Empfangsbestätigung Privatschuldentilgung

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
vera_meisel83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Empfangsbestätigung Privatschuldentilgung

Privatschulden zurückzahlen
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und weiß leider nicht genau, ob ich an die richtige Stelle schreibe.

Ich habe mir vor einigen Jahren eine 4 stellige Summe bei einem Bekannten geliehen. Wir haben auch einen Vertrag über diese Summe geschlossen. Mein jetziger Partner möchte nun diese Schulden für mich begleichen.
Da das Verhältnis zu meinem Bekannten mehr als angespannt ist, möchte ich sicher gehen, dass diese Schulden mit einer Überweisung durch meinen Partner auch endgültig geklärt sind. Meine Frage wäre hier folgende: Reicht ein Überweisungsbeleg aus, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass das Geld gezahlt wurde? Ich werde zwar auch per Einschreiben um eine Empfangsbestätigung bitten, bin aber nicht sicher, ob ich diese unterschrieben zurückgeschickt bekomme. Und ist es ein Problem, dass das Geld nicht direkt von meinem Konto überwiesen wird? Was muss mein Partner in den Verwendungszweck schreiben, damit wirklich alles getan ist, um diese Situation möglichst korrekt zu klären?

Ich weiß nicht, ob ich mir vielleicht zu sehr den Kopf zerbreche, aber ich habe mit dieser Familie unschöne Dinge erlebt und möchte sicher gehen, dass ich hier alles korrekt abhandle.

Vielen Dank schon jetzt für jegliche Hilfe!!

Freundliche Grüße
vera_meisel83

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Was ist denn hier https://www.123recht.de/forum/insolvenzrecht/Insolvenzrecht-__f567193.html
denn noch unklar geblieben?

Wenn Du etwaige Rückfragen hast, kannst Du - anstatt einen neuen Beitrag zu eröffnen - einfach in Deinem Beitrag den Button "Antworten" drücken und eine Frage stellen.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es nicht immer sonderlich schlau ist, in einem Forum, in dem man private Probleme öffentlich schildert, seinen wahren Namen, sofern dieses denn hier geschehen ist, zu nennen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.01.2020 15:34

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