Debitor Inkasso - zu hohe Kosten?

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Anonymous4278
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Debitor Inkasso - zu hohe Kosten?

Guten Tag zusammen,

ich habe ein Problem mit der Debitor Inkasso GmbH, da hier mMn. zu hohe Gebühren verlangt werden. Hier nun erstmal eine Aufstellung der Forderung des Inkasso-Unternehmens.

Datum Text Betrag Mwst
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03.07.2019 Rückst. Vers.Beitrag EUR 17,99
04.07.2019 1,3 GebNr.2300VV RVG EUR 58,50 11,12
04.07.2019 Ausl.Nr. 7002 VV RVG EUR 11,70 2,22
11.07.2019 1,1Geb.Nr.1000VV RVG EUR 49,50 9,41
13.11.2019 Ausgerechnete Zinsen EUR 0,77

--------------------------------------------------------------------------------------------

Gesamt EUR 138,46 22,75 161,21


Mir erschließt sich absolut nicht wie aus 17,99€ auf einmal 161,21€ werden können? Position 2, sprich die 58,50€ sehe ich hier noch einigermaßen ein, auch wenn der Aufwand hier natürlich nie hoch genug wäre um das eigentlich ernsthaft zu verlangen. Die zweite Gebühr sei gemäß der Aussage von Debitor-Inkasso dadurch entstanden, dass ich in Verzug geraten bin. Hier die exakte Aussage von Debitor-Inkasso dazu:
"Wir wurden mit einem Maßnahmebündel beauftragt, die 1,3 Geschäftsgeb. gem. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG ist nicht nur berechtigt, sondern alleine durch Ihren Verzug verursacht worden und demnach auch von Ihnen zu bezahlen!"

Wie seht Ihr das? Ist die Forderung so legitim? Vielen Dank für etwas Input zu meiner Frage!


Viele Grüße

-- Editiert von Anonymous4278 am 07.01.2020 14:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Schon irgendwie interessant (eher unverschämt) dass die nochmal eine 1,1 Gebühr aufschlagen.
Zum einen betreiben die Massen Inkasso, was einmalig eine 0,3 Gebühr auslöst und zum zweiten ist das kein besonders gelagerte Fall oder kompliziert.
Festzustellen, dass eine Zahlung nicht eingegangen ist, weil die Buchhaltungssoftware das so anzeigt, ist alles andere als kompliziert.
In der Summe sind etwa 21,50 Euro als Gebühren maximal zulässig.

Diese plus den Rückstand zweckgebunden auf das Konto der Versicherung überweisen.
Mit Bettelbriefen der DIG ist zu rechnen.
Einem Mahnbescheid im gelben Umschlag ggf. widersprechen.
Ebenso einen Brief (Einschreiben) verfassen, dass man den Fantasiekosten widerspricht, der Forderung ebenso, da nicht korrekt.
Ebenfalls die Weitergabe der Daten an Auskunfteien untersagen, aufgrund des Widerspruchs.
Zeitgleich Mail/Fax an das Aufsichtsgericht der Inkassobude schicken, da die Aufstellung nicht rechtlich konform ist und unerlaubte Gebühren gefordert werden.

Danach ist (meist) Ruhe.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Kleine Anmerkung noch: Diese 1,1 Gebühr ist anscheinend eine Einigungsgebühr. Solange du nichts unterschrieben hast, wäre das ggf. sogar ein versuchter Betrug zu deinem Nachteil.
Würde das ebenfalls dem Aufsichtsgericht schildern und ggf Anzeige erstatten

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Wurde eine Vereinbarung getroffen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Bei einer Summe von 18 Euro halte ich das für unmöglich, dass es eine Vereinbarung gibt.
Aber was IBs alles als Vereinbarung bezeichnen ist schon einzigartig.
Zudem meist für eine Vereinbarung 1,5 Gebühr fällig werden.
Da ist also was faul.

0x Hilfreiche Antwort

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