meine schwangere Frau will sich von mir trennen !

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
meine schwangere Frau will sich von mir trennen !

Sehr geehrte Damen und Herren ,

Ich liege gerade in Schwierigkeiten . Ich bin seit 6 Monaten verheiratet ( ich komme aus Marokko ( Student ) und habe 3 Jahre Aufenthaltstitel ) meine Frau ist schwanger von mir und sie möchte sich von mir trennen - sie hat sich die letzte Zeit geändert und wie ich das ganze verstanden habe . sie wollte nur ein Kind und jetzt hat sie was sie möchte und will auch von der Wohnung ausziehen .

Ich möchte gerne wissen , was das aussehen würde : falls wir uns scheiden lassen . muss ich dann nach Marokko zurück oder darf ich einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen oder deutsch Pass ?
Bitte wenn jmd mir antwortet, bitte das Gesetz mitfügen .

Ich brauche wirklich eure Hilfe . Ich weiß ganz ehrlich nicht , was ich machen muss .

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Kayael):
Ich möchte gerne wissen , was das aussehen würde : falls wir uns scheiden lassen . muss ich dann nach Marokko zurück oder darf ich einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen oder deutsch Pass ?

Nach rechtlichen Grundsätzen erlischt das Aufenthaltsrecht bereits mit der Trennung.
Eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltstitel) wäre erst nach fünfjährigen Aufenthalt und die Einbürgerung (der deutsche Pass) nach achtjährigen Aufenthalt möglich. Wobei allerdings auch noch einige andere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

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#2
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lebe seit 2016 in Deutschland.
Heißt das dass ich in heim zurück muss ??

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Mit welchem Visum bzw. welchem Aufenthaltstitel hast du bis zu deiner Heirat (in 2019) hier in D gelebt?
Warst du hier auch Student?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Was steht denn in deinem Visum, warum hast du ein Visum bekommen? Um zu studieren? Dann wäre das völlig unabhängig von deiner Freundin. Ist das Studium zu Ende?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Besitzt Ihre Frau die deutsche Staatsbürgerschaft? Falls ja, dann "erbt" das Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Insofern sie Beide das gemeinsame Sorgerecht über das Kind erhält der Vater i.d.R. bis zur Volljährigkeit des Kindes ein eigenes Aufenthaltsrecht in Deutschland.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Insofern sie Beide das gemeinsame Sorgerecht über das Kind erhält der Vater i.d.R. bis zur Volljährigkeit des Kindes ein eigenes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind würde auch genügen - ein eigenes Sorgerecht des Vaters wäre natürlich besser.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mit welchem Visum bzw. welchem Aufenthaltstitel hast du bis zu deiner Heirat (in 2019) hier in D gelebt?
Warst du hier auch Student?

Ich bin als Student nach Deutschland gekommen und dann hab ich mein Status geändert, weil ich geheiratet habe .

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)


Bitte beantworte doch noch:

Ist deine Frau Deutsche?
Wann wird das Kind kommen?
Hast du dein Studium abgebrochen?
Oder hast du dein Studium beendet?
Hast du jetzt eine Arbeit?


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#9
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mit welchem Visum bzw. welchem Aufenthaltstitel hast du bis zu deiner Heirat (in 2019) hier in D gelebt?
Warst du hier auch Student?

Ich bin als Student gekommen und bin immer noch Student und seit 6 Monaten . Und ich bin immer noch verheiratet. Das Kind bekommen wir im Juni . Ich studiere noch

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#10
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Besitzt Ihre Frau die deutsche Staatsbürgerschaft? Falls ja, dann "erbt" das Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Insofern sie Beide das gemeinsame Sorgerecht über das Kind erhält der Vater i.d.R. bis zur Volljährigkeit des Kindes ein eigenes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
ja sie deutsch . Was haben Sie mit Sorgerecht gemeint?

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)


wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben (es ist doch euer Kind), dann ist das mit deinem Aufenthaltsrecht in D sehr viel leichter.
Denn du hast ein deutsches Kind in D.

-- Editiert von Anami am 13.01.2020 19:30

-- Editiert von Anami am 13.01.2020 19:32

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#12
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben (es ist doch euer Kind), dann ist das mit deinem Aufenthaltsrecht in D sehr viel leichter.
Denn du hast ein deutsches Kind in D.

-- Editiert von Anami am 13.01.2020 19:30

-- Editiert von Anami am 13.01.2020 19:32

Auch wenn uns trennen, bevor das Kind zur Welt kommt ?
Haben Sie vielleicht das Gestez , der sagt , wenn ich deutsches Kind habe . Darf ich in D bleiben?

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#13
 Von 
Kayael
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte beantworte doch noch:

Ist deine Frau Deutsche?
Wann wird das Kind kommen?
Hast du dein Studium abgebrochen?
Oder hast du dein Studium beendet?
Hast du jetzt eine Arbeit?
ich studiere noch . Meine Frau ist deutsch .. arbeite nur nebenJob

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Du hast doch mehrere Möglichkeiten.
Du solltest das mit der zuständigen ABH klären.
Weil deine Frau sich trennt, musst du das Studium nicht abbrechen und D verlassen.
Du könntest einen anderen Status/A-Titel beantragen, wieder wegen des laufenden Studiums.

Du könntest dein Studium mit einem Abschluss beenden.
Du könntest nach dem Studium noch einen A-Titel zur Jobsuche bekommen.
Du hast dann ab Juni mit oder ohne Trennung von deiner Frau hier in D ein deutsches Kind.
Du wirst das Sorgerecht für das Kind ebenso wie deine Frau haben.
Du wirst auch das Umgangsrecht zu deinem Kind haben. d.h. Kontakt haben, das Kind sehen, auch mal betreuen, im Wechsel mit der Kindsmutter. Gleich nach der Geburt ist das schwierig, aber das wird sich dann später entwickeln.
D.h. du kannst und wirst dich um dein Kind sorgen hier in D ---dich um das Kind kümmern. Nicht nur Unterhaltsgeld für das Kind bezahlen. Das nennt sich *Personensorge*

Das Gesetz wäre dann wohl § 28 (1, Nr.3) AufenthG

Meine Meinung: Das wichtigste ist, dass du dein Studium erfolgreich abschließt.
Bitte mit der ABH einen Termin vereinbaren um den Status zu ändern.

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