Wer erbt, wenn wir Beide zeitgleich sterben?

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)
Wer erbt, wenn wir Beide zeitgleich sterben?

Mein Mann und ich überarbeiten gerade unsere Testamente:
Er hat mich als Alleinerbin seines Vermögens eingesetzt. D. h. seine Tochter aus 1. Ehe bekommt nur den Pflichtteil.
Ich habe ihn als Alleinerben meines Hauses (nur ich im Grundbuch) eingesetzt und als Nacherben meine zwei Neffen.
1. Was ist, wenn wir beide bei einem Unfall zeitgleich sterben? Kommt seine Tochter an mein Haus (hat mein Opa gebaut) ran?
2. Was ist, wenn ich Minuten vor ihm sterbe, er sozusagen alles von mir erbt und dann selbst stirbt? Hat dann seine Tochter mein Haus geerbt?
Ich hoffe, jemand hat eine Idee, denn die Konstellationen sind ja nicht ganz einfach. Letztendlich soll es darauf hinauslaufen, dass seine Tochter, die keinen Kontakt zum Vater will, nicht alles erbt, was wir uns erarbeitet haben oder eben mein Opa gebaut hat. Ist das zu schwierig gedacht?
Lieben Dank. Daggi

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Warum legt Dein Man nicht einfach Ersatzerben fest?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Das Wort Ersatzerbe war mir nicht bekannt. Danke für den Hinweis.
Die Begrifflichkeit muss ich mir noch verinnerlichen.

-- Editiert von Daggi40 am 14.01.2020 08:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ersatzerbe ist jemand, der nur dann Erbe wird, wenn der eigentliche Erbe vorverstorben ist. Bei gleichzeitigem Tod würde auch der Ersatzerbe zum Zuge kommen.

Außerdem die Tochter aus 1. Ehe natürlich auch ausdrücklich enterbt werden. Dann würde sie auch bei gesetzlicher Erbfolge nicht erben. Vielmehr kämen dann diejenigen zum Zuge, die als nächste in der Erbfolge stehen.

Zitat:
Ich habe ihn als Alleinerben meines Hauses (nur ich im Grundbuch) eingesetzt und als Nacherben meine zwei Neffen.


Hoffentlich hast Du ihn nicht als Alleinerben, sondern als Vorerben eingesetzt. Nacherben gibt es nur dann, wenn es auch Vorerben gibt. Außerdem ist noch zwischen befreitem und nicht befreitem Vorerben zu unterscheiden. Wahrscheinlich möchtest Du Deinen Mann als befreiten Vorerben einsetzen.

-- Editiert von hh am 14.01.2020 13:35

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
2. Was ist, wenn ich Minuten vor ihm sterbe, er sozusagen alles von mir erbt und dann selbst stirbt? Hat dann seine Tochter mein Haus geerbt?


Nein, dein Mann hat dein Haus geerbt, hat nur nicht sonderlich lang von dem Erbe gehabt. Danach erbt seine Tochter, da dein Mann Alleinerbe war, und es daher keine Nacherben mehr gibt.

Zitat (von Daggi40):
1. Was ist, wenn wir beide bei einem Unfall zeitgleich sterben? Kommt seine Tochter an mein Haus (hat mein Opa gebaut) ran?


Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es kein Zeitgleich, im Zweifel wird eine Reihenfolge festgelegt.

Stellen sich 2 Fragen:

a) warum lasst ihr nicht einen Fachmann ran?

b) wieso willst du dein Haus überhaupt an deinen Mann vererben, wenn die Tochter das Haus offensichtlich nicht bekommen soll? Ein Wohnrecht ist doch dann völlig ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es kein Zeitgleich, im Zweifel wird eine Reihenfolge festgelegt.


Nehmen wir mal UIA 752 als Beispiel, wird da gewürfelt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Danach erbt seine Tochter, da dein Mann Alleinerbe war, und es daher keine Nacherben mehr gibt.


Laut Sachverhalt sind die beiden Neffen der Frau Nacherben. Für die Erbeinsetzung des Mannes sollte aber der richtige Begriffe gewählt werden, also "befreiteer Vorerbe" und nicht "Alleinerbe". Andernfalls kann es später zum Streit darüber kommen, was denn gemeint ist.

Zitat:
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es kein Zeitgleich, im Zweifel wird eine Reihenfolge festgelegt.


Doch, es gibt zeitgleich und das trifft auf alle Fälle zu, bei denen eine Reihenfolge des Versterbens nicht festgestellt werden kann.

Zitat:
b) wieso willst du dein Haus überhaupt an deinen Mann vererben, wenn die Tochter das Haus offensichtlich nicht bekommen soll? Ein Wohnrecht ist doch dann völlig ausreichend.


Sehe ich anders. Die Variante mit Vor- und Nacherbe ist aus meiner Sicht die sinnvollste Lösung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Oh je. Ich danke für die vielen guten Hinweise. Ich habe ihn tatsächlich als Alleinerbe statt als Vorerbe eingesetzt. Befreiter Vorerbe? Na hoffentlich überlebe ich die Heimfahrt heute, dann kann ich das zumindest gleich ändern. ;-)
Also A: Ich setzte meine zwei Neffen als Alleinerben ein und gewähre meinem Mann ein lebenslanges Wohnrecht.
Oder B: Ich setzte meinem Mann als Vorerben (befreit?) und meine Neffen als Nacherben ein.

Wir werden da wohl doch einen Notar bemühen, der uns das mal besser formuliert.

Zeitgleich geht schon, wenn der Arzt als Zeitpunkt des Todes auf beide Sterbeurkunden die gleiche Zeit schreibt oder das Verschollenheitsgsetz § 11 greift.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen