Benachrichtigung mit Karte in orange

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)
Benachrichtigung mit Karte in orange

Ein befreundeter Fussballkumpel meines Sohnes hat eine Karte in seinem Postschlitz gehabt.

Da steht auf einer Seite es läge eine wichtige Nachricht für ihn vor. Es sei bereits der zweite Kontaktversuch und leider habe man ihn noch nicht erreichen können. Er solle sich die Rückseite beachten.

Es ergeht der Hinweis daß er innerhalb einer 10 Tagesfrist ab Zustellung der Karte kostenlos auf der Nummer von der anderen Seite der Karte anrufen soll. Das die vorliegende Karte nur von ihm selbst oder einer besonders bevollmächtigten Person entgegen genommen werden könne.

Vorne wo seine Adresse drauf ist steht dass man ihn habe nicht persönlich erreichen können. Er solle binnen 5 Tagen anrufen unter der kostenlosen Nummer. Ist eine 0800er.
Es ist ein Inkassobüro.
Da ist auch ein P für Premium Addresse.


Diese Karte ist das erste was er von dem Büro bekam bis jetzt.
Weder Brief noch Telefonat hatte er vorher von besagtem Büro.
Persönlich erreicht, war da jemand vor Ort oder wollte anrufen?
Seltsam auch, dass er vorne 5 Tage Zeit habe und hinten 10 zum anrufen. Wird er natürlich nicht. Er wartet ab ob noch ein Brief kommt und was da drin stehen könnte. Er hat keine Verbindlichkeiten offen und noch nie mit IBs zu tun.

Ich war eben mit meinem Sohn bei ihm, hab die beiden ins Sportgeschäft gefahren. Die brauchen Fussballschuhe, da hat er mir das gezeigt und gefragt ob das Werbung, Spam oder Phishing ist analog.

Ich riet ihm.nicht anzurufen und fragte ob da bereits was anderes kam und ob er wo was nicht gezahlt habe. Er verneinte alles. Dieser junge Mann ist eh megakorrekt, penibel und akribisch.

-- Editiert von Maline am 02.01.2020 14:01

Post vom Inkassobüro?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Dort Anrufen, dem IB weitere Hausbesuche untersagen (Hausverbot), auf den Postweg verweisen und gleichzeitig mitteilen, dass man postalisch gerne wissen möchte, was der Anlass des Besuches war.

Auf gar keinen Fall irgendwas an der Tür von denen unterschreiben.. Noch mal NICHTS (egal was es sein soll) unterschreiben

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#2
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank, geb ich weiter

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Dort Anrufen,

Anrufen ist irgendwo zwischen sinnlos und kontraproduktiv.

Wenn dann schreibt man denen das, mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

@Harry nö, nicht beim Hausverbot, das kann man mündlich aussprechen.
Außerdem verweist man noch auf den Postweg.
Die würden sich zwar schon so oder so melden, aber Besuche von Inkassoheinis sind halt überflüssig.

Wenn die am Telefon unverschämt werden legt man einfach nach dem Hausverbot auf, weitere Diskussionen sind sinnlos. Kostet maximal drei Minuten Zeit und spart Geld für einen Brief. Emails kommen ja seltsamerweise auch nur selektiv dort an.

-- Editiert von Albarion am 02.01.2020 19:08

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
das kann man mündlich aussprechen.

Hausverbot? Nein, erinnere ich mich nicht dran, haben wir nie was von gehört ...



Zitat (von Albarion):
Emails kommen ja seltsamerweise auch nur selektiv dort an.

Gesprochenes noch viel selektiver ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ist doch egal, ob die sich dran erinnern. Beim nächsten Besuch einfach die Polizei anrufen und bitten, dass sie eine Streife vorbeischicken, weil Leute vor dem Haus rumlungern. Dann in ein Gespräch verwickeln, bis die kommen. Das haben die dann definitiv zum letzten Mal gemacht. Oder einfach nur demonstrativ draußen (nicht reinlassen) das Handy ans Ohr und sagen, ich rufe nun die Polizei. Dann sind die auch ganz schnell weg und kommen nie wieder.

Steht drauf, wie die sich nennen? Was das für ein Inkassobüro sein soll?

Es gab schon Richter, die haben allein für die Androhung eines Hausbesuches (nach entsprechender Reklamation) auf Nötigung erkannt und dann die entsprechenden Personen verknackt. Da überschreiten Inkassos gerne mal Grenzen.

-- Editiert von mepeisen am 02.01.2020 21:44

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Dort Anrufen, dem IB weitere Hausbesuche untersagen (Hausverbot), auf den Postweg verweisen und gleichzeitig mitteilen, dass man postalisch gerne wissen möchte, was der Anlass des Besuches war.


Sofern da Premiumadress drauf war, ist das ganze mit der Post gekommen…

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

.. Und plötzlich erinnern die sich doch, dass es ein ausgesprochenes Hausverbot gab. Seltsam, oder :grins: ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat
Steht drauf, wie die sich nennen? Was das für ein Inkassobüro sein soll?

@Mepeisen
Ganz winzig klein gedruckt steht da BUD Inkasso.

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Vermutlich eher BID.. Ja die kennt man

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Oh Verzeihung, hatte mich verschrieben.

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Nur der Vollständigkeit halber:
Hat der Freund vielleicht irgendwann mal ein Testabo (oder etwas in der Art abgeschlossen)? Auch irgendwelche "kostenlosen Prämiummitgleidschaften" (für xxx Tage) zählen dazu (GMX oder wieauchimmer).

Oftmals reagieren diese Anbieter NICHT auf die Kündigung innerhalb der Probezeit (bzw. wollen nicht reagieren) und versuchen dann einem etwas aufzuzwingen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

So der junge Mann hat mir diese Woche Briefe gezeigt, die er so bekommen hat.
Er wohnt in einem 3 Generationenhaus. Mit seinen Eltern, seine Grosseltern und seine liierte ältere Schwester lebt mit ihrem Verlobten auch im Haus. 3 getrennte Wohnungen in dem Haus was zwei Hausnummern hat bzw bei der einen gleichen Zahl noch der Zusatz mit dem Buchstaben A wegen Anbaumit eigener Haustür in dem die besagte Schwester lebt. Diese Schwester heisst ähnlich wie der junge Mann, ihr fehlt bei der weiblichen Form ein Buchstabe.

Diese Schwester hatte seit zwei Jahren ein Zeitschriften Abo, dass diese gekündigt hatte. Mit Aboala...punktde.

Im Januar kam nach der orangenen Karte ein Brief bei ihm an. Mit seinem männlichen Vornamen und Nachnamen. Er hat einen Buchstaben mehr als die Schwester im weiblichen Vornamen.

Datiert ist dieser Brief, den seine Mutter aus dem Briefkasten entnahm ( 3 Tage nach der orangenen Karte ) vom 18. Dezember 2019.

Dort steht Forderungssache Zeitungsverlag

Sehr geehrter Herr XYZ.
Ihnen ist bekannt, dass uns obige Firma mit dem Inkasso aus dem mit ihnen abgeschlossen Zeitschriftenvertrag beauftragt hat. ( War es ihm bis dato und der komischen Karte nicht bekannt ).

Unser erstes Aufforderungsschreiben haben Sie unbeachtet gelassen. Die Belieferung würde bereits eingestellt und wird nach Ausgleich der Gesamtforderung zum nächstmöglichen Termin wieder aufgenommen. ( Er hat vor dieser Karte nichts bekommen und der jetzt zitierte Brief ist der erste, der ihm zuging, vorher keine, seine Mutter gibt ihm alle Post an ihn direkt wenn sie den Kasten öffnet. Jede der 3 Wohnungen hat eigene Briefkästen. Der vom Anbau mit A hängt direkt am Anbau wenige Meter weiter ).

Wir fordern Sie vor Einleitung weiterer Maßnahmen nochmals auf, die in der nachstehenden Forderungsaufstellung ausgewiesene Gesamtforderung mittels beigefügter Zahlungsvordruck an uns zu zahlen. Wenn der Gesamtbetrag nicht binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang dieses Schreibens bei uns eingeht, werden wieder Gläubigerin dringend empfehlen, beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und einen erwirkten Vollstreckungsbescheid zu vollstrecken. Damit wären weitere erhebliche Kosten und Unanehmlichkeiten verbunden.

Mit freundlichen Grüßen Debitor Inkasso.

Dann die Forderungsaufstellung ohne Paragrafen sehr spartanisch wie folgt:

Forderungsaufstellung:
Nebenforderung 8 Euro
Rückständige Bezugsgebuhr 96 Euro
Bisherige Kisten 70,20 Euro
Gesamtbetrag 174,20 Euro

Dabei Beiblatt mit Überweisungstrager und Forderungsanerkennung mit dem Wortlaut ich möchte in Raten zahlen und Hinweis auf Einigungsgebühr nach 1000 VV RVG mit ggffls Märchensteuer. Aus unpfandbaren Vermögen zu leisten.

Auf dieses Schreiben hat der junge Mann nicht reagiert und es abgeheftet.

_____________________________

Am 27 Januar kam ein weiteres Schreiben vom 23.Januar datiert

Sehr geehrter Herr XYZ

Die obige Firma hat uns bekanntlich mit dem Einzug ihrer offenen Forderungen beauftragt. Trotz wiederholter Aufforderungen haben Sie ihre Verbindlichkeiten nicht beglichen.

Da es uns auch nicht gelungen ist, Sie telefonisch zu erreichen ( ??? Es kamen keine Anrufe an ihn und die Eltern und die können deren Nummern auch nicht haben, der junge Mann hat definitiv nichts abonniert ) beabsichtigten wir Sie in nächster Zeit von unserem Inkassobesuchsdienst aufsuchen zu lassen um die Angelegenheit persönlich mit ihnen vor Ort zu klären. Unser Mitarbeiter kann sich durch Firmenausweis legitimieren und ist zur Entgegennahme von Geldern berechtigt. ( Bislang war keiner da und wenn, er würde von den Eltern, Grosseltern und dem jungen Mann nicht eingelassen oder sich auf was eingelassen. ). Schwester wohnt eine Tür weiter.

Einfacher und kostengünstiger ist es für Sie allerdings ( wolln die den Aussendienst auch noch extra berechnen? ) Wenn Sie die Gesamtforderung gemäß nachstehender Forderungsaufstellung spätestens binnen einer Woche nach Zugang diesen Schreibens auszugleichen. Sie können ggf auch bequem über unser Online Portal zahlen

Mit freundlichen Grüßen Debitor Inkasso GmbH

Dann nochmal ohne Paragrafen die pragmatische Forderungsaufstellung wie beim ersten Anschreiben:

Nebenforderung 8 Euro
Rückständige Bezugsgebuhr 96 Euro
Bisherige Kisten 70,20 Euro.
Gesamtbetrag 174,20 Euro

Dazu gleiches Beiblatt wie beim ersten Anschreiben

Wieder nicht reagiert und abgeheftet.


________________________________

Am 10.Februar kam ein Schreiben eines Anwaltsbüro Brock und Held
Datiert vom 7.Februar

Sehr geehrter Herr XYZ

In obiger Sache habe ich dem Auftrag verhalten ggffls gerichtlich gegen Sie vorzugehen. Nachdem Sie die Zahlungsaufforderungen der bisherigen bevollmächtigten Debitor Inkasso GmbH nicht beachtet haben.

In ihrem eigenen Interesse und um ihnen weitere Kosten zu ersparen wende ich mich heute an Sie und fordere Sie auf den Gesamtbetrag laut nebenstehender Forderungsaufstellung innerhalb einer Woche auf das Konto der Debitor Inkasso GmbH zu überweisen. Bitte nutzen Sie aus organisatorischen Gründen ausschließlich den beigefügten Überweisungsträger.Nur so sind eine zeitnahe Verbuchung ihrer Zahlung und die Einstellung des Verfahrens gewährleistet.

Der Einfachheit halber können Sie mit der Debitor Inkasso GmbH direkt eine Ratenzahlung telefonisch oder mittels schriftlich angeheftetem Ratenzahlungsangebot abschließen.

Sie können weitergehende Maßnahmen dadurch vermeiden

Mit freundlichen Grüßen Anwalt

Kostenrechnung aufgrund des Verzugs

1.1 Gebühr Nr 2300VV RVG 49,50
Auslagen Nr 7002 VV RVG 9.90
Gesamt 59,40

Dabei Beiblatt mit Überweisungstrager mit gleichem Text wie bei den beiden Schreiben der Debitor plus Forderungsaufstellung, die nach Kostendopplung riecht

Nebenforderung 8 Euro
rückständige Bezugsgebuhr 96 Euro
Bisherige Kisten 70,20 Euro
Kostenrechnung 59,40

Gesamtbetrag 233.60
_____________

Auf dies Schreiben wollte der junge Mann antworten und zum einen die Forderung komplett und insbesondere die Kostendopplung zurückweisen, da er nichts im Abo hat. Er liest die Zeitungen die die Eltern kaufen am Kiosk auch diese haben keine abonniert und auch die Grosseltern nicht. Ab und zu kauft er den Kicker oder ne Autozeitung an der Tanke...

Die Schwester war an dem Abend als der Anwaltsbrief kam zum Essen da und die Mutter und der junge Mann berichteten aufgebracht von den Briefen.

Die Schwester wunderte sich, denn es handelte sich dabei um die von ihr gekündigte mit Aboala...punktde Zeitung. Diese Zeitung hatte sie mit ihrem Vornamen und noch gleichen Nachnamen im Abo... Ihr fehlt der eine Buchstabe da weibliche Form des Namens und in Hausnummer Zusatzbuchstabe A.

Die Schwester sagte dem Bruder dass sie sich kümmert. Zeitung bekam sie seit 3 Monaten nicht mehr. Bestätigung Verlag über Kündigung hat sie keine bekommen und auch keine Mahnungen. Oder Rechnungen. Bezugsgebuhr war bis fristgerechter Kündigung mit Aboal... die auch Gebühr kostete bereits entrichtet. Eine weitere Bezugsgebühr wäre durch die Kündigung nicht mehr entstanden. Da keine Zeitungen mehr kamen, dachte Schwester die Kündigung hat gegriffen. Es kam nichts weiter vom Verlag. Das der irritierte Bruder seit Januar angeschrieben wird mit seinem männlichen Vornamen wusste sie nicht.

Sie überwies sogleich am 10. Februar mit Onlinebanking direkt zweckgebunden mit der Handyapp die Hälfte der Bezugsgebühren plus 2.50 Euro Mahngebühr auf die Hauptforderung direkt an den Verlag und nicht ans Inkasso. Und am darauffolgenden 11.februar morgens die andere Hälfte der Bezugsgebühr plus weiterer 2.50 Euro Mahngebühr zweckgebunden auf die Hauptförderung auf das Konto des Verlages und nicht ans Inkasso.

Mit Inkassobüro wurde von ihr nicht kommuniziert, aber mit deutlichen Worten erneut Kündigung erneut mit Kopie der von aboala... an den Verlag via Einwurfeinschreiben versendet. Reaktion steht noch aus.
_____________

Nun kam heute mit Datum vom 14. Februar wieder an den jungen Mann folgendes Schreiben der Debitor

Sehr geehrter Herr XYZ

Wir haben festgestellt, dass Sie auf die geltend gemachte Forderung einen Teilbetrag an unsere Auftraggeberin überwiesen haben. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen im Moment nicht möglich ist, die Gesamtforderung auf einmal zu zahlen und unterbreiten Ihnen für den noch bestehenden Betrag in Höhe von 189,50 nachfolgendes Angebot:

3 Raten in Höhe von 50.50 ab 14.3.2020 und 1 Rate von 38 am 14.6.

Erforderliche Überweisungstrager erhalten Sie jeweils rechtzeitig von uns zugeschickt, das erste Mal am 14.3.2020

Nach Eingang der letzten Rate wird der Vorgang an unsere Auftraggeberin zurückgegeben, damit das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Konditionen fortgesetzt werden kann. Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie uns an.


______



Die Schwester hat binnen weniger Stunden die komplette rückständige Bezugsgebuhr plus 5 euro Mahngebühr zweckgebunden an den Verlag direkt gezahlt. Von Ratenvereinbarung war zu keinen Zeitpunkt ihrerseits die Rede auch wenn sie in 2 Parts zahlte. Hatte was mit der Kontendeckung zu tun. Am 10. war nur noch knapp 60 Euro auf dem Guthabenkonto da. Am 11. kam ihr Gehaltsabschlag und so konnte sie Part 2 überweisen. Ihre Firma zahlt ein Viertel des Lohnes immer um den 30. Des Vormonats und um den 10. Den Rest. Kleine Firma.


Diese zweite Zahlung vom 11. Ist in der Forderungsaufstellung nicht aufgeführt, es gab keine Rückbuchung. Inkassokosten und Anwaltskosten sind enthalten in der Aufstellung. Die überwies am 10. Und 11. Jeweils von sich aus 50.50 Euro direkt zweckgebunden.

Sie würde gern auch hinsichtlich der Kostendopplung dem Inkassobüro die Forderung zurückweisen, darauf hinweisen, dass nicht der Bruder Vertragspartner war und dass Sie die Inkassokosten nicht tragen will. Das längst das Abo gekündigt war. Und auch fragen, wo die zweite Zahlung verbucht wurde und wo die abgeblieben ist.

Kurioser Weise kamen heute in ihrem eigenen Briefkasten zwei Zeitungen besagten Verlages an. Diese wird sie zurück senden, da Abo gekündigt.

_____

Was ein Durcheinander.
Ist diese Inkassogebühr plus Anwaltsgebühr zu zahlen und durchsetzungsfähig?

Der junge Mann und seine Schwester sind mega irritiert und nicht erbaut von all dem

















-- Editiert von Maline am 18.02.2020 21:49

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#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Maline):
Ist diese Inkassogebühr plus Anwaltsgebühr zu zahlen und durchsetzungsfähig?


Nein.
Ich hätte an Stelle des jungen Mannes die Forderung vollständig zurückgewiesen, da kein Vertragsverhältnis besteht. Ich hätte auch an Stelle der Schwester nicht bezahlt. Warum hat sie das getan, wenn sie doch gekündigt hat und ihr keine Forderung zugegangen ist? Ist der Zugang der Kündigung nachweisbar?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ist der Zugang der Kündigung nachweisbar?

Üblicherweise ist es bei solchen Diensten der Fall. Sprich: Die haben Zustellnachweise.

Zitat:
Sie überwies sogleich am 10. Februar mit Onlinebanking direkt zweckgebunden mit der Handyapp die Hälfte der Bezugsgebühren plus 2.50 Euro Mahngebühr auf die Hauptforderung direkt an den Verlag und nicht ans Inkasso.

Das war strategisch komplett unklug. Denn damit wird es schwerer, noch auf der Kündigung zu bestehen.

Ich würde dem Inkasso nun folgendes schreiben (Schwester müsste das machen)
"Wertes Inkasso.
Beachten Sie: Mein Bruder hat keinerlei Vertragsverhältnis mit ihrer Mandantin. Ich habe ansonsten das ganze überwiesen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ich habe nie Mahnungen u.ä. erhalten, insofern weise ich die Inkassoforderung zurück. Des Weiteren wurde das ganze mit Zustellnachweis gekündigt. Ihre Mandantin hat auch die komplette Belieferung eingestellt. Insofern gehe ich hier von einem Versehen aus.
Weisen Sie ihre Mandantin an, unverzüglich meine Kündigung korrekt zu bearbeiten und sogleich das gezahlte Geld zurück zu überweisen. Sollten Sie sich weigern, gehe ich von einem Betrugsversuch aus und werde diesen zur Strafanzeige bringen, sowie das Geld per Gericht und Anwalt zurückfordern. Ihrer Mandantin steht keinerlei Gebühr zu, wenn sie die Kündigung anerkennt und die Belieferung einstellt, also ihrerseits auch keinen Vertrag erfüllt."

Dann würde ich abwarten. Es ist halt blöd, die haben nun Geld und freiwillig rücken die das kaum wieder raus.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

es war jetzt eine Zeit lang Ruhe. Vom IKB nichts mehr zu hören.

Nun am 3.April wieder Post von der Anwaltskanzlei.


Sehr geehrter Herr xxx

Leider haben Sie auf mein vorraus gegangenes Schreiben nicht reagiert.

Ich weise nochmals darauf hin, dass ich beauftragt bin das angekündigte Gerichtsverfahren einzuleiten
Nach Vorlage des Titels wird die Zwangsvollstreckung ( Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Abgabe Vermögens Auskunft ect ) beantragt. [ Der junge Mann ist erwerbslos, keinerlei Vermögen und nichts wertvolles. ]
Dadurch entstehen Ihnen sehr hohe Mehrkosten ganz abgesehen von den sonstigen Nachteilen ( welche? Ist das eine Drohung? )

In Ihrem eigenen Interesse ersuche ich sie daher letztmals außergerichtlich den Gesamtbetrag laut nachstehender Forderungsaufstellung
( die nicht detailliert ist ) innerhalb einer Woche

an die Debitor zu überweisen. Sollten Sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden senden sie innerhalb einer Woche das angeheftete Ratenzahlungsangebot direkt an die

Debitoradresse
Email ra-service@debitor.de... Steht ra für Rechtsanwalt?

Nur so können sie das Gerichtsverfahren vermeiden.

Dann die Forderungsaufstellung sehr pauschal und nicht aufgedröselt


Nebenförderung 8 Euro ( was soll das sein?
Rückständige Bezugsgebühr ( hier steht der Betrag der zweiten Hälfte der der bereits bezahlten zweckgebundenen HF an den Verlag. )
Bisherige Kosten 129,60 ( Ich denke Inkassokosten plus Anwaltsgebühr also Kostendopplung? )

Ergibt den Gesamtbetrag den der Anwalt will.

Die Schwester hatte wie in den letzten Postings von mir direkt explizit zweckgebunden auf die HF + Mahnauslagen binnen weniger als 24 h die angemahnte Bezugsgebühr in zwei Hälften und die Mahngebühren des Verlages überwiesen. Es wurde vom Verlag angenommen und nicht zurück gebucht.

Das IKB hätte daraus gerne eine Ratenvereinbarung gestrickt nebst Einigungsgebühr, aber darauf haben der junge Mann und die Schwester nicht eingelassen. Weder eine Vereinbarung unterzeichnet, nicht eingereicht und auch nicht anerkannt. Sie haben mit Zahlung an der Verlag eindeutig den Willen bekundet und sich auf nichts beim IKB eingelassen.

Die von dem Anwalt jetzt in der Forderungsaufstellung
erneut gefordertee rückständige Bezugsgebühr ist bereits längst direkt an den Verlag gezahlt nebst Mahnauslagen und somit nicht mehr offen und durften da gar nicht mehr aufgeführt sein???
Nebenforderung wenn's die Mahnkosten sind, auch bereits getilgt?
Bisherige Kosten, falls Inkassokosten plus Anwaltsgebühr zu zahlen oder ist das gerichtlich eintreibbar. Was ist mit der Kostendopplung? Es werden keine Paragraphen genannt in der Forderungsaufstellung.



Bei der netterweise angebotenen Ratenzahlungsvereinbarung kommen natürlich Einigungsgebühr gemäß 1000 VV RVG, ggflls MwSt plus Zinsen hinzu, zu zahlen aus dem unpfändbaren Vermögen und entsprechend der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ( hat der junge Mann eh keines, wirtschaftlich lebt er vom ALG1 und das ist nicht viel da er vorher Azubi war und nicht übernommen wurde nach Gesellenprüfung, knapp 20 Euro unter ALg2, seine Eltern lassen ihn kostenfrei wohnen ) was die Kosten noch mehr hochtreibt

Was sollte das Geschwisterpaar der Kanzlei antworten um das Ansinnen zurück zu weisen? Mehr ist die Schwester nicht gewillt zu zahlen als das was sie bereits gezahlt hat.

-- Editiert von Maline am 09.04.2020 00:09

-- Editiert von Maline am 09.04.2020 00:10

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges und der Nötigung.

Der gewerbliche Betrug, weil man trotz Zustellnachweis bzw. Kündigungsdienst, der das ja zuverlässig macht. Und die tun immer noch so, als habe es nie eine Kündigung gegeben und als habe man nicht mal reagiert. Darüber hinaus das "Verschwinden" des überwiesenen Geldes. Auch das ist für mich Betrug.

Die Nötigung wegen der farbigen Karte und diesen Sätzen, die du zitiert hast. Das ist meiner Meinung nach nicht mehr in Ordnung, solche Wendungen wie "sehr hohe Mehrkosten". Auch der Satz "Nur so können sie das Gerichtsverfahren vermeiden." ist mindestens grenzwertig.

Kostendopplung ist es womöglich nicht. Die hohe Gebühr kommt wohl durch die Rateneinigung zustande. Was natürlich Quatsch ist.

Der Kanzlei muss man gar nicht antworten. Der Wille wurde eindeutig klar gemacht und nur weil die das nicht raffen, muss man denen trotzdem nicht hinterherrennen.

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