Universum Inkasso, hohe Kosten in kurzer Zeit

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)
Universum Inkasso, hohe Kosten in kurzer Zeit

Hallo, ich habe von dem Inkasso Post bekommen. Die Hauptforderung ist korrekt.
Die Warenlieferung war am 22.11.19, also ca vor 6 Wochen. Ich finde die Kosten von 85.20€ (Warenwert 104.65€) etwas überzogen für so eine kurze Zeit.
Ist das rechtens?
https://www.bilder-upload.eu/bild-2a31ec-1578162362.jpeg.html

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13 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es denn jemals eine Mahnung? Bei 15 Euro Mahnkosten müssten das an die 10 Briefe gewesen sein.

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#2
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo, es gab eine Zahlungserinnerung vom Händler. Von dem Inkasso habe ich nie was gehört.
Alles sehr merkwürdig da die Warenlieferung ja wirklich am 22.11.19 war, aber die Gebühren auch am 22.11.19 gefordert wurden laut Aufstellung.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich die eigentliche Rechnung plus weitere 3€ überweisen. Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man die absurden 15€ Mahngebühren als frei erfunden zurückweist und dass man auch die Inkassogebühren zurückweist, weil die ganz sicher keine Rechtsdienstleistung erbringen.

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#4
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank, so werde ich es machen.

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#5
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich die eigentliche Rechnung plus weitere 3€ überweisen. Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man die absurden 15€ Mahngebühren als frei erfunden zurückweist und dass man auch die Inkassogebühren zurückweist, weil die ganz sicher keine Rechtsdienstleistung erbringen.


Hab nun folgende Antwort bekommen

https://www.bilder-upload.eu/bild-d7dd08-1581612102.jpeg.html

Und folgenden Auszug

https://www.bilder-upload.eu/bild-727960-1581612152.jpeg.html

Ich habe die Hauptforderung + 10€ überwiesen und im Verwendungszweck auch erwähnt das es für die Hauptforderung ist.

*** Verwendungszweck: Hauptforderung 104,65EUR zzgl 10EUR Mahngebühren aktz: xxxxx ***

Was kann ich jetzt tun? Der Forderung per Mail widersprechen? Auf den Verwendungszweck hinweisen da die den Betrag ja nicht für die Hauptforderung verbucht haben?

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#6
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Kann mir zum Antwortschreiben noch jemand einen tip geben?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du denn damals wie empfohlen reagiert und den Kosten widersprochen? Wenn ja würde ich das ignorieren. Die haben absichtlich falsch verrechnet. Das ist ein Taschenspielertrick, der vor Gericht nicht funktioniert.
Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, reagieren und diesem widersprechen.

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#8
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

So....heute kam der Mahnbescheid!! Natürlich habe ich der Forderung widersprochen.
Im Mahnbescheid wird der Restbetrag als Warenlieferung betitelt. Allerdings habe ich ja bei der Überweisung angegeben das die Zahlung für die Hauptforderung ist.

Jetzt werde ich Widerspruch einlegen und hoffen das ihr Recht behaltet, denn so ein wenig Zweifel habe ich schon da sie ja den weg gehen, werden sie sich wohl sicher sein.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise kommt noch ein Mecker-Brief, dass man seinen Widerspruch zurückziehen oder begründen soll. Macht man das nicht, passiert nichts mehr.

Vor Gericht trauen die sich damit so nicht, denn da müssten sie erst mal ihren verbotenen Taschenspielertrick erklären, warum noch eine Hauptforderung offen geblieben sein soll.

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#10
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen dank schon mal. Eine Begründung muss ich aber nicht abgeben?
Ich werde dann berichten wie es ausgeht.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit gegnerischen Anwälten oder Inkassos muss man keinesfalls reden. Wenn die nach einer Begründung fragen, ist das also was für den Grillanzünder.

Nur, wenn das Gericht selbst etwas schreiben würde, dann sollte man entsprechend reagieren. Aber das Gericht fragt erst mal nicht nach bzw. frühestens, wenn auch von denen eine Klagebegründung abgegeben wird (was im Regelfall nicht passiert).

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#12
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo! Heute kam in der Tat dieser Meckerbrief, genau so wie von dir mitgeteilt. Allerdings nicht vom Inkasso, sondern vom Anwalt. Ändert das was an der weiteren Vorgehensweise?

https://www.bilder-upload.eu/bild-7d41c5-1586005692.jpeg.html

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

nö.

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