Verbindliches Angebot beim Einstellen von Artikeln laut AGB

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
PatWeb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbindliches Angebot beim Einstellen von Artikeln laut AGB

Hallo,

ich habe in einem Onlineshop Schuhe bestellt. 2 Bestellungen in jeweils einer unterschiedlichen Größe.
Während des Bestellvorgangs habe ich jeweils per PayPal bezahlt und das Konto wurde belastet.
Nachdem ich die Bestellungen abgeschlossen habe mit Klick auf "Zahlungspflichtig bestellen" kam eine Mail mit Inhalt:"

Zitat:
... vielen Dank für deine Bestellung ...
". Zusätzlich war in dieser Mail noch eine Rechnung als PDF angehängt.

Einen Tag später kam dann eine Mail mit dem Betreff "Storno".
Inhalt:"
Zitat:
Leider haben wir beim Verpacken Ihres Wunschartikels einen Defekt am Material festgestellt.
Daher können wir der Lieferung bedauerlicherweise nicht nachkommen.
"
Kein Hinweis auf eine Bestellnummer oder um welche meiner beiden Bestellungen es sich handelt.

Kurz darauf kamen dann beide PayPal-Rückzahlungen an. Also wurden wohl beide Bestellungen storniert.

Mein beschriebenes Problem ist kein Einzelfall. Bei einem Freund und anderen Benutzern aus einem anderen Forum wurde der Schuh genauso storniert.

Meine Frage wäre jetzt, ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ja ich weiß, dass sowas mit Angebot und Annahme zustande kommt.

Jetzt kommen die AGB vom Onlineshop ins Spiel. Hier ein Auszug:
Zitat:

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .
[b](2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. [/b]
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.


Die beiden rot markierten Stellen sind doch Angebot und Annahme. Angebot: Der Shop stellt die Artikel online ein. Annahme: Ich klicke auf "Zahlungspflichtig bestellen".

Ich hatte dort auch schon angerufen, aber die meinen, dass das Einstellen der Artikel noch kein Angebot ist, sondern erst meine Bestellung. Das steht so aber nicht in den AGB.

Also ist jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen und kann ich auf Lieferung beharren?

Gruß
PatWeb

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag scheint mir zweifellos zustande gekommen zu sein. Ob du den Anspruch durchsetzen solltest oder nicht, musst du selbst entscheiden.

Schöne Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von PatWeb):
Also ist jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen und kann ich auf Lieferung beharren?

2x JA


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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