Guten Morgen zusammen,
wie im Betreff zu lesen geht es um den Erhalt von Bonuszahlungen wenn man selbst kündigt.
Es gibt zusätzlich zum Arbeitsvertrag jährlich eine erfolgsabhängige Tantiemvereinbarung welche nur bei persönlicher Zielerreichung zum tragen kommt.
Nun würde ich gerne wissen, ob man ein Anrecht auf diese tantieme hat sollte ich im Januar kündigen.
Vielen Dank vorab und besinnliche Feiertage wünsche ich euch.
Bonuszahlung bei Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Für Bonusvereinbarungen gibt es wohl keine allgemein verbindlichen Regeln - du solltest mehr davon wissen, was in eurem Betrieb gilt, als jeder Außenstehende.
Insoweit *Erfolgsabhängigkeit* eine Rolle spielt, sollte es Verfahren geben, wie der Erfolg objektiv und nachvollziehbar festgestellt wird, und insofern diese Erfolge dem lfd. Jahr zuzuordnen sind, also eingefahren wurden, sollte dir das auch zugerechnet werden können.
ZitatNun würde ich gerne wissen, ob man ein Anrecht auf diese tantieme hat sollte ich im Januar kündigen. :
Für die Beantwortung der Frage müsste man Kenntnis von der Tantiemevereinbarung(?) haben.
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So sieht die letzte Unterlage bezüglich der Tantieme aus.
https://www.bilder-upload.eu/bild-564df4-1581069421.jpg.html
Da steht halt nirgends ein Ausschluss drin, dass es bei Kündigung nicht zum tragen kommt..
Jedoch habe ich diese Unterlage von meinem Vorgesetzten nur per Mail bekommen mit Herzlichen Glückwunsch zur Zielerreichung aber keine unterschriebene Variante..
Ich werde kommende Woche kündigen und habe Sorge, dass man Ansatzpunkte hätte mir diese Zahlung zu verwehren.
-- Editiert von amadenno86 am 07.02.2020 11:02
Das könnte dann vor einem Arbeitsgericht zu klären sein.
Wenn du ohnehin kündigst, hast du dabei auch nichts zu verlieren.
Guten Abend zusammen,
heute war Tag X und mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass ich trotz Zielerreichung keinen Anspruch habe wolle dieses jedoch prüfen.
Jetzt habe ich meinen Vertrag durchgelesen und da steht unter dem Punkt Vergütung Unterpunkt 4.5:
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass Leistungen ( Geld - Sachleistungen oder sonstige Vergünstigungen), die von dem Arbeitgeber außerhalb dieses Vertrages gewährt werden, unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt stehen. Auch bei mehrmaliger Gewährung soll kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet werden. Ein rechtbindungswille des Arbeitgebers besteht insoweit nicht.
Kann es sein, dass die mit diesem Punkt fein raus sind oder meint ihr es bezieht sich da eher um Urlaubsgeld usw? Für die tantieme gibt es ja eine separate Zusatzvereinbarung.
Vielen Dank vorab.
Zitatdie von dem Arbeitgeber außerhalb dieses Vertrages gewährt werden, :
Das ist doch eine Leistung außerhalb des Arbeitsvertrages.ZitatFür die tantieme gibt es ja eine separate Zusatzvereinbarung. :
Vielleicht prüft er ---wohlwollend--- und zahlt freiwillig trotzdem.
Findet sich noch irgendwo etwas, wo die Leistungen bei Ausscheiden aus dem Betrieb vor dem 31.03. oder 30.06. auch nicht gezahlt bzw. zurückzuzahlen sind?
Ja, dachte ich mir dann auch..
Ne, es steht nirgends, dass ich bis Tag X beschäftigt sein muss...
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