Dokument zum Nachweis einer Straftat an Geschädigten herausgeben?

11. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)
Dokument zum Nachweis einer Straftat an Geschädigten herausgeben?

Hallo,

wie würdet ihr den folgenden Fall bewerten?

Person A verkauft nach einem Autounfall das Auto an Person B für 2500 €. Das Auto ist leicht beschädigt und die Airbag-Lampe leuchtet, obwohl die Airbags nicht ausgelöst wurden.

Einige Monate später erhält Person A einen Anruf von Person C. Person C gibt an, das Auto von Person B für 3700 € gekauft zu haben und nun, beim TÜV, kam heraus, dass eine teure Airbag-Komponente getauscht werden muss. Außerdem scheint das Auto schon einen Unfall gehabt zu haben - Person B hat das Auto jedoch an Person C als unfallfrei verkauft.

Person C bittet Person A nun, ihr eine Kopie des damaligen Kaufvertrags zuzuschicken, in dem das Auto als Unfallwagen bezeichnet ist, um so einen Beweis zu haben, dass Person B betrogen hat. Es ist nicht bekannt, ob Person C Person B direkt konfrontieren möchte oder zivil- oder strafrechtlich vorgehen möchte.

Darf Person A eine Kopie des Kaufvertrags an Person C übersenden oder wäre das rechtlich problematisch, bspw. wegen Datenschutz? Wäre eine schriftliche Stellungnahme von Person C vorteilhaft?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Darf Person A eine Kopie des Kaufvertrags an Person C übersenden oder wäre das rechtlich problematisch, bspw. wegen Datenschutz?

Da sehe ich eher keine Probleme.



Zitat (von nyr):
Wäre eine schriftliche Stellungnahme von Person C vorteilhaft?

Ja das wäre vorteilhaft, inklusive einer Kopie seines Kaufvertrages, damit man weis das er berechtigt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Darf Person A eine Kopie des Kaufvertrags an Person C übersenden


Ja

Ansonsten kann auch ein Gericht den Kaufvertrag als Beweismittel beschlagnahmen, wenn C entsprechend vorgeht, und A als Zeuge geladen werden.

Auch für a wird es also stressfreier sein, wenn er c eine Kopie von dem Vertrag überlässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Datenschutz ist hier ohnehin nicht einschlägig, da A die Daten des B nicht geschäftsmäßig automatisiert verarbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

A möchte den Vertrag durchaus an C weitergeben, wollte sich aber erst sicher sein, dass es dabei keine rechtlichen Probleme gibt. Insbesondere, da B kein allzu angenehmer Zeitgenosse ist.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von nyr):
A möchte den Vertrag durchaus an C weitergeben, wollte sich aber erst sicher sein, dass es dabei keine rechtlichen Probleme gibt. Insbesondere, da B kein allzu angenehmer Zeitgenosse ist.

Dann sollte der A sich dem C gegenüber als Zeuge zur Verfügung stellen. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, kann der dem Gericht dann den Kaufvertrag vorlegen. Dann hat er, rein rechtlich, nichts zu befürchten.

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