Galeria und Infoscore

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go534081-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Galeria und Infoscore

Guten Tag,

Ich bin ja geduldig, aber langsam reicht es. Was kann ich (noch) tun?
Ich habe die Unterlagen zwecks genauer Daten gerade nicht zur Hand - Ablauf wie folgt:
- Ende August Hose bei Galeria Kaufhof gefunden in der falschen Größe =>Aus einer anderen Filiale an diese Filiale zusenden lassen => Anprobiert, Passt, Ab zur Kasse und per Google Pay (Android) bezahlt
- Oktober: Erste Mahnung. Meine Antwort: Ich habe bezahlt und Auszug aus Google Pay => PayPal => Girokonto hingesendet. Keine Antwort.
- Oktober: Weitere Mahnung. Angerufen (Stundenlang (Auf Freisprech in der Rumpelkammer die Schleife laufen lassen)nicht durchgekommen). Mail geschrieben.
- November: Email: Aufgrund des Zusammenschlusses Galeria/ Karstadt sind Kundenanfragen verloren gegangen. Bitte nochmal neu einlasten!!!!
- Zeitgleich in derselben Woche: Infoscore Schreiben #1. Hose plus Gebühren. Anruf. Schilderung der Sachlage. Weiterleitung der Google Pay, PayPal und Girokontobelege.
- Ende November/ Anfang Dezember: Infoscore Schreiben #2: Noch nicht bezahlt: Hose plus Gebühren plus Gebühren. - Erneuter Anruf bei Infoscore. Ärgerlich, Sarkastisch - Mitarbeiter in Sync mit Vorgesetzten - Haben sie noch den Kassenzettel? Nein - Nach Monaten gibt es den nicht mehr. Warten sie ab wir melden uns.
- Heute: Bitte Kassenzettel einreichen Mail...

Mir geht es nicht ums Geld, sondern um das Prinzip:
Ware gegen Geld, Ich habe bezahlt.
Weiterhin kümmert es Galeria einen Dreck was der Kunde sagt - Man bekommt noch nicht mal eine eigene Antwort. Keine Reaktion, Hinhalten, Nichts.
Erst Infoscore kümmert sich mal um die Sache - Hier jedoch auch immer wieder alles von vorne.

Soll ich wegen 90 EUR Hose jetzt zum Anwalt?
Oder einfach mal eine Mail an den/ einen Gschäftsführer?
Das ist alles Lebenszeit!

Wie komme ich zur LÖSUNG?

Danke für ein Feedback
Pizza

-- Editiert von go534081-54 am 19.12.2019 15:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn man den Buchungsbeleg mit dem exakten Rechnungsbetrag vorlegen kann und es keine Rückbelastung gegeben hat, dann Infoscore auf den Rechtsweg verweisen und abwarten. Telefonieren und selbst einen Anwalt beauftragen ist unnötig. Die Angelegenheit scheint schriftlich ausreichend dargelegt. Also soll Infoscore mal machen und notfalls klagen.
Auf gerichtliche Mahnbescheide achten und einfach widersprechen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von go534081-54):
Wie komme ich zur LÖSUNG?
Einmaligen Widerspruch an Infoscore schreiben, anschließend Mahnbescheid abwarten > Widersprechen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Einmaligen Widerspruch an Infoscore schreiben, anschließend Mahnbescheid abwarten > Widersprechen.

Es wurde doch bereits widersprochen, wenn ich die Frage richtig verstanden habe.

Ich würde ja folgendes machen: Negative Feststellungsklage androhen.

"Wertes Inkasso. Sie haben bereits einen beweis erhalten, dass alles bezahlt ist. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich ohne weitere Vorwarnung via Anwalt eine negative Feststellungsklage einreichen, sowie Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen."

Danach sollte Ruhe sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go534081-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die damaligen Hinweise.
Ich bin durch eine andere Frage wieder über meinen damaligen Beitrag gestolpert.

Rückmeldung zu dem damaligen Fall:
Nach der letzten Mail hatte ich nochmal telefoniert und ein par Wochen später kam eine allgemeine Mail mit sinngemäß "Fall eingestellt".

Gruß
Pizza

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Kommt leider viel zu selten vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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