Privatschulden zurückzahlen

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
vera_meisel83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatschulden zurückzahlen

Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und weiß leider nicht genau, ob ich an die richtige Stelle schreibe.

Ich habe mir vor einigen Jahren eine 4 stellige Summe bei einem Bekannten geliehen. Wir haben auch einen Vertrag über diese Summe geschlossen. Mein jetziger Partner möchte nun diese Schulden für mich begleichen.
Da das Verhältnis zu meinem Bekannten mehr als angespannt ist, möchte ich sicher gehen, dass diese Schulden mit einer Überweisung durch meinen Partner auch endgültig geklärt sind. Meine Frage wäre hier folgende: Reicht ein Überweisungsbeleg aus, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass das Geld gezahlt wurde? Ich werde zwar auch per Einschreiben um eine Empfangsbestätigung bitten, bin aber nicht sicher, ob ich diese unterschrieben zurückgeschickt bekomme. Und ist es ein Problem, dass das Geld nicht direkt von meinem Konto überwiesen wird? Was muss mein Partner in den Verwendungszweck schreiben, damit wirklich alles getan ist, um diese Situation möglichst korrekt zu klären?

Ich weiß nicht, ob ich mir vielleicht zu sehr den Kopf zerbreche, aber ich habe mit dieser Familie unschöne Dinge erlebt und möchte sicher gehen, dass ich hier alles korrekt abhandle.

Vielen Dank schon jetzt für jegliche Hilfe!!

Freundliche Grüße
vera_meisel83

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Er überweisst und gibt im V-Zweck an wofür das Geld bestimmt ist.
Hat der Ex ein Schuldanerkenntnis von dir?
Vor etlichen Jahren bedeutet was genau?
Was ist seit dem passiert? Tituliert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von vera_meisel83):
Was muss mein Partner in den Verwendungszweck schreiben


Rückführung Darlehen
Vertrag vom xx.xx.xxxx
Frau vera_meisel83

Zitat (von vera_meisel83):
Ich werde zwar auch per Einschreiben um eine Empfangsbestätigung bitten


Kann man machen, muss man aber nicht, ebenso wenig wie der Empfänger die Bestätigung unterschreiben müsste.

Zitat (von vera_meisel83):
Und ist es ein Problem, dass das Geld nicht direkt von meinem Konto überwiesen wird?


Nein, es muss nur klar sein wofür das Geld sein soll.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Hat der Ex ein Schuldanerkenntnis von dir?
Vor etlichen Jahren bedeutet was genau?
Was ist seit dem passiert? Tituliert?


Bis auf die Frage ob tituliert, was spielt der Rest für eine Rolle?

1. Ist es ein Bekannter, nicht der Ex
2. Gibt es einen Vertrag
3. Ist es egal, da das Darlehen ganz einfach abgelöst werden soll.

Also falls tituliert (wonach es hier aber nicht aussieht), nach Ablösung die Herausgabe des Titels fordern.


-- Editiert von spatenklopper am 10.01.2020 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
ebenso wenig wie der Empfänger die Bestätigung unterschreiben müsste.


Der Gläubiger hat dem Schuldner eine Quittung zu erteilen, § 368 BGB.

Zwar muss er dafür nicht die vorgefertigte Empfangsbestätigung, die ihm der Schuldner übersendet verwenden, aber eine Quittung muss er erteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Nö muss er nicht Streenworker.

0x Hilfreiche Antwort

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