Muss ich einen Ratenzahlungsantrag unterschreiben?

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rabbutzelschnutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss ich einen Ratenzahlungsantrag unterschreiben?

Schönen guten Tag,

Ich habe Schulden in der Höhe von 400 Euro (Hauptforderung) mit Inkassogebühren beläuft sich die Forderung bei 550 Euro.
Nun möchte ich gerne meine Schulden in monatlichen Raten (50 Euro) begleichen. Die erste Rate habe ich bereits letzten Monat bezahlt und dem Inkassounternehmen anschließend mitgeteilt, dass ich jetzt monatliche Raten zahle.
Daraufhin wurde mir ein vorgedruckter Ratenzahlungsantrag zugeschickt, den ich bitte ausfüllen solle. Dort steht auch, dass für diesen Vertrag weitere Gebühren anfallen, eine Summe ist nicht genannt.
Ich habe mir jetzt überlegt dieses Schreiben zu ignorieren und einfach die monatliche Rate zu zahlen, weil ich weitere Kosten vermeiden will.
Allerdings möchte ich eine Titulierung vermeiden und auch keine Eidesstaatliche Erklärung abgeben.
Laufe ich Gefahr, wenn ich meine Schulden monatlich abzahle, dass mir so etwas droht, denn das Inkasso hat geschrieben, dass dieser Antrag für die Ratenvereinbarung notwendig sei.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Es grüßt,
Rabbutzelschnutz

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Laufe ich Gefahr, wenn ich meine Schulden monatlich abzahle, dass mir so etwas droht, denn das Inkasso hat geschrieben, dass dieser Antrag für die Ratenvereinbarung notwendig sei.

Eine Ratenzahlung ist nichts, was man dir gewähren muss bzw. auf das du Anspruch haben würdest. Du kannst maximal Zeit schinden. Ob das klappt, wird man sehen.

Allerdings sind 150€ Inkassogebühren bereits jenseits von gut und böse. Wie setzt sich der Betrag genau zusammen?

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#2
 Von 
Rabbutzelschnutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo mepeisen,

Vielen Dank für die flotte Antwort.
In dem Schreiben des Inkassos steht, dass sie vom Prinzip mit der Ratenzahlung einverstanden sind, ich aber noch diesen Antrag zurückschicken solle.
Die ca 150 Euro sind einfach als bisherige Kosten gelistet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Die ca 150 Euro sind einfach als bisherige Kosten gelistet.


Keine Auflistung dabei, wie sich die "bisherigen Kosten" zusammensetzen ?

Zitat:
In dem Schreiben des Inkassos steht, dass sie vom Prinzip mit der
Ratenzahlung einverstanden sind, ich aber noch diesen Antrag
zurückschicken solle.


Wenn Du den Antrag ausfüllst und zurücksendest, dann wird eine Einigungsgebühr fällig, welche oben drauf kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dann würde ich denen schreiben, dass du gerne zur Prüfung durch einen Anwalt eine genaue Begründung und Auflistung dieser 150€ brauchst. Daneben würde ich schreiben, dass man der Zahlung einer Rateneinigungsgebühr nicht zustimmt.

Und schon mal parallel stur anfangen zu überweisen. Was weg ist, ist weg.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rabbutzelschnutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Es geht mir eben genau um die Gebühren dieser Ratenzahlungsvereinbarung, das kommt mir komisch vor, vor allen Dingen deshalb, weil sie absolut nicht näher definiert sind, im Internet habe ich gelesen, dass diese auch mal schnell den Betrag nochmal richtig hochschnellen lassen.
Vielen Dank auch für den Hinweis, dass die ,,sonstigen Kosten" zu hoch sind, da werde ich nachhaken. Eine genaue Auflistung wie sich das zusammensetzt, war bei den zwei Schreiben des Inkassos nicht dabei.
Mein Gedanke war, dass ich ein Schreiben aufsetze, in dem ich schreibe, dass ich die Summe der Hauptforderung anerkenne, die ist nämlich richtig und ich diese mit meinen monatlichen Rate bezahle. Den Gebühren des Ratenvertrags werde ich vehement widersprechen.
Nur habe ich etwas Angst vor weiteren Maßnahmen von Seiten des Inkassos, was ja auch nochmal weitere Kosten nach sich ziehen würde und wollte mich erkundigen, ob damit jemand Erfahrung hat, wenn man dieser Ratenzahlungsgebühr widerspricht, ob sie dann trotz der den monatlichen Ratenzahlungen weitere Maßnahmen aufziehen.

-- Editiert von Rabbutzelschnutz am 09.01.2020 17:20

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das Inkasso kann nur einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist aber sogar inkl. Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher immer noch günstiger als der Gebührenirrsinn beim Inkasso.

Bei 8 bis 10 Raten dauert es etwas zu lang. Aber vielleicht hast du Glück und du verzettelst sie in entsprechende Diskussionen, dass es zeitlich reicht.

-- Editiert von mepeisen am 09.01.2020 17:33

Signatur:

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#7
 Von 
Rabbutzelschnutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bedanke mich herzlich für die schnellen und hilfreichen Tipps!
Ihr habt mir damit sehr geholfen und ich fühlte mich sicherer als ich mein Schreiben aufgesetzt habe. Tolle Arbeit
Herzlichen Dank! :)

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