Bonuszahlung bei Kündigung

22. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonuszahlung bei Kündigung

Guten Morgen zusammen,

wie im Betreff zu lesen geht es um den Erhalt von Bonuszahlungen wenn man selbst kündigt.

Es gibt zusätzlich zum Arbeitsvertrag jährlich eine erfolgsabhängige Tantiemvereinbarung welche nur bei persönlicher Zielerreichung zum tragen kommt.

Nun würde ich gerne wissen, ob man ein Anrecht auf diese tantieme hat sollte ich im Januar kündigen.

Vielen Dank vorab und besinnliche Feiertage wünsche ich euch.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Für Bonusvereinbarungen gibt es wohl keine allgemein verbindlichen Regeln - du solltest mehr davon wissen, was in eurem Betrieb gilt, als jeder Außenstehende.
Insoweit *Erfolgsabhängigkeit* eine Rolle spielt, sollte es Verfahren geben, wie der Erfolg objektiv und nachvollziehbar festgestellt wird, und insofern diese Erfolge dem lfd. Jahr zuzuordnen sind, also eingefahren wurden, sollte dir das auch zugerechnet werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von amadenno86):
Nun würde ich gerne wissen, ob man ein Anrecht auf diese tantieme hat sollte ich im Januar kündigen.


Für die Beantwortung der Frage müsste man Kenntnis von der Tantiemevereinbarung(?) haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So sieht die letzte Unterlage bezüglich der Tantieme aus.

https://www.bilder-upload.eu/bild-564df4-1581069421.jpg.html


Da steht halt nirgends ein Ausschluss drin, dass es bei Kündigung nicht zum tragen kommt..

Jedoch habe ich diese Unterlage von meinem Vorgesetzten nur per Mail bekommen mit Herzlichen Glückwunsch zur Zielerreichung aber keine unterschriebene Variante..

Ich werde kommende Woche kündigen und habe Sorge, dass man Ansatzpunkte hätte mir diese Zahlung zu verwehren.


-- Editiert von amadenno86 am 07.02.2020 11:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das könnte dann vor einem Arbeitsgericht zu klären sein.
Wenn du ohnehin kündigst, hast du dabei auch nichts zu verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend zusammen,
heute war Tag X und mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass ich trotz Zielerreichung keinen Anspruch habe wolle dieses jedoch prüfen.
Jetzt habe ich meinen Vertrag durchgelesen und da steht unter dem Punkt Vergütung Unterpunkt 4.5:
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass Leistungen ( Geld - Sachleistungen oder sonstige Vergünstigungen), die von dem Arbeitgeber außerhalb dieses Vertrages gewährt werden, unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt stehen. Auch bei mehrmaliger Gewährung soll kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet werden. Ein rechtbindungswille des Arbeitgebers besteht insoweit nicht.
Kann es sein, dass die mit diesem Punkt fein raus sind oder meint ihr es bezieht sich da eher um Urlaubsgeld usw? Für die tantieme gibt es ja eine separate Zusatzvereinbarung.
Vielen Dank vorab.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von amadenno86):
die von dem Arbeitgeber außerhalb dieses Vertrages gewährt werden,
Zitat (von amadenno86):
Für die tantieme gibt es ja eine separate Zusatzvereinbarung.
Das ist doch eine Leistung außerhalb des Arbeitsvertrages.

Vielleicht prüft er ---wohlwollend--- und zahlt freiwillig trotzdem.

Findet sich noch irgendwo etwas, wo die Leistungen bei Ausscheiden aus dem Betrieb vor dem 31.03. oder 30.06. auch nicht gezahlt bzw. zurückzuzahlen sind?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dachte ich mir dann auch..

Ne, es steht nirgends, dass ich bis Tag X beschäftigt sein muss...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen