Vermieter fordert dass wir 40 € mehr Miete wegen Einzug von Kindern zahlen

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter fordert dass wir 40 € mehr Miete wegen Einzug von Kindern zahlen

Hallo liebe Leute,

zum 06.01.20 sind die Kinder meines Ex-Mannes zu uns in die Wohnung gezogen, welche vorher bei meinem Ex-Mann gelebt haben. Ich und mein Mann sind im Juli 19 in die Wohnung gezogen. Zu dem Zeitpunkt war nicht klar, ob die Kinder bei uns leben werden. Wir haben im Juli vereinbart, 40 € weniger als in der Mietanzeige zu zahlen. Der Vermieter ließ sich auf den "Handel" ein. Jetzt will er, setidem er weiß, dass 2 neue Kinder in der Wohnung leben, 40 € mehr Miete haben. Wir wussten aber im Sommer definitiv nicht, ob die Kinder bei uns leben werden.
Wenn wir nicht 40 € mehr zahlen, will er dann zum nächst möglichen Zeitpunkt unsere Miete anheben. Wie hoch kann eine solche Anhebung denn sein?

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45 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wir haben im Juli vereinbart, 40 € weniger als in der Mietanzeige zu zahlen. Der Vermieter ließ sich auf den "Handel" ein.
Zitat (von Heike83):
Jetzt will er, setidem er weiß, dass 2 neue Kinder in der Wohnung leben, 40 € mehr Miete haben.
Das klingt doch nicht unfair.
Der Vermieter meint damit sicher die höhere BK-Vorauszahlung, oder?

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wenn wir nicht 40 € mehr zahlen, will er dann zum nächst möglichen Zeitpunkt unsere Miete anheben. Wie hoch kann eine solche Anhebung denn sein?


Evtl. bis zu 15%, abhängig von einen gültigen Mietspiegel oder mind.3 Vergleichs-
wohnungen. Kommt natürlich drauf an wie hoch Ihre Miete im Moment ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das klingt doch nicht unfair.
Der Vermieter meint damit sicher die höhere BK-Vorauszahlung, oder?


Nein, er will dass wir 40 € höhere Grundmiete bezahlen

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#4
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage noch: Wenn der Vermieter in der Wohnungsanzeige schreibt, die Grundmiete beträgt 540 €, dann möchte er doch 540€ für die Wohnfläche erhalten und zwar unabhängig davon, wieviel Personen in dem Haushalt leben, oder?

Ich frage, weil der Vermieter sich darüber aufregt, dass jetzt plötzlich 2 Menschen mehr in der Wohnung leben und wir nicht bereit sind, die Grundmiete zu erhöhen

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wir haben im Juli vereinbart, 40 € weniger als in der Mietanzeige zu zahlen. Der Vermieter ließ sich auf den "Handel" ein. Jetzt will er, setidem er weiß, dass 2 neue Kinder in der Wohnung leben, 40 € mehr Miete haben.

Ihr offenbar auch. Also 40 EUR weniger weil die Kinder nicht mit dabei waren. Bedeutet jetzt 40 EUR mehr weil die Kinder mit dabei sind.



Zitat (von Heike83):
Wenn der Vermieter in der Wohnungsanzeige schreibt, die Grundmiete beträgt 540 €,

Ist das relativ irrelevant, wenn man später andere vertragliche Vereinbarungen trifft.



Zitat (von Heike83):
Wie hoch kann eine solche Anhebung denn sein?

Eine normale Mieterhöhung bis zu 20%.
Wenn er geschickt ist und noch Modernisierungen einbaut auch noch höher.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.01.2020 21:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Um das mal festzuhalten: Kinder sind keine Dritten im Sinne von § 540 BGB und dürfen in die Mietwohnung aufgenommen werden, ohne den Vermieter um Genehmigung zu bitten. Er müsste noch nicht einmal informiert werden, solange keine Nebenkosten pro Kopf umgelegt werden. Und natürlich ist kein Rechtsgrund erkennbar, nachdem der Vermieter eine Mieterhöhung durch den Zuzug der Kinder durchsetzen könnte.

Zu den Möglichkeiten einer Mieterhöhung ist wenig Konkretes zu sagen. In § 558 BGB und § 559 BGB finden sich für die üblichen die rechtlichen Grundlagen. Betriebskostenanpassungen sind davon unabhängig.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und natürlich ist kein Rechtsgrund erkennbar, nachdem der Vermieter eine Mieterhöhung durch den Zuzug der Kinder durchsetzen könnte.

Stimmt, da muss er sich was anderes als Begründung einfallen lassen.


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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten.. Das gilt für beide Seiten.

Steht also in dem Mietvertrag oder eine Vereinbarung, in der nachweislich eine Miete von XXX Euro aufgeführt ist, so ist auch nur diese Miete zu zahlen.
Selbst WENN es einen Passus geben sollte, der besagt, dass durch Kinder die Miete 40 Euro erhöht wird, so wäre dieser Passus m.E. ungültig, da er diskriminierend wäre und gegen das Recht auf Familie bzw. dem Schutz der Familie verstößt (GG), zudem auch o.g. Ansatz in Bezug auf kostenfreies Wohnen von Familienmitgliedern mit hineinspielt.
Selbst wenn es keine schriftliche Absprache gäbe, die die besagt, dass man 40 Euro weniger zahlt (ohne Kinder) und der Vermieter es leugnet, würden die nicht beanstandeten (reduzierten) Mietzahlungen halt auf eine solche Vereinbarung hinweisen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Nein, er will dass wir 40 € höhere Grundmiete bezahlen
Der *Handel* über die 40,- weniger, den ihr im Juli bei Einzug gemacht habt, ist aber zum Mietvertrag geworden? Also 500,- als Kalt-/Grundmiete?

Warum habt ihr das ausgehandelt bzw. aus welchem Grund hat der Vermieter mitgemacht?
Sofern die Wohnung nicht überbelegt ist und sofern im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, dass die Wohnung nur für 2 Personen sei--- ist seine Forderung nicht rechtens.

Allerdings: Es scheint von Anfang an nicht ganz leicht zu sein in diesem Mietverhältnis.

-ICH- würde wahrscheinlich eher (im Guten) die 40,- mehr Kaltmiete bezahlen, als mich auf einen langen Streit und großen Schriftverkehr wegen einer Mieterhöhung einzulassen.
Oder Stress wegen der Wohnungsgeberbescheinigung und später wegen vieler anderer Kleinigkeiten zu produzieren.

Kannst du erfahren, wann er die letzte Mieterhöhung für diese Wohnung gemacht hat?
Wenn er jetzt berechtigt wäre und das auch durchzieht---und ihr die neue Grundmiete nicht zahlen wollt--- wäre letzten Endes wohl ein erneuter Umzug fällig.
Bitte mal etwas in die Zukunft denken--- und das kleinere Übel annehmen.

2 Personen mehr bedeutet iaR mehr Betriebskosten (bei den Verbrauchskosten)--- das kommt sowieso.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kannst du erfahren, wann er die letzte Mieterhöhung für diese Wohnung gemacht hat?
Mieterhöhungen, die vor Abschluss dieses Mietvertrages waren, sind nicht relevant.
Zitat (von Anami):
Wenn er jetzt berechtigt wäre
Ist er nicht, wenn der Mietvertrag im Juli 2019 abgeschlossen wurde.
Zitat (von Anami):
Warum habt ihr das ausgehandelt bzw. aus welchem Grund hat der Vermieter mitgemacht?
Irrelevant. Man hat sich auf eine Miete geeinigt und die gilt.
Zitat (von Anami):
2 Personen mehr bedeutet iaR mehr Betriebskosten (bei den Verbrauchskosten)--- das kommt sowieso.
Das hat absolut nichts mit der Grundmiete zu tun.
Zitat (von Anami):
ICH- würde wahrscheinlich eher (im Guten) die 40,- mehr Kaltmiete bezahlen, als mich auf einen langen Streit und großen Schriftverkehr wegen einer Mieterhöhung einzulassen.
Da gibt es mit Sicherheit keinen langen Streit, da keinerlei Rechtsgrundlage für eine Erhöhung jetzt erkennbar ist.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

danke @cauchy

Zitat (von cauchy):
Ist er nicht, wenn der Mietvertrag im Juli 2019 abgeschlossen wurde.
Sorry, stimmt ja. Die Zeit gilt ja ab Mietvertragsbeginn. Hier also ab Juli 19.
:sweat:
Dann würde -ICH- natürlich auch nicht zahlen.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da gibt es mit Sicherheit keinen langen Streit


Wohl wahr, aber dann auch zukünftig kein besonders gutes Verhältnis zum Vermieter.

Beim Einzug hat man den Vermieter wegen der "noch" fehlenden Kinder runtergehandelt, nun sind die Kinder da und das was damals besprochen wurde ist alles hinfällig?

Ich verstehe aktuell nicht wirklich, warum man nun ein Problem damit hat Vereinbarungen einzuhalten.

-- Editiert von spatenklopper am 13.01.2020 14:01

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wohl wahr, aber dann auch zukünftig kein besonders gutes Verhältnis zum Vermieter.
Das Argument lässt sich letztlich bei allen Streitigkeiten mit dem Vermieter bringen. Aber es geht hier immerhin um knapp 500 Euro im Jahr. Das ist nun nicht so wenig.

Wie mir scheint, haben wir zudem die Darstellung des Teilnehmers unterschiedlich verstanden. Ich kann dem Eingangspost nicht entnehmen, dass wegen der fehlenden Kindern runtergehandelt wurde. Ich lese nur vom runterhandeln. Mag natürlich sein, dass der Vermieter sich nachträglich ärgert, weil er sich hat runterhandeln lassen. Nur ändert das natürlich nichts am Verhandlungsergebnis.

Mal abgesehen davon das wir nicht wissen, wie denn nun die ortsübliche Vergleichsmiete aussieht. Ohne das lässt sich nicht abschätzen, ob das Verhandlungsergebnis fair war und ob im Herbst 2020 eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete möglich ist.

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#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Tja, das kann knifflig werden.
Habt ihr seinerzeit einen Mieterfragebogen ausgefüllt? Ist ja allgemein üblich heutzutage: so ein Teil, in dem gefragt wird, ob Schulden bestehen, ob Pfändungen bestehen, mit wie vielen Personen man in der Wohnung leben will (i.A. sind da sogar Kinder extra aufgeführt), welche Haustiere man in der Wohnung zu halten gedenkt ... und zum Schluss oft noch die Passage, dass dieser Fragebogen bei Abschluss eines Mietvertrages Bestandteil des Mietvertrages wird - obwohl das nicht zwingend notwendig ist.

Man ist nicht verpflichtet, auf die Fragen zu antworten (wobei kein klar denkender Vermieter an so einen Mieter vermieten würde). Man darf bei einigen Fragen, die nicht für den Vermieter von Interesse zu sein haben, auch lügen (religiöse oder sexuelle Orientierung, Wahlverhalten, ..).
Hat man allerdings eine Frage, die für den Vermieter von Interesse ist, wahrheitwidrig beantwortet, gibt das dem Vermieter durchaus die Option, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung zu widerrufen oder zu kündigen. Dass ihr wirklich und absolut gar nicht vor hattet, die - dem Vermieter ja bekannten - Kinder bei euch wohnen zu lassen und sie ein halbes Jahr später plötzlich da sind, müsstet ihr wirklich gut begründen können, meiner Ansicht nach.

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
wahrheitwidrig beantwortet, gibt das dem Vermieter durchaus die Option, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung zu widerrufen oder zu kündigen.


Den deutschen Richter möchte ich sehen, der bei dieser Sachlage einer außerordentlichen Kündigung zustimmt.

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#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Ist die Wohnung so groß, dass 2 Kinder mit wohnen können?

Ich würde die 40 € mehr bezahlen, wenn ihr gerne dort wohnt. Eine neue Wohnung suchen dürfte schwierig sein.

Warum ließ sich der Vermieter drauf ein, dass ihr 40 € pro Monat weniger bezahlen müsst, gab es dafür einen Grund?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum ließ sich der Vermieter drauf ein, dass ihr 40 € pro Monat weniger bezahlen müsst, gab es dafür einen Grund?

Ja, siehe Eingangspost. Vertragliche vereinbarung war wohl 40 EUR weniger weil die Kinder nicht mit dabei waren. Und jetzt 40 EUR mehr weil die Kinder mit dabei sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, siehe Eingangspost. Vertragliche vereinbarung war wohl 40 EUR weniger weil die Kinder nicht mit dabei waren. Und jetzt 40 EUR mehr weil die Kinder mit dabei sind.

@Harry: Du selber bist der Urheber dieser Vermutung hier im Thread. Im Eingangspost steht das nicht!

Aber vielleicht klärt uns der Teilnehmer ja noch auf.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Um das mal festzuhalten: Kinder sind keine Dritten im Sinne von § 540 BGB und dürfen in die Mietwohnung aufgenommen werden...


Damit sind doch vermutlich die eigenen Kinder gemeint? Die TE u. ihr aktueller Ehemann nimmt hier aber die Kinder des Ex-Mannes auf.

Zitat (von Heike83):
sind die Kinder meines Ex-Mannes zu uns in die Wohnung gezogen, welche vorher bei meinem Ex-Mann gelebt haben. Ich und mein Mann sind im Juli 19 in die Wohnung gezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Rechtlich ist es wohl so, dass der Vermieter nur im Rahmen einer normalen gesetzlich normierten Mieterhöhung die EUR 40 Erhöhung durchsetzen wird.

So wie ich das verstanden habe, handelt es sich wohl um die leiblichen Kinder, die jetzt zur Mutter ziehen.
In einem halben Jahr kann sich familientechnisch immer viel ändern, so dass es ggf. für das Kindeswohl das Beste ist, dass sie zur Mutter ziehen.

Der Vermieter darf den Mietern deshalb keine Steine in den Weg legen.

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#21
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Dank an Heisenzwerg für die Aufmerksamkeit.

Tatsächlich geht aus keinem Beitrag hervor, dass es sich um die (leiblichen) Kinder der TS handelt. Nur sind es dort die Kinder des Mannes, hier die des Ex-Mannes. Und die Kinder leben schon seit mindestens November in der Wohnung, sollten aber erst jetzt angemeldet werden.

Es ist schwierig, vernünftige Tipps zu geben, wenn mit Halbwahrheiten um Rat gefragt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
... So wie ich das verstanden habe, handelt es sich wohl um die leiblichen Kinder, die jetzt zur Mutter ziehen.


Mag sein, dass es sich um die eigenen Kinder der TE handelt. Hält man sich allerdings an die gelieferten Informationen, ist dies nicht der Fall.
Alles andere als eine nicht genehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nach dem hier bisher vorliegenden Sachverhalt reine Phantasie. :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ist die Wohnung so groß, dass 2 Kinder mit wohnen können?

Warum ließ sich der Vermieter drauf ein, dass ihr 40 € pro Monat weniger bezahlen müsst, gab es dafür einen Grund?


Wir haben gesagt, dass wir noch 3 andere Wohnungen angesehen haben, die billiger waren (was auch stimmt. Ferner hat er schon länger einen solventen Mieter gesucht aber niemanden gefunden (ein Interessent war AlG II-Empfänger, was ihm nicht gefiel. Außerdem ist es eine Dachgeschosswohnung.....
Wenn er nicht runtergeganen wäre, hätten wir eine andere Wohnung genommen.

Im Juli war definitiv nicht abzusehen, ob die Kinder kommen. Er hat auch nicht danach gefragt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):

Habt ihr seinerzeit einen Mieterfragebogen ausgefüllt?


Nein, es ist nichts ausgefüllt worden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Um das mal festzuhalten: Kinder sind keine Dritten im Sinne von § 540 BGB und dürfen in die Mietwohnung aufgenommen werden, ohne den Vermieter um Genehmigung zu bitten. Er müsste noch nicht einmal informiert werden, solange keine Nebenkosten pro Kopf umgelegt werden. Und natürlich ist kein Rechtsgrund erkennbar, nachdem der Vermieter eine Mieterhöhung durch den Zuzug der Kinder durchsetzen könnte.

Zu den Möglichkeiten einer Mieterhöhung ist wenig Konkretes zu sagen. In § 558 BGB und § 559 BGB finden sich für die üblichen die rechtlichen Grundlagen. Betriebskostenanpassungen sind davon unabhängig.


Mein Mann war heute beim Einwohneramt. Die bestehen darauf, dass die Wohnungsgeberanzeige vom Vermieter ausgefüllt werden muss.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, die besagt, dass es reicht, dass wir die Kinder im Rahmen der Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von spatenklopper):
Ich kann dem Eingangspost nicht entnehmen, dass wegen der fehlenden Kindern runtergehandelt wurde. .


Wegen der Kinder wurde nichts runtergehandelt. Kinder wurden mit keinem Wort erwähnt und der Vermieter hat auch nicht danach gefragt. Wir hatten noch anderen Wohnungsoptionen, dann hat er uns für weniger Geld genommen. Da ist seine freie Entscheidung gewesen

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Nachdem die Frage aufkam: Sind das die leiblichen Kinder einer der Mieter?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
dass wir die Kinder im Rahmen der Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen?
Es ist Ermessenssache des EMA, ob es vom Vermieter oder vom Mieter als Wohnungsgeber diese Bescheinigung verlangt.
Dein EMA will also die Bescheinigung vom Vermieter.
Kannst zum Leiter des EMA gehen und fragen, wo das steht.

Das Formular, was ich dir in dem anderen Thread verlinkt hatte, habe ich schon öfter genommen. Sowohl mit Vermieter als auch mit Mieter/Wohnungsgeber.
Es ist auch kein selbstgebasteltes Formular.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ist Ermessenssache des EMA, ob es vom Vermieter oder vom Mieter als Wohnungsgeber diese Bescheinigung verlangt.

Nö, wo bitte soll die denn herkommen?



Zitat (von Anami):
Dein EMA will also die Bescheinigung vom Vermieter.

Nachweis das das EMA das unbedingt von Vermieter will hat man?
Dann mitteilen, das der Vermieter sich weigert. Sollen die beiden sich doch kloppen ...


Signatur:

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#30
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
m Juli war definitiv nicht abzusehen, ob die Kinder kommen. Er hat auch nicht danach gefragt


Nun ja, wenn sich ein Paar eine Wohnung mietet, fragt kein Vermieter, ob evtl. noch größere Kinder einziehen werden.
Da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt, ist es sogar verständlich, wenn der Vermieter an weniger Personen vermietet wollte.
Wie viele Parteien wohnen denn in diesen Haus?
Verwunderlich für mich, dass man sich Wohnungen noch aussuchen kann, anscheinend gibt es in dieser Gegend keine Wohnungsnot.
Wohnt der Vermieter mit im Haus?

0x Hilfreiche Antwort

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