nichts mitgenommen. Zahle monatlich einen Beitrag zur Wohnung bei. Habe nur ein Bett, Matratze, Latenrost, Schrank und einen Tisch gekauft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mein Zimmer bei den Eltern behalten und habe nichts mitgenommen.


Die Ausgangsfrage zielt auf eine doppelte Haushaltsführung ab. Eine solche ist jedoch nicht erkennbar, auch dann nicht, wenn der Lebensmittelpunkt sich weiter bei den Eltern befindet.

Die Umzugskosten sind jedoch beruflich bedingt und daher absetzbar.

Da keine doppelte Haushaltsführung vorliegt, kommt das Absetzen von Einrichtungsgegenständen nicht in Betracht. Gleiches gilt für die Mietkosten.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe mein Zimmer bei den Eltern behalten und habe nichts mitgenommen.
Und wo ist das jetzt?
Aber egal, du hattest ja sicher sowohl in Untertürkheim als auch in Heilbronn einen eigenen Haushalt, oder?

Stefan

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#12
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich habe mein Zimmer bei den Eltern behalten und habe nichts mitgenommen.


Die Ausgangsfrage zielt auf eine doppelte Haushaltsführung ab. Eine solche ist jedoch nicht erkennbar, auch dann nicht, wenn der Lebensmittelpunkt sich weiter bei den Eltern befindet.

Die Umzugskosten sind jedoch beruflich bedingt und daher absetzbar.

Da keine doppelte Haushaltsführung vorliegt, kommt das Absetzen von Einrichtungsgegenständen nicht in Betracht. Gleiches gilt für die Mietkosten.


Woran erkennt man, dass keine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Bzw. was ist das Argument dagegen?
Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Ich habe mein Zimmer bei den Eltern behalten und habe nichts mitgenommen.
Und wo ist das jetzt?
Aber egal, du hattest ja sicher sowohl in Untertürkheim als auch in Heilbronn einen eigenen Haushalt, oder?
Stefan


Ja, dass hatte ich. Ein WG-Zimmer in Untertürkheim und in Heilbronn ein Zimmer bei meinen Eltern.

Nur warum blockiert das FA alles ab? Ich habe doppelte Haushaltsführung angegeben und dies wurde abgelehnt. Dann habe ich Einspruch eingelegt und im Link könnt Ihr das Einspruch nachlesen. Jetzt bekam ich ein Brief vom FA mit der Begründung: Umzug zählt nicht als doppelte Haushaltsführung, weil die Strecke zumutbar ist. Mit dem Urteil vom 16.06.2016, Az.: 1 K 3229/14. Jetzt möchte ich es erwiedern. Was schreibe ich am besten rein?


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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Woran erkennt man, dass keine doppelte Haushaltsführung vorliegt?


Einen Haushalt führst Du in Untertürkheim und wo führst Du den zweiten? Ein Zimmer bei den eigenen Eltern ist kein eigener Haushalt. Vielmehr bist Du dort in den Haushalt Deiner Eltern integriert.

Bitte verwechsle nicht den Begriff "Wohnsitz" mit "Haushalt". Das ist nicht das Gleiche.

Zitat:
Jetzt bekam ich ein Brief vom FA mit der Begründung: Umzug zählt nicht als doppelte Haushaltsführung, weil die Strecke zumutbar ist.


Die Begründung halte ich für grenzwertig. Eigentlich hätte die Ablehnung damit begründet werden müssen, dass Du bei Deinen Eltern keinen eigenen Haushalt führst.

Ich würde den Einspruch im Hinblick auf die doppelte Haushaltsführung zurücknehmen und beruflich bedingte Umzugskosten beantragen. Es handelt sich um ganz normale Umzugskosten nach R 9.9 LStR für die eine Pauschale von 811€ geltend gemacht werden kann, wenn der Umzug nach dem 01.04.2019 erfolgt ist und davor 787€.

Zitat:
Mit dem Urteil vom 16.06.2016, Az.: 1 K 3229/14.


Mit dem Verweis auf das BFH-Urteil vom 16.11.2017 (Az.: VI R 31/16) hast Du Dir übrigens ein Eigentor geschossen, denn darin hat der BFH die Revision gegen das vom FA zitierte Urteil zurück gewiesen. Und beim nächsten Mal solltest Du Dir ein Urteil, auf das Du Dich berufst auch anschauen, denn dann wäre schon klar gewesen, dass die Entfernung grenzwertig ist. Und Google Maps sagt mir, dann man von Heilbronn nach Fellbach 51 Min. benötigt.

Aber letztlich ist das auch gar nicht relevant, denn selbst wenn Du argumentieren kannst, dass die Fahrtzeit im Berufsverkehr mehr als eine Stunde beträgt wird das FA im nächsten Schritt damit kommen, dass Du bei Deinen Eltern keinen Haushalt führst und deswegen die doppelte Haushaltsführung ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und in Heilbronn ein Zimmer bei meinen Eltern.
Ich hatte das "eigenen" nicht ohne Grund fett und unterstrichen formatiert.
Wenn es eine abgeschlossene Wohnung wäre (mit Küche), OK, aber ein Zimmer ist niemals ein Haushalt.

hh hat das jetzt aber auch schon ausführlich beschrieben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was für ein Wirrwarr! Ich versuche trotzdem, den Sachverhalt mal chronologisch darzustellen:

1. Du hattest bei Deinen Eiltern in Heilbronn ein Zimmer und hast dort bei einem Arbeitgeber gearbeitet.
2. Es erfolgte eine berufliche Veränderung mit einem Wechsel des Arbeitgebers an einen Arbeitsplatz in Stuttgart-Untertürkheim.
3, Du mietest ein WG Zimmer in Fellbach, das Du zum Hauptwohnsitz erklärst. Das Zimmer bei Deinen Eltern in Heilbronn erklärst Du zum Nebenwohnsitz.

Die Entfernungen (Auto):
- Fellbach - Untertürkheim: ca. 11 min
- Heilbronn - Untertürkheim: ca. 57 min

Jetzt zum Finanzamt:
1. Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich NICHT anerkannt, wenn die Fahrzeit zur Arbeitsstelle (einfache Strecke) vom Hauptwohnsitz aus unter einer Stunde beträgt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige bereits am Beschäftigungsort wohne (AZ 1 K 3229/14).

Für die Anerkennung muss zudem der Hauptwohnsitz erhalten bleiben. In dem Fall der Anerkennung, können dann Umzugskosten, Kosten der Unterkunft (in Grenzen), Kosten für Einrichtungsgegenstände, Fahrtkosten ... geltend gemacht werden.

=> Die Voraussetzungen zur doppelten Haushaltsführung liegen aber bei Dir nicht vor (Hauptwohnsitz geändert und bisherige Fahrzeit zum Arbeitgeber unter einer Stunde). Somit können keine Kosten anerkannt werden.


2. Ein berufsbedingter Umzug (Änderung des Hauptwohnsitz!) kann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Zeitersparnis beim Arbeitsweg (einfache Strecke) mindestens 30 Minuten (also für Hin- und Rückfahrt 60 Minuten) beträgt.

=> Das wäre erfüllt, allerdings sind diese Kosten auch so zu deklarieren und nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzusetzen. Es kommt also darauf an, wie Du die Kosten gegenüber dem Finanzamt genau steuerlich geltend gemacht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber warum versuchst du als Außenstehender jetzt zu sortieren?
Dein 3. dürfte schon mal falsch sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
sorry, aber warum versuchst du als Außenstehender jetzt zu sortieren?
Dein 3. dürfte schon mal falsch sein.
Weil ich helfen will? Und bzgl. 3 ... stimmt, da hab ich mich nochmal verwirren lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Noch ein Versuch, da ich mich oben mit Arbeitsort und Wohnort vertan habe:

1. Du hattest bei Deinen Eiltern in Heilbronn ein Zimmer und hast dort bei einem Arbeitgeber gearbeitet.
2. Es erfolgte eine berufliche Veränderung mit einem Wechsel des Arbeitgebers an einen Arbeitsplatz in Fellbach.
3, Du mietest ein WG Zimmer in STR-Untertürkheim, das Du zum Hauptwohnsitz erklärst. Das Zimmer bei Deinen Eltern in Heilbronn erklärst Du zum Nebenwohnsitz.

Die Entfernungen (Auto):
- Untertürkheim - Fellbach : ca. 11 min
- Heilbronn - Fellbach: ca. 59 min

Jetzt zum Finanzamt:
1. Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich NICHT anerkannt, wenn die Fahrzeit zur Arbeitsstelle (einfache Strecke) vom Hauptwohnsitz aus unter einer Stunde beträgt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige bereits am Beschäftigungsort wohne (AZ 1 K 3229/14).

Für die Anerkennung muss zudem der Hauptwohnsitz erhalten bleiben. In dem Fall der Anerkennung, können dann Umzugskosten, Kosten der Unterkunft (in Grenzen), Kosten für Einrichtungsgegenstände, Fahrtkosten ... geltend gemacht werden.

=> Die Voraussetzungen zur doppelten Haushaltsführung liegen aber bei Dir nicht vor (Hauptwohnsitz geändert und Fahrzeit vom alten Wohnort zum Arbeitgeber unter einer Stunde). Somit können keine Kosten anerkannt werden.


2. Ein berufsbedingter Umzug (Änderung des Hauptwohnsitz!) kann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Zeitersparnis beim Arbeitsweg (einfache Strecke) mindestens 30 Minuten (also für Hin- und Rückfahrt 60 Minuten) beträgt.

=> Das wäre erfüllt, allerdings sind diese Kosten auch so zu deklarieren und nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzusetzen. Es kommt also darauf an, wie Du die Kosten gegenüber dem Finanzamt genau steuerlich geltend gemacht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go533858-31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):

2. Ein berufsbedingter Umzug (Änderung des Hauptwohnsitz!) kann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Zeitersparnis beim Arbeitsweg (einfache Strecke) mindestens 30 Minuten (also für Hin- und Rückfahrt 60 Minuten) beträgt.

=> Das wäre erfüllt, allerdings sind diese Kosten auch so zu deklarieren und nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzusetzen. Es kommt also darauf an, wie Du die Kosten gegenüber dem Finanzamt genau steuerlich geltend gemacht hast.


Vielen Dank für die Tipps! Was kann ich alles absetzen? Wo finde ich hierzu Infos? Hätten Sie mir einen guten Link oder ein Youtube Video? Benutze WISO um die Steuern abzusetzen.

Wie kann ich die Steuern in WISO neu geltend machen? Ein paar generelle Infos hierzu wären nett.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich alles absetzen?


Da Du aus dem Zimmer Deiner Eltern in ein WG-Zimmer umgezogen bist und die Einrichtung neu gekauft hast dürfte es für die Umzugskosten bei der Pauschale bleiben, die ich bereits in Antwort#13 genannt habe. Sollte z.B. noch Maklerkosten angefallen sein, so sind die auch absetzbar. Nicht absetzbar sind dagegen Einrichtungskosten.

Ansonsten gibt es ein Buch mit 1000 legalen Steuertricks, von denen mit etwas Glück ein oder zwei auf Dich zutreffen.

Sofern Dein Lebensmittelpunkt sich weiter in Heilbronn befindet, kann die Entfernungspauschale nach Heilbronn für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Heilbronn und Fellbach geltend gemacht werden.

Zitat:
Wie kann ich die Steuern in WISO neu geltend machen?


Ich benutze selbst andere Software, so dass ich die Frage nicht beantworten kann. Die Steuererklärung ist aber doch bereits abgegeben, so dass Du das formlos in der Antwort auf das Schreiben des Finanzamtes beantragen kannst. Dazu habe ich auch bereits in Antwort#13 Tipps gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sofern Dein Lebensmittelpunkt sich weiter in Heilbronn befindet, kann die Entfernungspauschale nach Heilbronn für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Heilbronn und Fellbach geltend gemacht werden.
Nicht, wenn der berufliche bedingte Umzug steuerlich geltend gemacht wird. Es handelt sich eben nicht um die doppelte Haushaltsführung.

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